Parlamentskorrespondenz Nr. 1386 vom 28.11.2018

Neu im Finanzausschuss

Zweckzuschüsse für Elementarpädagogik werden gesichert

Wien (PK) – Die gesetzliche Grundlage für die Zweckzuschüsse für die Elementarpädagogik der nächsten Kindergartenjahre auf Basis der 15a-Vereinbarung wird mit einer Novelle im Finanzausgleichsgesetz geschaffen (370 d.B. ). Durch den Abschluss einer 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern ist die Finanzierung für die nächsten vier Kindergartenjahre gesichert (331 d.B ). Die Zweckzuschüsse des Bundes an die Länder für den Ausbau des Kinderbildungs- und Betreuungsangebots, der frühen sprachlichen Förderung und des beitragsfreien Besuchs von elementaren Bildungseinrichtungen betragen 125 Mio. € im Kindergartenjahr 2018/2019 sowie jeweils 142,5 Mio. € in den Kindergartenjahren 2019/2020 bis 2021/22. Im Finanzausgleichsgesetz wird diese Änderung nachvollzogen, wie auch die bisherige 15-a Vereinbarung über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots um ein Jahr verlängert. (Schluss) fan