Parlamentskorrespondenz Nr. 1495 vom 12.12.2018

Neu im Konsumentenschutzausschuss

SPÖ und JETZT für Reform des kollektiven Rechtsschutzes für VerbraucherInnen

SPÖ für neues zivilrechtliches "Kollektivverfahren" und Musterklage

Wien (PK) – Seit Jahren wird die Vereinfachung von Sammelklagen im österreichischen Recht gefordert, zeigt SPÖ-Abgeordneter Markus Vogl auf (483/A(E ). Nunmehr liege auch auf EU-Ebene ein Vorschlag der Kommission zu Verbandsklagen und zur Aufhebung der Richtlinie über Unterlassungsklagen vor, der neue Perspektiven eröffne. Dieser ziele primär darauf ab, die Instrumente zur Unterbindung illegaler Praktiken und zur Erleichterung des Rechtsschutzes in jenen Fällen zu verbessern, in denen zahlreiche VerbraucherInnen Opfer desselben Verstoßes geworden sind. Dadurch hätten viele Geschädigte, wie z.B. im Fall des Dieselskandals, die Möglichkeit, ihr Recht auch gegenüber großen Konzernen durchzusetzen. Außerdem seien alle Maßnahmen, welche im Sinne des heimischen Wirtschaftsstandortes zur Beschleunigung bzw. Verkürzung von Gerichtsverfahren führen, ausdrücklich zu begrüßen, betont Vogl. Ein entsprechendes zivilrechtliches "Kollektivverfahren" könnte sicherstellen, dass die Ansprüche zahlreicher Geschädigter aus einem Anlassfall in einer einzigen Verhandlung und daher auch nur von einem Richter geprüft und beurteilt werden.

Ein weiteres Anliegen der SPÖ ist die Einführung der Musterklage. Dadurch könnte eine zentrale Rechtsfrage, welche für viele Verfahren relevant ist, höchstgerichtlich gelöst werden. In der Zwischenzeit würden alle anhängigen Verfahren ruhen und damit die Gefahr einer Verjährung gestoppt werden. Es sei Aufgabe der Konsumentenschutzministerin, in ihrem Fachbereich die notwendigen Maßnahmen zu setzen, um eine rasche Reform der Sammelklage in die Wege zu leiten. Überdies sollte sie Gespräche mit dem Justizminister aufnehmen und auf die die baldige Ausarbeitung eines Gruppenverfahrensgesetzes drängen.

JETZT ortet massive Lücken im kollektiven Rechtsschutz

In eine ähnliche Stoßrichtung geht ein Entschließungsantrag von JETZT (252/A(E ). Gerade der VW-Diesel-Skandal habe in dramatischer Weise die Lücken im kollektiven Rechtsschutz für VerbraucherInnen in der EU aufgezeigt, heißt es darin. Während sich der Volkswagenkonzern in den USA zu über 25 Milliarden Euro an Schadenersatz- und Strafzahlungen verpflichtet hat, gingen die europäischen Geschädigten bislang leer aus. Durch diese Erfahrungen wurde die EU-Kommission darin bestärkt, den kollektiven Rechtsschutz für VerbraucherInnen auszubauen. Der von ihr präsentierte Richtlinienvorschlag über Verbandsklagen sollte daher von österreichischer Seite ausdrücklich unterstützt und vorangetrieben werden, fordern die AntragstellerInnen. (Schluss) sue