Parlamentskorrespondenz Nr. 1560 vom 21.12.2018

Neu im Finanzausschuss

Oppositionsanträge zu Online-Werbeabgabe, leistbarem Wohnen, staatlicher Zukunftsvorsorge, Planungssicherheit bei Elementarpädagogik

Wien (PK) – Die SPÖ setzt sich für eine Digitalsteuer für internationale, digitale werbebasierte Konzerne und für leistbares Wohnen durch Verkauf von öffentlichem Grundvermögen an Gebietskörperschaften ein. Die NEOS fordern die Regierung zu einer Reform der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge sowie zu mehr Planungssicherheit für Gemeinden beim Ausbau elementarer Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen auf.

Digitalsteuer für werbebasierte Online-Geschäftsmodelle

Online-Werbeleistungen internationaler Konzerne sollten in der Werbeabgabe erfasst werden, damit Unternehmen mit digitalen werbebasierten Geschäftsmodellen auch in Österreich Steuern zahlen, meint die SPÖ (549/A(E) ). Durch digitale Konzerne, die ihren Sitz in einem Land mit niedriger Unternehmensbesteuerung haben, aber Online-Geschäfte auch in anderen Staaten führen, würde eine große Gerechtigkeitslücke entstehen. Antragsteller Kai Jan Krainer ortet eine Steuerungerechtigkeit, da internationale Konzerne ihre Online-Geschäfte nicht in Österreich versteuern, traditionelle Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz im Inland aber schon. Daher wird vorgeschlagen, die Abgabepflicht auf online erbrachte Werbeleistungen wie klassische Banner und Videos oder die Suchwortvermarktung auszudehnen. Damit die Erfassung der Onlineabgabe in der Werbeabgabe aufkommensneutral ist, könnte man im Gegenzug die Werbeabgabe traditioneller Geschäftsmodelle senken, so der Vorschlag.

Verkauf von öffentlichem Grundvermögen vorrangig an Gebietskörperschaften

Gebietskörperschaften sollten im Falle einer Privatisierung von öffentlichem Grundvermögen gegenüber privaten Käufern ein Vorzugsrecht erhalten, fordert die SPÖ (517/A(E) ). Gebäude und Liegenschaften, die sich im Eigentum des Staates bzw. im Eigentum ausgegliederter Bundesgesellschaften befinden, sollten also vorrangig von Gebietskörperschaften gekauft und genutzt werden – das entspräche ihrer Ansicht nach dem Grundbedürfnis nach leistbarem Wohnen. Im Verhältnis zum Nettoeinkommen wird Wohnen in manchen Regionen Österreichs immer teurer, stellt Selma Yildirim fest. Dass in Innsbruck – einer der teuersten Städte Österreichs – in einem Gebäude der Bundesforste AG (deren Alleinaktionärin die Republik Österreich ist) nun etwa ein Großhotel entstehen soll, anstatt Wohnungen zu schaffen, bezeichnet die SPÖ als kontraproduktiv. In einem Entschließungsantrag fordern sie die Bundesregierung daher auf, einen entsprechenden Gesetzesvorschlag zu erarbeiten.

Altersvorsorge auch abseits staatlicher Zukunftsvorsorge

Für Maßnahmen zur Attraktivierung der dritten Pensionssäule setzen sich die NEOS mittels eines Entschließungsantrags an Finanzminister Hartwig Löger ein (527/A(E) ). Sie fordern, dass künftig die Premienbegünstigung, neben der Anhebung der staatlichen Förderprämien, auch eine Altersvorsorge abseits der staatlichen "Prämienbegünstigen Zukunftsvorsorge" (PbZV) ermöglicht. Die PbZV-Prämien sollten laut NEOS-Mandatar Gerald Loacker ausreichend hoch angesetzt sein, um Vorsorge-Anreize zu setzen. Außerdem wäre anzudenken, für jüngere EinzahlerInnen Produkt-Alternativen mit besseren Ertragschancen zuzulassen. Mit der Reform der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge sollte man nicht bis zur Steuerreform 2020 zuwarten, meinen die NEOS.

Mehr Planungssicherheit für Gemeinden bei Kinderbetreuung

Ein weiterer NEOS-Vorstoß beschäftigt sich mit einem aufgabenorientierten Finanzrahmen für elementarpädagogische Bildungseinrichtungen (528/A(E) ). Im Rahmen des Finanzausgleichs fordern sie eine treffsichere und wirkungsorientierte Verwendung der finanziellen Mittel, um den Ausbau und den Erhalt von Kinderbetreuungs- und Bildungseinrichtungen zu gewährleisten. Dabei sollten auch die Landesförderungen und 15a-Vereinbarungen miteinbezogen werden. Die Einführung eines aufgabenorientierten Finanzrahmens würde eine effizientere Verteilung der Gelder in Bezug auf demographische, sozioökonomische und betriebswirtschaftliche Indikatoren ermöglichen, meinen die Antragsteller. Würde man die Mittel-Verwendung an die Erreichung von Wirkungszielen koppeln, so könnte zudem sichergestellt werden, dass die Gemeinden die Gelder auch zweckgebunden für diese Zielerreichung einsetzen, so NEOS-Abgeordneter Michael Bernhard. (Schluss) fan