Parlamentskorrespondenz Nr. 1425 vom 03.12.2018

Bundesrat: Pensionsanpassungsgesetz kommt nicht auf die Tagesordnung am 6. Dezember

Soll laut Sitzungsaviso am 19. bzw. 20. Dezember beraten werden

Wien (PK) – Der Bundesrat wird bei seiner nächsten Sitzung am 6. Dezember aller Voraussicht nach nicht über das Pensionsanpassungsgesetz 2019 mit der umstrittenen Ermächtigungsregelung für Sozialministerin Beate Hartinger-Klein beraten. Anders als die übrigen Beschlüsse des Nationalrats vom 21. und 22. November wurde dieser Punkt nicht auf die avisierte Tagesordnung gesetzt. Vielmehr haben die Fraktionen vereinbart, über die Gesetzesnovelle erst bei der nächsten Bundesratssitzung am 19. bzw. 20. Dezember abzustimmen.

Bleibt es dabei, wird sich der Gesetzgebungsprozesses wohl um zwei Wochen verzögern. Kundgemacht werden kann ein Gesetzesbeschluss des Nationalrats grundsätzlich nämlich nur dann, wenn der Bundesrat ausdrücklich auf einen Einspruch verzichtet bzw. innerhalb von acht Wochen keine Entscheidung fällt. Die endgültige Tagesordnung wird im Anschluss an die morgigen Ausschusssitzungen festgelegt, auch eine kurzfristige Ergänzung mit Zweidrittelmehrheit zu Sitzungsbeginn am Donnerstag wäre theoretisch noch möglich.

Mit dem Pensionsanpassungsgesetz 2019 wird auch normiert, dass die Sozialministerin notwendige "Vorbereitungshandlungen" für jedwedes Gesetzesvorhaben im Bereich der Sozialversicherungsgesetze setzen darf, sofern ein entsprechender Entwurf bereits in parlamentarischer Handlung steht. Eine Reparatur dieser von vielen ExpertInnen als verfassungswidrig gewerteten Bestimmung ist zwar schon auf dem Weg, für kurze Zeit könnte sie aber dennoch Gültigkeit erlangen. Mit einer Nichtaufnahme der Novelle auf die Tagesordnung kann das unterbunden werden. (Schluss) gs


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