Parlamentskorrespondenz Nr. 116 vom 07.02.2019

Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und Erhaltung hoher Standards bei Grundrechten bleibt weiter im Fokus der EU

Bundesminister Moser berichtet über EU-Jahresvorschau im Bereich Justiz

Wien (PK) – Die Europäische Union will auch im Jahr 2019 weiter an der Vollendung eines auf gegenseitigem Vertrauen basierenden Raums des Rechts und der Grundrechte arbeiten, wobei auch die Umsetzung der Sicherheitsunion eine kontinuierliche Priorität bilden wird. Bundesminister Josef Moser stellt in seinem Bericht über die EU-Jahresvorschau im Bereich Justiz (III-256 d.B. und III-675-BR/2019 d.B.) klar, dass die bereits während der österreichischen Ratspräsidentschaft von seinem Ressort verfolgte Initiative zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in Europa ebenso im Fokus bleiben sollte wie sämtliche Anstrengungen zur Etablierung und Erhaltung hoher Standards im Bereich der Grund- und Menschenrechte. Dies gelte es, in der Union zu verteidigen und auszubauen, mahnt der Justizminister.

Österreich unterstützt Maßnahmen zur Vollendung der Sicherheitsunion

Was nun das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission betrifft, ist vor allem die angekündigte Vollendung der Sicherheitsunion für Österreich von besonderer Relevanz. So sollen unter anderem die Vorschläge für die Verbesserung des grenzüberschreitenden Zugriffs der Strafverfolgungsbehörden auf elektronische Beweismittel angenommen werden. Geplant sind außerdem Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte sowie die Erweiterung des Mandats der Europäischen Staatsanwaltschaft auf die Bekämpfung des grenzüberschreitenden Terrorismus. Die angestrebte Verbesserung des Europäischen Strafregistersystems konnte bereits durch eine Einigung mit dem Europäischen Parlament noch unter österreichischem Ratsvorsitz im Dezember 2018 erreicht werden. Aufgrund der anhaltenden Gefährdung der Rechtsstaatlichkeit in einigen Mitgliedstaaten und damit des Fundaments für das Funktionieren der Union will die Kommission überdies eine schon länger angekündigte Initiative zur weiteren Stärkung des 2014 geschaffenen Rechtsstaatlichkeitsrahmens vorlegen.

EU bekennt sich zur weiteren Stärkung der justiziellen Zusammenarbeit

Aus dem aktuellen 18-Monats-Arbeitsprogramm der Triopräsidentschaft Rumäniens, Finnlands und Kroatiens hebt der Bericht vor allem das Bekenntnis zur weiteren Stärkung der internationalen justiziellen Zusammenarbeit sowohl im Zivilrechtsbereich als auch im Strafrechtsbereich insbesondere durch Erweiterung der Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung hervor. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt hier bei den E-Evidence-Vorschlägen zur Erleichterung der grenzüberschreitenden Erlangung elektronischer Beweismittel, bei E-Justice-Projekten, der Einrichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft sowie bei der Stärkung der Bekämpfung organisierter Kriminalität und von Terrorismus. Dabei wird es vor allem auch um die Bekämpfung und Prävention von Radikalisierung und Extremismus und um verstärkte Bemühungen um die Entfernung terroristischer Inhalte aus dem Internet gehen.

Europäische Justizpolitik im Kampf gegen die Unterwanderung der gemeinsamen Grundwerte

Die europäische Justizpolitik leiste einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung aktueller Herausforderungen, wie insbesondere der Bedrohung durch Terrorismus und organisierte Kriminalität, aber auch der Unterwanderung der europäischen Grundwerte durch Eingriffe in rechtsstaatliche Prinzipien, heißt es im Bericht. Um europäische Instrumente zum Nutzen der BürgerInnen auch in der Praxis bestmöglich einsetzen zu können, sei eine Konzentration auf ausgewählte Bereiche gepaart mit Maßnahmen für bessere Rechtsetzung und Implementierung unabdingbar. Dieser begrüßenswerte Ansatz finde seinen Niederschlag im aktuellen Arbeitsprogramm der Kommission und der Triopräsidentschaft, stellt der Bericht resümierend fest. (Schluss) hof