Parlamentskorrespondenz Nr. 1507 vom 13.12.2018

ÄrztInnen dürfen erstmals andere ÄrztInnen anstellen

Konsens im Nationalrat über Änderungen im Ärztegesetz

Wien (PK) - ÄrztInnen, die eine eigene Praxis haben, können künftig einen anderen Arzt oder eine andere Ärztin anstellen. Der Nationalrat beschloss heute entsprechende Änderungen im Ärztegesetz , von denen sich die Abgeordneten eine Attraktivierung des Arztberufs, längere Öffnungszeiten sowie generell eine bessere gesundheitliche Versorgung vor allem im ländlichen Raum erwarten.

Konkret ist die Anstellung auf einen Mediziner bzw. eine Medizinerin aus demselben Fachgebiet bzw. zwei Teilzeitstellen beschränkt. In Gruppenpraxen können bis zu zwei ÄrztInnen in Vollzeit bzw. vier ÄrztInnen in Teilzeit beschäftigt werden. Weitere Punkte der Gesetzesnovelle betreffen eine grundlegende Reform der Notarztausbildung sowie eine rechtliche Klarstellung bezüglich der Verabreichung schmerzlindernder Mittel für schwerstkranke Menschen in der letzten Lebensphase.

Abgeordnete erwarten sich bessere Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum

Die Anstellung von ÄrztInnen durch ÄrztInnen werde flexiblere Ordinationszeiten bringen, betonte Gabriela Schwarz (ÖVP). Auch hätten ÄrtzInnen mehr Zeit für ihre PatientInnen. Die neue Anstellungsmöglichkeit komme der Lebensplanung der jungen ÄrztInnen entgegen und werde die Versorgung gerade im ländlichen Raum verbessern, bestätigte Josef Smolle (ÖVP). Ausdrücklich begrüßten die beiden ÖVP-Abgeordneten auch die Klarstellung bezüglich Palliativmedizin in der letzten Lebensphase, die nun Rechtssicherheit bringe. Ein Schritt in Richtung Euthanasie sei dies aber nicht, unterstrich Gabriela Schwarz mit Nachdruck.

Auch Brigitte Povysil (FPÖ) verspricht sich von der Novelle eine Verbesserung der Arbeit der ÄrztInnen, wobei sie die Möglichkeit der Anstellung von ÄrztInnen bei ÄrztInnen positiv hervorhob. Ärztepaare könnten dadurch gemeinsam arbeiten, die Ordinationszeiten würden nun flexibler gestaltet werden. Der Arztberuf werde durch die Anstellung in Gruppenpraxen attraktiver, was wiederum zu einer besseren gesundheitlichen Versorgung im ländlichen Raum führe, pflichtete ihr Fraktionskollegin Ricarda Berger bei. Positive Erwartungen knüpft auch Gerhard Kaniak (FPÖ) an die neue Anstellungsmöglichkeit. Dadurch würden der niedergelassene Bereich, das Kassensystem und insgesamt die Primärversorgung gestärkt, zumal es nun besonders im ländlichen Raum leichter werde, Kassenstellen nachzubesetzen. Auch biete sich dadurch für junge Ärztinnen mit Kindern die Möglichkeit, wieder in den Beruf einzusteigen, zeigte sich Kaniak überzeugt.

SPÖ-Abgeordneter Maurice Androsch erwartet sich wesentliche Impulse für die Notfallversorgung, zumal nun auch junge TurnusärztInnen in diesem Bereich tätig werden können. Positiv beurteilte er auch die Anstellungsmöglichkeit von ÄrztInnen durch ÄrztInnen, wobei er allerdings eine klarere Abgrenzung zwischen Anstellung und Vertretung vermisst. Namens der NEOS unterstützte Gerald Loacker die Novelle unter dem Aspekt der Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung, rief aber zu mehr Bürokratieabbau in der Medizin auf. Bei der Palliativmedizin plädierte er für weitere rechtliche Anpassungen, um wie etwa in der Schweiz einen assistierten Suizid zu ermöglichen.

Hartinger-Klein: Neue Anstellungsmöglichkeit kommt jungen Ärztinnen entgegen

Ein Meilenstein sei die Anstellung von ÄrztInnen durch ÄrztInnen, bekräftigte Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein. MedizinerInnen hätten dadurch Anreize, sich im ländlichen Raum anstellen zu lassen, ohne gleich die Last der freiberuflichen Tätigkeit auf sich zu nehmen. Wichtig sei dies vor allem vor dem Hintergrund, dass die Medizin zunehmend weiblicher wird. Weitere zentrale Punkte sind für die Ressortchefin überdies die Sicherstellung der Notfallversorgung durch Öffnung dieser Ebene für TurnusärztInnen sowie die Rechtssicherheit in Bezug auf die Palliativmedizin. (Fortsetzung Nationalrat) hof