Parlamentskorrespondenz Nr. 1438 vom 05.12.2018

Budgetdienst analysiert Förderungsbericht 2017

Weitere inhaltliche Annäherung der Förderungsbegriffe notwendig

Wien (PK) – Das Gesamtvolumen der im Förderungsbericht 2017 ausgewiesenen Förderungen betrug insgesamt 21 Mrd. €. Davon entfielen 5,8 Mrd. € auf direkte Förderungen und 15,1 Mrd. € auf Einnahmenausfälle durch Steuervergünstigungen. Gegenüber 2016 entspricht dies einer Steigerung um 268 Mio. € bzw. 1,3%. Der Budgetdienst des Parlaments hat eine Analyse zu dem Förderungsbericht erstellt. Kritik übt er darin an der Verwendung dreier unterschiedlicher Förderungsbegriffe, die zu unterschiedlichen Zahlenangaben über das Volumen der staatlichen Förderungen führen. Diese müssten inhaltlich einander angenähert werden, wobei das Finanzministerium bereits erste Schritte gesetzt hat.

Der Budgetausschuss hat seine Verhandlungen über den Förderungsbericht bereits aufgenommen und nach einer Diskussion an den Unterausschuss verwiesen (siehe Parlamentskorrespondenz 1432/2018). Kritik gab es seitens der Abgeordneten an den unterschiedlichen Förderungsbegriffen und an der geringen Beteiligung von Ländern und Gemeinden an der Transparenzdatenbank. Das Transparenzdatenbankgesetz soll demnächst novelliert werden, sagte dazu Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs, und stellte Qualitätsverbesserungen durch die frühere Übermittlung von Daten in Aussicht.

Unterschiedliche Förderungsbegriffe führen zu divergierenden Zahlenangaben

Die direkten Förderungen stiegen gegenüber dem Vorjahr nur geringfügig um 0,5%. Der geringe Anstieg 2017 ergibt sich insbesondere aus zeitlichen Verschiebungen bei den Auszahlungsmodalitäten von EU-Förderungen im Bereich Land- und Forstwirtschaft in das Jahr 2016. Im Bundesvoranschlag 2018 ist ein Anstieg der direkten Förderungen um 419 Mio. € bzw. 7,2% veranschlagt. Dieser Anstieg wird hauptsächlich durch die zusätzlichen Auszahlungen für den Beschäftigungsbonus, das Integrationsjahr, die Aktion 20.000 und die erhöhte Breitbandförderung erklärt. Am meisten wird bei der Land-, Forst- und Wasserwirtschaft ausgegeben, worauf 27% bzw. 1,562 Mrd. € der direkten Förderungen entfallen. Diese Förderungen werden großteils aus dem EU-Budget finanziert und national über das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus verteilt. Ein hoher Anteil der Förderungen bezieht sich auch auf den Bereich Soziale Sicherung sowie auf Wissenschaft und Forschung.

Die indirekten Förderungen sind gegenüber 2016 um 1,6% gestiegen. Laut Budgetdienst entfallen zwei Drittel des gesamten Einnahmeausfalls auf den Bund, der Rest auf die Länder. Der Großteil der Begünstigungen wurde durch Steuerbegünstigungen bei der Einkommensteuer gewährt. Ein weiterer wesentlicher Teil betrifft Vorteile aus ermäßigten Umsatzsteuersätzen. Steuerbegünstigungen bei der Körperschaftsteuer wurden größtenteils nicht quantifiziert.

Die Prüfung des Budgetdienstes zeigt auch, dass 60% der indirekten Förderungen Unternehmen zugutekamen, auf private Haushalte und Nonprofit-Organisationen entfielen 38%. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe werden überwiegend durch direkte Förderungen unterstützt. Dabei handelt es sich jedoch um die formale Inzidenz, die ökonomische Inzidenz weicht häufig davon ab, unterstreichen die ExpertInnen des Budgetdienstes. Beispielsweise können Unternehmensförderungen niedrigere Preise bewirken, von denen auch die privaten Haushalte profitieren.

Kritik äußerte der "Watchdog" des Hohen Hauses an der mangelnden Darstellung finanzieller Auswirkungen der indirekten Förderungen. Auffällige Entwicklungen würden häufig nicht näher erläutert und Änderungen gegenüber früheren Förderungsberichten nicht begründet, wie etwa beim Einnahmeentfall aus der Gruppenbesteuerung, heißt es. Zudem könnte bei einigen Förderpositionen die Aussagekraft des Berichts gestärkt werden, indem die Positionen gesondert statt gemeinsam dargestellt werden, erklärt der Budgetdienst am Beispiel der beiden Steuersätze von 10% bzw. 13% bei der ermäßigten Umsatzsteuer.

Neu in dem diesjährigen Förderungsbericht sei eine gesonderte Darstellung nach Förderungen, die der Bund unmittelbar oder durch externe Förderungsabwicklungsstellen im Namen und auf Rechnung des Bundes gewährt (2017: 5.102,4 Mio. €), sowie nach Zahlungen des Bundes, welche externe Förderungsstellen in deren Namen und auf deren Rechnung als Förderung vergeben (2017: 721,7 Mio. €). Zudem wurden erstmals die Förderungsabwicklungskosten externer Rechtsträger für einige Untergliederungen ausgewiesen, stellte der Budgetdienst fest. Diese werden 2017 mit 64,6 Mio. € beziffert, allerdings sind die Angaben noch unvollständig, weshalb die Gesamtsumme nur bedingt aussagekräftig ist.

Transparenzdatenbank-Novelle: Frühzeitige Einmeldung von Förderungen geplant

Seit 1. Jänner 2013 trägt der Bund seine Förderungen in die Transparenzdatenbank ein, die Länder meldeten bis 2016 nur ihre Förderungsangebote. Aufgrund des Paktums zum Finanzausgleich 2017 erfolgte ab 1. Jänner 2017 eine Befüllung durch die Länder mit Leistungsmitteilungen in den Pilotbereichen Umwelt und Energie. Die Daten der Gemeinden fehlen derzeit noch gänzlich. In einer Vierjahresbetrachtung zeige sich, dass die Anzahl der Förderungsangebote seit 2014 sowohl beim Bund (+42) als auch bei den Ländern (+180) deutlich - um insgesamt 222 zusätzliche Förderungsangebote - angestiegen ist, so die Analyse des Budgetdienstes.

Nun stehe eine Reform des Transparenzdatenbankgesetzes vor der Tür. Ein Gesetzesentwurf befinde sich in Begutachtung, erfährt man vom Budgetdienst. Darin seien administrative und technische Verbesserungen geplant und das Potenzial der Transparenzdatenbank soll besser genutzt werden. Neu sei, dass die Einmeldung von Förderungen bereits mit der Leistungszusage statt bisher der Auszahlung erfolgen soll, wodurch Doppelförderungen frühzeitig entgegengewirkt werden könne, so der Budgetdienst. Geplant sei auch die Aufnahme von Gebietskörperschaften und Gemeindeverbänden als Leistungsempfänger und die Ausweitung der Auswertungsmöglichkeiten aus der Transparenzdatenbank. Aus Sicht des Budgetdienstes sollten darüber hinaus anonymisierte Metadaten aus der Transparenzdatenbank - nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Möglichkeiten - auch öffentlich zur Verfügung gestellt werden. (Schluss) gro

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen auf www.parlament.gv.at/fachinfos/budgetdienst. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums www.bmf.gv.at.