Parlamentskorrespondenz Nr. 1512 vom 13.12.2018

Nationalrat beschließt Adaptierungen für Europawahlen 2019

Einstimmige Genehmigung eines EU-Beschlusses zum bevorstehenden Urnengang im Mai 2019

Wien (PK) – Die Europawahlen vom 26. Mai 2019 werfen bereits ihren Schatten voraus. Im Nationalrat herrschte heute Konsens über die Genehmigung eines EU-Beschlusses , mit dem Änderungen am 1976 beschlossenen Akt zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments vorgenommen und einige allgemeine Grundsätze für die Wahlen festgelegt werden. Unter anderem geht es um die Festschreibung des Verhältniswahlsystems, erlaubte Formen von Stimmabgaben und die Beschränkung von Einzugshürden.

Österreich ist derzeit mit 18 Abgeordneten im 751 MandatarInnen umfassenden Europäischen Parlament vertreten. Künftig werden es infolge des Brexit 19 von 705 Abgeordneten sein.

Auf Österreich haben dies Bestimmungen keine Auswirkungen, sie müssen nur von allen Mitgliedstaaten genehmigt werden. Wie die Abgeordneten Josef Lettenbichler (ÖVP), Maximilian Unterrainer (SPÖ) und Susanne Fürst (FPÖ) unterstrichen, geht es dabei insbesondere um mehr Transparenz im Wahlprozess und um den Zugang zu zuverlässigen Informationen. Die PolitikerInnen wiesen auch auf die Wichtigkeit hin, sich an den Wahlen zu beteiligen, denn es liege im Interesse aller, dass das Europäische Parlament über eine breitere Legitimität verfügt, wie Fürst betonte. Es gelte, das europäische Bewusstsein zu stärken, so Unterrainer, außerdem warten auf die EU große Herausforderungen. Fürst hielt zudem fest, dass sich die EU auf ihre ursprünglichen Zielsetzungen und die großen Themen im Sinne des Subsidiaritätsprinzips konzentrieren sollte. (Fortsetzung Nationalrat) jan