Parlamentskorrespondenz Nr. 1461 vom 07.12.2018

Neu im Verfassungsausschuss

Volksbegehren ORF ohne Zwangsgebühren

Wien (PK) – Zeitgleich mit dem "Don't Smoke"-Volksbegehren und dem Frauenvolksbegehren lag auch das Volksbegehren "ORF ohne Zwangsgebühren" (435 d.B.) in Österreich zur Unterzeichnung auf. 320.264 Personen bzw. 5,02% der Stimmberechtigten haben die Forderung unterstützt, die ORF-Gebühren und die von der GIS gleichzeitig eingehobenen Landesabgaben ersatzlos abzuschaffen und zudem die parteipolitische Einflussnahme auf ORF-Organe zu beseitigen. Nur so könne die parteipolitische Unabhängigkeit des ORF sowie ein freier Wettbewerb sichergestellt werden, sind die InitiatorInnen des Volksbegehrens überzeugt. Auch eine alternative Finanzierung des ORF aus dem Budget lehnen sie als "zusätzliche Steuer" ab.

In der Begründung des Volksbegehrens wird massive Kritik am ORF sowie an anderen "Mainstream-Medien" geübt. Es sei erschreckend, dass es fast keine ausgeglichene, objektive Berichterstattung mehr gebe, da die Mehrzahl der klassischen Medien "Vorgaben von oben" folge bzw. sich einer "internen Zensur" unterwerfe und gewisse für die Bevölkerung äußerst relevante Tatsachen aus der Berichterstattung ausblende, heißt es dort unter anderem. Viele ÖsterreicherInnen seien überdies über die Gebührenpolitik, die Programmgestaltung und die Geschäftsführung des ORF verärgert. Die UnterzeichnerInnen hoffen in diesem Sinn, dass das Volksbegehren eine grundsätzliche Diskussion über eine ORF-Reform auslöst, wobei sie darauf pochen, in diese Diskussion auch die GebührenzahlerInnen als "die wahren Finanzierer des ORF" miteinzubeziehen.

Eine erste Debatte über das Volksbegehren im Nationalrat ist für den 11. Dezember vorgesehen, danach soll es dem Verfassungsausschuss zur weiteren Beratung zugewiesen werden. (Schluss) gs