Parlamentskorrespondenz Nr. 1484 vom 11.12.2018

Nationalrat: Zivildienst für die Zukunft attraktiver gestalten

Zivildienstgesetz-Novelle bringt unter anderem Klarstellungen beim Krankenstand von Zivildienern

Wien (PK) – Einhelligkeit herrschte in der heutigen Nationalratssitzung für eine Novelle des Zivildienstgesetzes. Sie enthält neben einer Reduzierung von Bürokratie, die Erhaltung der Attraktivität des Zivildienstes und verbesserte Steuerungs- und Einflussmöglichkeiten des Bundes. Konkret werden Vorgesetzte von Zivildienern künftig verpflichtet, alle drei Jahre ein spezielles, computergestütztes Ausbildungsmodul zu absolvieren. Außerdem wird die Möglichkeit geschaffen, einer Einrichtung die Anerkennung als Zivildienstträger zu entziehen, wenn sie drei Jahre lang keinen Zivildiener angefordert hat.

Zivildienst muss für die Zukunft sichergestellt werden

In der Debatte betonten die RednerInnen die Bedeutung des Zivildienstes. Die jungen Menschen würden wichtige Arbeit für die Allgemeinheit leisten, lautete der Tenor. Die vorliegende Novelle leiste einen wichtigen Beitrag, um dieser Arbeit Rechnung zu tragen. Dies gelte es, auch angesichts der rückgängigen Zahl an Zivildienstleistenden, künftig fortzuführen, um diese wichtige Säule Österreichs bestehen zu lassen, waren sich die Abgeordneten einig.

Mit der Novelle gehe es daher vor allem darum, den Zivildienst attraktiver zu gestalten, unterstrich Werner Herbert (FPÖ). Er hob positiv hervor, dass die Rechte und Pflichten von Trägerorganisationen und Zivildienstleistenden geschärft sowie die Qualitätsstandards im Zivildienst weiter verbessert werden. Zu dieser Verbesserung tragen unter anderem die neuen Ausbildungsmodule bei, strich etwa Konrad Antoni (SPÖ) an der Novelle hervor. Außerdem würden die Institutionen nun besser kontrolliert werden können. Dies ist Antoni insbesondere im Hinblick darauf ein Anliegen, dass ZivildienerInnen nicht nur als günstige Arbeitskräfte zu verstehen sind.

Die Bedeutung des Zivildienstes für die Entwicklung der Zivildiener nahm Gabriela Schwarz (ÖVP) in den Fokus. So erhielten die jungen Menschen oftmals nicht nur eine Ausbildung, etwa zu Rettungssanitätern, sondern würden auch ihre emotionale Intelligenz und Teamfähigkeit ausbauen. Die Entwicklung des Zivildienstes zeichnete Johann Rädler (ÖVP) nach. So hätten sich die Zivildienstleistenden von "Wehrdienstverweigerern" zu notwendigen Stützen der Gesellschaft entwickelt. Die finanziellen Unterstützungen, die die Zivildiener erhielten, würden laut Rädler auch den Wert ihrer Leistungen anerkennen. Dies sei besonders wichtig, da seiner Ansicht nach die Bereitschaft zu freiwilligen Leistungen in Österreich abnehme.

Edtstadler: Zivildienst ist eine Erfolgsgeschichte

Ähnlich wie Johann Rädler sprach Staatssekretärin Karoline Edtstadler von einer "Erfolgsgeschichte des Zivildienstes". Mit ihm würde ein "Grundstein für die Freiwilligkeit aus der Mitte der Gesellschaft" gelegt, für die Österreich in der EU als Vorbild diene. Die Zivildienstgesetz-Novelle trage vor allem auch dem Rückgang der Zivildiener Rechnung, den Edtstadler auf geburtenschwache Jahrgänge zurückführt. Dies werde auch die nächsten sieben bis zehn Jahre anhalten, gab sie zu bedenken. Daher sei es wichtig, dass der Zivildienst nun attraktiver gestaltet und eine zielgerechte Zuweisung von Zivildiener sichergestellt werde. Sie hob positiv hervor, dass mit dem neuen Online-Ausbildungstool für Zivildienstleistende und –ausbildnerInnen ein Grundverständnis für den Staat vermittelt werde und dass die Zivildienstserviceagentur bei der Bescheiderlassung ein stärkeres Mitspracherecht erhält. (Fortsetzung Nationalrat) see