Parlamentskorrespondenz Nr. 64 vom 30.01.2019

Hauptausschuss genehmigt Niederlassungsverordnung

Weitere Themen: Zukunftsfonds, Nominierungen für den Nationalfonds und die KommAustria

Wien (PK) – Die Mitglieder des Hauptausschusses des Nationalrats, der heute noch vor der Plenarsitzung zusammentrat, befassten sich neben dem EU-Wahltermin mit der Niederlassungsverordnung, mit dem Zukunftsfonds und mit Nominierungen für die Kommunikationsbehörde Austria und das Komitee des Nationalfonds.

Niederlassungsquote sinkt 2019 leicht um 85 Personen

Die Niederlassungsverordnung stieß vor allem auf Kritik seitens der SPÖ. Wie Sozialsprecher Josef Muchitsch erläuterte, könne seine Fraktion der Vorlage aufgrund der aktuellen Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung keine Zustimmung geben. Muchitsch sprach in diesem Zusammenhang von einer "unfairen" Politik. Die Regierung setze zusätzliche Instrumente unter dem Titel des Fachkräftemangels – den es sicherlich gebe - zur Öffnung des Arbeitsmarkts ein, ohne aber Maßnahmen in die Wege zu leiten, um Menschen ohne Beschäftigung in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Außerdem würden in Europa Praktiken angewandt, die keinen fairen Wettbewerb zulassen. Die weiterhin hohen Quoten in der Niederlassungsverordnung seien daher für die SPÖ unverständlich. Muchitsch vermisst außerdem die Evaluierung der Aktion 20.000, die bereits im Sommer 2018 hätte vorliegen sollen.

Dem widersprachen Vertreter der Regierungsparteien vehement. So bekräftigte Peter Haubner (ÖVP), die Bundesregierung betreibe sehr wohl eine aktive Arbeitsmarktpolitik, man verzeichne auch die höchste Beschäftigungsquote. Außerdem müsse man zwischen nachhaltigen Arbeitsverhältnissen und der Abdeckung von Spitzen – wofür die Quoten festgesetzt würden – unterscheiden.

Verteidigt wurden von Peter Wurm (FPÖ) und Georg Strasser (ÖVP) auch die Quoten für ErntehelferInnen und Saisoniers, die man nicht erhöht habe. Diese seien für die Landwirtschaft wichtig. Die Aktion 20.000 werde evaluiert, stellte zudem Wurm fest, und der Bericht werde vorgelegt.

Ein Nein zum Verordnungsentwurf kam auch von den NEOS, jedoch aus anderen Gründen, wie Nikolaus Scherak betonte. Er bemängelte, dass man es nicht schaffe, eine qualifizierte Zuwanderung zu organisieren.

Schließlich genehmigten die Ausschussmitglieder den Verordnungsentwurf mit den Stimmen von den beiden Koalitionsparteien ÖVP und FPÖ mehrheitlich.

Im kommenden Jahr dürfen - abseits von Schlüsselkräften im Besitz einer Rot-Weiß-Rot-Karte und EU-BürgerInnen - bis zu 6.035 Personen nach Österreich zuwandern. Damit sinken die quotenpflichtigen Niederlassungsbewilligungen gegenüber 2018 geringfügig um insgesamt 85 Personen (2018: 6.120 Personen). Die meisten der quotenpflichtigen Bewilligungen entfallen weiter auf den Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen mit 5.135 Aufenthaltstiteln (2018: 5.220). Die Quoten für die restlichen Kategorien bleiben gegenüber dem Vorjahr gleich, ebenso die Quoten für Saisoniers mit 4.000 Personen und jene für ErntehelferInnen mit 600 Personen.

Im Detail entfallen von den 6.035 quotenpflichtigen Bewilligungen im kommenden Jahr 5.135 auf den Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen, 445 auf so genannte "Privatiers", die sich ohne Erwerbsabsicht in Österreich niederlassen wollen. 153 Plätze sind für Personen mit einem Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt-EU" vorgesehen. Die Quote für die so genannte Zweckänderung vom Aufenthaltstitel "Niederlassungsbewilligung-Angehöriger" auf den Aufenthaltstitel "Rot-Weiß-Rot–Karte plus" beträgt 302.

Für die einzelnen Bundesländer gibt es laut Niederlassungsverordnung folgende Maximalquoten: Burgenland: 89 (2018: 94), Kärnten: 213 (2018: 218), Niederösterreich: 438 (2018: 438), Oberösterreich: 802 (2018: 802), Salzburg: 436 (2018: 441), Steiermark: 587 (2018: 597), Tirol: 376 (2018: 381), Vorarlberg: 209 (2018: 214) und Wien: 2.885 (2018: 2.935).

Botschafter i.R. Ferdinand Trauttmansdorff neu im Komitee des Nationalfonds

Im Komitee des Nationalfonds soll Botschafter i.R. Ferdinand Trauttmansdorff auf den ausscheidenden Botschafter i.R. Wolfgang Schallenberg folgen. Schallenberg gehörte dem Komitee 24 Jahre lang an. Hannah Lessing, die Generalsekretärin des Fonds, würdigte dessen Arbeit und begrüßte ausdrücklich den Vorschlag des Kuratoriumsvorsitzenden, Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka, für die Nachbesetzung.

Trauttmansdorff war während seiner Tätigkeit im Außenministerium über viele Jahre maßgeblich am Zustandekommen und der Umsetzung des Washingtoner Abkommens von 2002 beteiligt und verfügt über eine große Expertise in den Bereichen Entschädigung von NS-Opfern und Restitution von geraubtem Eigentum. 2008/2009 war er Vorsitzender der Task Force IHRA (International Co-operation on Holocaust Education, Remembrance and Research). Die Zustimmung zu dieser Nominierung fiel einhellig aus.

Thomas Petz neues Mitglied in der KommAustria

Einhellig unterstützten die Mitglieder des Ausschusses auch den Vorschlag der Bundesregierung, Thomas Petz für den Rest der Funktionsperiode bis 30. September 2022 zum Mitglied im Kuratorium der KommAustria zu bestellen.

Der Jurist ist derzeit stellvertretender Leiter der Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften im Justizministerium. Er folgt dem verstorbenen Michael Truppe.

Jahresbericht 2017 des Zukunftsfonds

Allgemeines Lob für die Arbeit des Zukunftsfonds gab es im Ausschuss anlässlich der Präsentation des Jahresberichts 2019 durch den Vorsitzenden des Kuratoriums, Kurt Scholz, und Generalsekretär Herwig Hösele. Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka unterstrich ebenso wie Reinhold Lopatka (ÖVP) und Katharina Kucharowits (SPÖ) die Wichtigkeit und Notwendigkeit dieser Arbeit, vor allem auch, was die Bewusstseinsbildung betrifft.

Im Jahr 2017 konnte mit 379 Projektanträgen und mit 284 Förderungen ein Genehmigungsrekord erreicht werden. Dieser positive Trend über die Jahre hinweg könne einerseits auf die angespannte Lage der öffentlichen Haushalte zurückgeführt werden, andererseits habe sich der Zukunftsfonds zunehmend zu einem anerkannten Partner der "Scientific Community" und der entsprechenden zivilgesellschaftlichen Initiativen entwickelt, heißt es darin.

Der Zukunftsfonds ist ein sogenannter "verzehrender Fonds" und hätte nach Verbrauch seiner Mittel seine Tätigkeit im Jahr 2018 einstellen müssen. Im September 2017 stimmten Nationalrat und Bundesrat jedoch einstimmig für eine Weiterdotierung. Somit stehen dem Fonds bis 2022 jährlich 2 Mio. € zur Erfüllung seiner Aufgaben zu. Kucharowits sprach sich in diesem Zusammenhang für eine langfristige Absicherung des Fonds aus, wofür sich Lopatka offen zeigte.

Der Zukunftsfonds unterstützt in erster Linie Projekte, "die den Interessen und dem Gedenken der Opfer des nationalsozialistischen Regimes, der Erinnerung an die Bedrohung durch totalitäre Systeme und Gewaltherrschaft sowie der internationalen Zusammenarbeit dienen". Darüber hinaus werden Projekte gefördert, "die zu einer Förderung der Achtung der Menschenrechte und der gegenseitigen Toleranz auf diesen Gebieten beitragen". Auch wissenschaftliche Arbeiten zu diesen Themen können mit Mitteln des Zukunftsfonds finanziert werden.

Konkret genehmigte der Zukunftsfonds im Jahr 2017 für 284 Projekte insgesamt einen Betrag von 1.740.692 €. Tatsächlich ausbezahlt wurden im Kalenderjahr 1.902.095 €.

Von der seit 2006 möglichen Projektförderung von 24 Mio. € wurden für insgesamt 2.002 Projekte 22.760 Mio. € ausbezahlt. Damit wurden rund 66% der bislang 3.022 eingereichten Projekte gefördert. Alle genehmigten Projekte sind in einer Kurzzusammenfassung auf der Homepage des Zukunftsfonds verfügbar (www.zukunftsfonds-austria.at ). Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen. (Schluss Hauptausschuss) jan