Parlamentskorrespondenz Nr. 37 vom 17.01.2019

Neu im Wirtschaftsausschuss

Regierung legt Ziviltechnikergesetz 2019 vor

Zugang zum Beruf des Ziviltechnikers soll erleichtert werden

Wien (PK) - Ein von der Regierung vorgelegtes Ziviltechnikergesetz 2019 (478 d.B.) fasst zunächst die derzeitigen gesetzlichen Regelungen über Ziviltechniker in einem einzigen Gesetz zusammen, konkretisiert die Fortbildungsverpflichtung und erleichtert überdies den Berufszugang. So sollen etwa die Bestimmungen über die praktische Betätigung liberalisiert werden, wobei nunmehr Praxiszeiten von bis zu zwölf Monaten auch schon in der Master-Phase eines Studiums erworben werden können. Ein Dienstverhältnis eines Ziviltechnikers zu einem anderen Ziviltechniker sowie zu einer Ziviltechnikergesellschaft soll künftig zulässig sein. Auch dürfen Ziviltechniker jegliche Art von Personen- und Kapitalgesellschaften des Unternehmensrechts bilden, die in das Firmenbuch eingetragen werden können. Geplant ist schließlich auch die Streichung der Anforderung, dass Ziviltechnikergesellschaften ihren Sitz in Österreich am Kanzleisitz eines der geschäftsführungs- und vertretungsbefugten Gesellschafters oder Vorstandsmitglieds haben müssen. (Schluss) hof


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