Parlamentskorrespondenz Nr. 5 vom 07.01.2019

Neu im Justizausschuss

SPÖ-Anträge zum Schutz von Frauen vor Gewalt

Wien (PK) – Der GREVIO-Evaluierungsbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und von häuslicher Gewalt ist Auslöser einer Serie von Entschließungsanträgen der SPÖ. Gefordert werden darin eine entsprechende Ausbildung von RichterInnen und StaatsanwältInnen sowie nachhaltige und umfassende Maßnahmen, dies insbesondere auch mit dem Fokus auf weibliche Genitalverstümmelung und Zwangsheirat.

Schutz von Frauen vor Gewalt: SPÖ fordert Umsetzung der Anregungen des GREVIO-Berichts

SPÖ-Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek spricht kritisch von sehr geringen Verurteilungsraten bei Gewaltdelikten gegen Frauen. Bestätigt fühlt sie sich dabei durch den GREVIO-Evaluierungsbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, der zu einer ähnlichen Schlussfolgerung kommt. Grund dafür sei das Fehlen eines geschlechtsspezifischen Verständnisses von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und damit verbunden ein Mangel an diesbezüglicher Sensibilisierung in der Ausbildung aller relevanten Berufsgruppen. In einem Entschließungsantrag (539/A(E)) fordert die Frauensprecherin der SPÖ nun die Frauenministerin und den Justizminister auf, sich für die Erstellung klarer und verbindlicher Richtlinien für die Behandlung von Fällen von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sowie für Investitionen in eine angemessene und verpflichtende Ausbildung insbesondere von RichterInnen und StaatsanwältInnen einzusetzen.

Petra Wimmer (SPÖ) greift Bedenken des GREVIO-Berichts auf, wonach der Nationale Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt viele einmalige Aktionen und Projekte, aber keine nachhaltigen, umfassenden Lösungsansätze umfasse. Auch würden die Maßnahmen vorrangig auf häusliche Gewalt abzielen und andere in der Istanbul-Konvention definierten Formen der Gewalt vernachlässigen. Die SPÖ-Mandatarin appelliert in ihrer Initiative (543/A(E)) an Justizminister Moser, eine langfristige Planung bzw. Strategie zu entwickeln, die allen Formen von Gewalt gegen Frauen die nötige Bedeutung beimisst und eine kontinuierliche Finanzierung nachhaltiger und umfassender Maßnahmen vorsieht. Konkretisiert wird diese Forderung durch einen weiteren Entschließungsantrag (545/A(E)), in dem Wimmer auf politische Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Schutz und Strafverfolgung insbesondere auch in Bezug auf weibliche Genitalverstümmelung und Zwangsheirat drängt. (Schluss) hof