Parlamentskorrespondenz Nr. 1399 vom 29.11.2018

Neu im Wissenschaftsausschuss

Regierungsvorlagen zu Hochschulangelegenheiten

Wien (PK) – Neue Vorhaben der Bundesregierung im Wissenschaftsbereich betreffen Änderungen des Universitätsgesetzes und des Studentenheimgesetzes. Die Donau-Universität Krems soll in die Liste der öffentlichen Universitäten aufgenommen und zusätzlich mit dem Land Niederösterreich eine 15a-Vereinbarung über die weitere Entwicklung der Universität geschlossen werden.

Studentenheimgesetz soll grundlegend novelliert werden

Das Studentenheimgesetz (StudHG) aus dem Jahr 1986, das seitdem nur wenige Änderungen erfahren hat, soll in Hinblick auf die in den letzten Jahrzehnten erfolgten Veränderungen, etwa der höheren Mobilität von Studierenden, aktualisiert werden (353 d.B. ). Zu den Schwerpunkten der Novelle gehört, dass die Geltung des StudHG für die Vermietung von Heimplätzen angesichts einer wachsenden Zahl von so genannten "gewerblichen", nicht-gemeinnützigen, Studentenheimbetreibern gesichert werden soll, heißt es in den Erläuterungen. Für Betreiber und Studierende soll damit mehr Rechtssicherheit hergestellt werden. Dazu soll eine klare Differenzierung zwischen gemeinnützigen und nicht-gemeinnützigen Studentenheimbetreibern beitragen sowie die Schließung eines bestehenden rechtlichen Schlupflochs zwischen StudHG und Mietrechtsgesetz. Die Vertragsdauer soll flexibilisiert und die Doppelgleisigkeiten zwischen Heimstatut und Heimordnung beseitigt werden. Neu geregelt werden auch Kaution und Schlichtungsverfahren. Studentenheimbetreibern soll die Bildung von Rücklagen erleichtert werden.

Änderung des Universitätsgesetzes und 15a-Vereinbarung zur Weiterentwicklung der Donau-Universität Krems

Mit einer Änderung des Universitätsgesetzes soll die Universität für Weiterbildung Krems (Donau-Universität Krems) mehr Sichtbarkeit in der österreichischen Universitätslandschaft erhalten (378 d.B. ). Sie soll daher in die Auflistung der öffentlichen Universitäten aufgenommen und in künftige Überlegungen zur Gestaltung der wissenschaftlichen Weiterbildung einbezogen werden.

Zusätzlich zu diesen Änderungen im Universitätsgesetz soll eine 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Niederösterreich die weitere Entwicklung der Donau-Universität Krems sicherstellen. Eine entsprechende Regierungsvorlage liegt bereits vor (383 d.B. ). In der Hauptsache geht es darum, festzulegen, dass das Land Niederösterreich zusätzliche Infrastruktur zur Verfügung stellen wird, und dass sich im Laufe der nächsten Jahre das Globalbudget des Bundes für die Donau-Universität Krems in Richtung fünfzig Prozent des Gesamtbudgets der Universität bewegen soll. (Schluss) sox


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