Parlamentskorrespondenz Nr. 1481 vom 11.12.2018

Nationalrat beschließt Verbot von Hieb- und Stichwaffen für AsylwerberInnen

ÖVP, FPÖ, SPÖ und NEOS stimmen für Novelle des Waffengesetzes

Wien (PK) – Mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ, SPÖ und den NEOS hat das neue Waffengesetz heute den Nationalrat passiert. Mit der Novelle, die auf der Umsetzung einer EU-Richtlinie basiert, kommt das Verbot für Asylwerbende und Drittsstaatsangehörige, Hieb- und Stichwaffen wie Messer bei sich zu führen. Zudem wird Justizwachebeamten und Militärpolizisten analog zu Exekutivbeamten ermöglicht, auch in der Freizeit Waffen zu tragen. Mitbeschlossen wurde zudem eine Verschärfung der Verlässlichkeitsprüfung gemäß Polizeilichem Staatsschutzgesetz. Anlass war der Fall eines Security-Mitarbeiters mit Verbindungen zu rechtsextremen Szenen im BVT-Untersuchungsausschuss.

Innenminister Herbert Kickl meinte in der Nationalratsdebatte, dass mit der Novelle ein goldener Mittelweg in einer schwierigen Materie gefunden worden sei. Jedem/Jeder BürgerIn müsse zugestanden werden, auf Basis klarer Regeln von seinem Recht Gebrauch zu machen, eine Waffe zu besitzen, ohne gleichzeitig in ein halbkriminelles Eck gestellt zu werden. "Waffenbesitz ist nichts, bei dem man Menschen auch nur in die Nähe eines Verdachts des Missbrauchs bringen soll", so Kickl. Die Ausweitung der Erlaubnis für Justizwachebeamte, auch in ihrer Freizeit Waffen tragen zu dürfen, kommentierte der Innenminister damit, dass Gleiches nun gleich behandelt werde. In Zusammenhang mit dem Verbot von Hieb- und Stichwaffen für AsylwerberInnen und Drittstaatsangehörigen verwies Kickl auf Fälle von Angriffen in den letzten Wochen. Es handle sich demnach um keine Ad-hoc-Aktion oder populistische Reaktion. Er könne mit dem Vorwurf der Diskriminierung gut leben, solange es mit dieser Maßnahme gelinge, die Sicherheit der österreichischen Bevölkerung wieder um ein Stück zu erhöhen.

JETZT spricht sich für ein waffenfreies Österreich aus

Ein Plädoyer für ein waffenfreies Österreich hielt JETZT-Abgeordnete Alma Zadić, die die Ablehnung ihrer Partei damit begründete, dass das neue Waffengesetz an den entscheidenden Stellen in die falsche Richtung gehe. Etwa sieht sie die Ausweitung des Personenkreises, der Waffen beispielsweise beim Spazierengehen mit sich tragen dürfe, höchst problematisch. "Ich strebe eine waffenfreie Gesellschaft an und widersetze mich daher entschieden gegen jegliche Ausweitung des Waffentragens", so Zadić. Sie sei der Meinung, dass mehr Waffen eine Gesellschaft nie sicherer, sondern potenziell unsicherer machen würden.

Die Ansicht, dass Waffen nur bei der Exekutive und in Ausübung des Gewaltmonopols des Staates mit sich geführt werden sollten, sei kurzsichtig, meinte dazu Werner Herbert (FPÖ). Es brauche einen geordneten Umgang beim Erwerb und Besitz von Waffen, dieser Anspruch spiegle sich im neuen Waffengesetz eindeutig wider. Die meisten Gewaltdelikte, die jährlich anfallen, würden nicht mit Schusswaffen passieren, sondern mit anderen Gebrauchsgegenständen wie einem Küchenmesser oder illegal erworbenen Waffen. Üblicherweise seien WaffenbesitzerInnen, die legal Waffen erwerben, umsichtig und besorgt. Die Novelle sei demnach ein wichtiger und wertvoller Beitrag, durch den die missbräuchliche Verwendung von Waffen im Alltagsbereich eingedämmt werde.

"Ihre Träume und Wünsche spielt es in der Realität nicht", so auch Hermann Gahr (ÖVP) an Zadićs Adresse. Das neue Waffengesetz sei ein Mittelweg zwischen den Interessen von BesitzerInnen legaler Waffen und der öffentlichen Sicherheit von BürgerInnen. Als sehr positiv erachtet der Abgeordnete unter anderem das Verbot von Hieb- und Stichwaffen für AsylwerberInnen, die Verschärfungen im Bereich der halbautomatischen Schusswaffen sowie die erleichternden Bestimmungen für JägerInnen.

Nur positiv äußerten sich auch seine Fraktionskollegen Karl Mahrer und Johann Höfinger (beide ÖVP) Waffengesetz-Novelle. Damit seien Maßnahmen gefunden worden, gegen Kriminalität vorzugehen, außerdem habe man Verwaltungsvereinfachungen und die Unterstützung von gefährdeten Berufsgruppen erreicht. Mit der Novelle würden zudem Signale und Antworten auf bedauerliche Entwicklungen in den letzten Jahren in Bezug auf Angriffe mit Hieb- und Stichwaffen gesetzt. "Das ist der richtige Weg für ein sicheres Österreich", so Mahrer.

Mit Verweis auf Messerattacken von AsylwerberInnen in Österreich meinte Günther Kumpitsch (FPÖ), dass es zum Schutz "der eigenen Bevölkerung" wichtig gewesen sei, das Waffenverbot auf Asylwerbende und Drittstaatenangehörige auszuweiten, zumal es sich dabei um die Personengruppen handle, von denen das größte Gefahrenpotenzial ausgehen würden. Mit der Novelle sei eine ausgewogene Mischung zwischen dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung und den Freiheitsrechten jeder Einzelnen bzw. jedes Einzelnen gelungen.

Ein Waffengesetz sollte so streng wie nötig sein aber auf keinen Fall JägerInnen, Sportschützen oder Menschen, denen es gesetzmäßig zusteht, eine Waffe zu besitzen, das Leben schwer machen, meinte Hannes Amesbauer (FPÖ). Die EU-Richtlinie hält er für "nicht besonders optimal" und überschießend, da sie aus seiner Sicht am eigentlichen Ziel der EU, nämlich der Bekämpfung des illegalen Waffenhandels, vorbeigeht.

Angela Lueger und Maurice Androsch(beide SPÖ) begründeten ihre Zustimmung unter anderem mit der strengeren Regelung für halbautomatische Schusswaffen sowie den schärferen Melde- und Anzeigepflichten zur besseren Nachverfolgung. Auch die eingezogene Wartefrist bzw. Zehnjahressperre nach drei negativ absolvierten psychologischen Gutachten seien positiv. Letztlich entscheidend für das Ja ihrer Fraktion sei allerdings die Verschärfung der Verlässlichkeitsprüfung gemäß Polizeilichem Staatsschutzgesetz, "damit solche Dinge wie im BVT-Untersuchungsausschuss nie wieder passieren können", wie Lueger sagte. Der Vorfall im Ausschuss habe gezeigt, dass es eine Gesetzeslücke gegeben habe, so Androsch. Ein besonderes Augenmerk sollte die Regierung aus seiner Sicht weiterhin auf den Bereich der illegalen Schusswaffen legen.

Stephanie Krisper (NEOS) kritisierte, dass mit der Umsetzung der EU-Richtlinie Liberalisierungen in das Waffengesetz geschummelt worden seien. Dennoch sehen die NEOS positive Aspekte in der Novelle etwa in Zusammenhang mit den Verschärfungen bei waffenpsychologischen Gutachten. Die Ausweitung der Trageerlaubnis für JustizwachebeamtInnen und MilitärpolizistInnen sei nicht notwendig und die Logik, dass jeder, der eine Dienstwaffe hat, damit auch privat herumlaufen darf, nicht richtig, so Krisper. Ihre Fraktion werde die Regierung im Zusammenhang mit einer künftigen weiteren Liberalisierung von Waffen scharf beobachten.

Novelle des Waffengesetzes

Die bessere und systematische Rückverfolgung von Schusswaffen über ihre gesamte Lebensdauer hinweg und Regelungen für halbautomatische Schusswaffen mit hoher Magazinkapazität stehen im Mittelpunkt der Umsetzung einer EU-Richtlinie im Waffengesetz. Darüber hinaus beschäftigt sich die Novelle unter anderem mit großteils erleichternden Bestimmungen für Jägerinnen und Jäger, die regelmäßig die Jagd ausüben. Ihnen soll künftig bei der Jagd das Führen einer Schusswaffe der Kategorie B (in der Regel Faustfeuerwaffen) mit einer Jagdkarte und einer Waffenbesitzkarte erlaubt sein. Zudem sollen sie Schalldämpfer verwenden dürfen, bei denen der Schuss zwar deutlich hörbar ist, mit denen aber Gehörschäden vorgebeugt wird. Erstmals wird der Begriff "Sportschützen" definiert und die Rahmenbedingungen des Schießsports werden geregelt. Drittstaatsangehörigen ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht ist es derzeit verboten, Schusswaffen zu führen – künftig soll dieses Verbot auf alle Waffen nach dem Waffenrecht zutreffen. Darunter sollen dann auch beispielsweise bestimmte Messer fallen. Bei PolizistInnen, die einen Waffenpass beantragen, entfällt schon jetzt die Prüfung, ob ein Bedarf für das Führen von Faustfeuerwaffen gegeben ist. Künftig sollen auch JustizwachebeamtInnen und Angehörige der Militärpolizei in den Genuss einer solchen Regelung kommen. (Fortsetzung Nationalrat) keg