Parlamentskorrespondenz Nr. 96 vom 05.02.2019

Zahl der an die Ombudsstelle für Studierende herangetragenen Anliegen im Studienjahr 2017/18 erstmals wieder gesunken

Tätigkeitsbericht der Beratungsstelle formuliert zahlreiche Anregungen für Gesetzgeber und Hochschulen

Wien (PK) – Der aktuelle Tätigkeitsbericht für das Studienjahr 2017/18 (III-239 d.B. ) der Ombudsstelle für Studierende informiert nicht nur über die Aktivitäten der Stelle im vergangenen Studienjahr, er formuliert auch wieder eine Reihe von Anregungen an den Gesetzgeber und an die Hochschuleinrichtungen. Die im Wissenschaftsministerium angesiedelte Ombudsstelle berät, unterstützt und vermittelt Studierende. Sie ist dabei unabhängig und weisungsfrei und stellt zusätzliche Informations- und Servicestelle für Studierende bereit. Sie hilft auch bei der Lösung von konkreten Problemen, die etwa bei der Bewerbung um einen Studienplatz, im Laufe des Studiums oder im Umgang mit verschiedenen Behörden auftauchen.

Neben einer umfangreichen Informations- und Publikationstätigkeit arbeiteten die MitarbeiterInnen der Ombudsstelle für Studierende an Grundsatzdokumenten und Publikationen mit und gaben Stellungnahmen zu Gesetzen im Hochschulbereich ab, etwa im Zusammenhang mit der Datenschutzgrundverordnung (DGVO) respektive dem Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018. Zusätzlich zu zahlreichen Arbeitsgesprächen vor Ort mit Hochschulen gab es einen regelmäßigen Informationsaustausch der Ombudsstelle mit zahlreichen Einrichtungen, die in irgendeiner Form mit Studienangelegenheiten befasst sind, etwa der Österreichischen HochschülerInnenschaft. Der Bericht gibt auch einen Ausblick auf die Veranstaltungen, die für 2019 gemeinsam mit verschiedenen Kooperationspartnern geplant sind und nennt die aktuellen Arbeitsschwerpunkte für 2019.

Gesamtzahl der an die Ombudsstelle herangetragenen Anliegen 2017/18 gesunken

Im Studienjahr 2017/18 wurden von der Ombudsstelle insgesamt 473 Anliegen von Studierenden bearbeitet. Damit war erstmals in den letzten Jahren ein Rückgang der an die Stelle herangetragenen Anliegen festzustellen, die damit in ähnlicher Höhe wie im Studienjahr 2015/16 (487 Fälle) lagen. Im Studienjahr 2016/17 war mit 545 ein bisheriger Höchststand an Fällen verzeichnet worden.

Aufgeschlüsselt nach Hochschulinstitutionen betraf der Großteil der Anliegen, nämlich 233 bzw. 49 %, auch diesmal wieder die öffentlichen Universitäten. 66 Anliegen bzw. 14% standen in Zusammenhang mit der Studienbeihilfenbehörde, 40 Fälle wurden von Studierenden an Fachhochschulen (9 %), 21 von Studierenden der Pädagogischen Hochschulen (4%) und 14 von Studierenden an Privatuniversitäten (3%) vorgebracht. Weitere 62 Anliegen (13%) bezogen sich auf "sonstige Institutionen", wie etwa Hochschulen im Ausland, 37 Fälle (8%) konnten keiner Institution zugeordnet werden.

Die Themenhäufigkeit zeigt ein paar Verschiebungen gegenüber den Vorjahren und variiert außerdem nach Hochschultypen. Auf alle Institutionen bezogen standen jedenfalls Anliegen zu Studienbedingungen mit 140 Fällen einmal mehr erster Stelle (2016/17: 106 Fälle) und Fragen der Studienzulassung (82 gegenüber 88 im Jahr davor), gefolgt von Fragen in Bezug auf die Studienbeihilfe (66 gegenüber 2016/17 mit 70). Der Kategorie "Sonstiges" wurden 50 der Anliegen (2016/17: 65) zugerechnet, darunter fallen unter anderem auch Fragen des Aufenthaltsrechts und der Versicherung sowie Anliegen, für die die Ombudsstelle nicht zuständig ist. An fünfter Stelle stand der Themenkomplex Studienbeitrag/Studiengebühr (41 gegenüber 38 im Jahr davor).

Merklich weniger Anfragen gab es im Berichtsjahr bei der Anerkennung von Studienleistungen (23, 2016/17: 42). Ein Rückgang war auch bei Fragen zu akademischen Graden (15, 2016/17: 20) wissenschaftlichen Arbeiten (13 gegenüber 29 für 2016/17) und zu Stipendien (13 gegenüber 28 für 2016/17) zu verzeichnen.

Laut Bericht der Ombudsstelle waren mit Stichtag 30. September 2018 von 452 Anliegen des Berichtsjahres 473 bereits erledigt. Auch in diesem Berichtsjahr wurden wieder deutlich mehr als die Hälfte der Anliegen (55% gegenüber 52% im Jahr 2016/17) von Frauen eingebracht. In der Mehrzahl der Fälle, (316 bzw. rund 70%) erfolgte das durch Erteilung einer Information. Bei den restlichen rund 30% der Anliegen wurde Kontakt zu den jeweiligen Institutionen aufgenommen, d.h. mit Hochschulen oder Studienbeihilfenbehörden. In 57 Fällen bzw. 13% konnte damit eine positive Entscheidung herbeigeführt werden. Der Anteil der Fälle, bei denen keine Lösung möglich war, lag bei rund 7% und ist damit gesunken, 2016/17 lag er bei 13%.

Wie auch in früheren Berichten werden in diesem Tätigkeitsbericht eine Reihe von Anliegen im Detail dargestellt. Zu den Themen dieser insgesamt 17 erläuterten Fälle gehören etwa Fragen, die sich aus Prüfungen an einer öffentlichen Universität vor Beginn des Wintersemesters ergaben und Probleme mit der Zulassung zum Studium durch eine öffentliche Universität. Dargestellt werden auch Fälle, in denen sich für Studierende Probleme aus Curriculum-Änderungen sowie beim Anspruch auf Studienbehilfe ergaben.

Vorschläge der Ombudsstelle an Gesetzgeber und Hochschulen

Der Bericht formuliert wieder eine Reihe Vorschläge an Organe und Angehörige von Hochschulinstitutionen sowie an den Gesetzgeber. Insgesamt zehn Vorschläge ergehen an den Gesetzgeber sowie an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung. Die Ombudsstelle regt hier beispielsweise eine Ausweitung der Mobilitätsstipendien auf Post-Brexit-Großbritannien an und sprich sich in Bezug auf das Patentanwaltgesetz für eine Anpassung der Eligibilitätskriterien für PatentanwältInnen an die "Bologna-Studienarchitektur" aus. Sieben Vorschläge der Ombudsstelle richten sich an die Hochschulen. Sie spricht sich darin unter anderem für eine Vereinheitlichung der Nostrifizierungsverfahren im Rahmen des Studiums der Human- und der Zahnmedizin und für mehr Informationstransparenz bei Joint Degree Programmen aus. (Schluss) sox


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