Parlamentskorrespondenz Nr. 125 vom 13.02.2019

Weiterentwicklung des EU-Binnenmarkts in den Bereichen Verkehr und Digitalisierung: Viele Legislativvorschläge noch in Bearbeitung

Vorschau des BMVIT auf EU-Vorhaben 2019

Wien (PK) – Das Ressort von Verkehrsminister Norbert Hofer hat seine Vorschau auf das Legislativ- und Arbeitsprogramm der EU-Kommission sowie auf das operative Jahresprogramm des Rates der EU für 2019 dem Nationalrat übermittelt (III-257 d.B. und III-679-BR/2019 d.B.). Laut dem BMVIT gibt es derzeit im Verkehrsbereich keine neuen Gesetzesinitiativen der EK, eine Reihe von Vorschlägen sind jedoch noch anhängig und werden weiter vorangetrieben. Österreich unterstützt den Großteil der Vorhaben. Gewisse Bedenken gibt es aber gegen einige der von der EU in den nächsten Jahren geplanten Änderungen beim Vignettensystem sowie bei der geplante e-Privacy-Verordnung. Österreich sah auch den Verordnungsentwurf zur Einrichtung eines Zertifizierungssystems der Union für Ausrüstungen für Luftsicherheitskontrollen überwiegend kritisch und begrüßt daher die unterdessen erfolgte Rücknahme.

Vorbereitungen für das neue EU-Budget und den Brexit

Zum Mehrjährigen EU-Finanzrahmen liegt ein Vorschlag für die Schaffung eines Nachfolgeinstruments "CEF 2.0" für die derzeitige "Connecting Europe"-Fazilität (CEF 1) vor. Festgelegt wurde bereits, dass im Finanzrahmen 2021-2027 die Mittel jedenfalls nicht gekürzt werden. Österreich verfolgt das Ziel, über die CEF 2.0 weiterhin EU-Mittel für österreichische Schienenprojekte lukrieren zu können. Für den Brenner-Basistunnel wären unter CEF 2.0 maximale Förderraten von bis zu 50% der förderfähigen Gesamtkosten möglich, heißt es seitens des Verkehrsministeriums.

Weiters müssen im Rahmen von "Connecting Europe" auch Vorbereitungen auf den Brexit getroffen werden, da das Vereinigte Köngigreich Teil des Kernnetzkorridors "Nordsee-Mittelmeer" ist. Die EU-Kommission hat auf den bevorstehenden Brexit auch mit anderen Verordnungsvorschlägen im Verkehrsbereich reagiert. So soll es zu Änderungen der gemeinsamen Vorschriften und Normen für Schiffüberprüfungs und –besichtigungsorganisationen sowie der Rechtsvorschriften der EU über Typengenehmigungen kommen.

Mobilität und Klimaschutz in der EU

Im Rahmen des Pakets "Mobilität und Klimaschutz" der EU gibt es zwei aktuelle Legislativvorschläge der EK. Zum einen sind Änderungen der gemeinsamen Regeln für den Zugang zum grenzüberschreitenden Personenkraftverkehr geplant, um den Markt im grenzüberschreitenden Linienbusverkehr zu stärken. Zur Verkehrsverlagerung auf die Schiene soll eine neue Richtlinie für Beförderungen im kombinierten Güterverkehr zwischen Mitgliedsstaaten beitragen.

Diskutiert werden derzeit auch eine Reihe von Legislativvorschlägen der EK für das Paket "Europa in Bewegung". So liegen Verordnungsvorschläge zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes vor, ebenso betreffend die Einrichtung eines Single-Window-Umfelds für den europäischen Seeverkehr, zu elektronischen Frachtbeförderungsinformationen sowie zur Änderung der Richtlinie über die Verwendung von ohne Fahrer gemieteten Fahrzeugen im Güterverkehr.

Eine weitere Richtlinie, deren Änderung diskutiert wird, betrifft die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge. Die Richtlinie bildet den Rechtsrahmen für die Mindestsätze der Kraftfahrzeugsteuern für Lkw und legt die Modalitäten der Erhebung von Maut- und Benutzungsgebühren fest. Geplant ist hier eine Reihe von Änderungen, die Österreich nur zum Teil positiv bewertet. Auf Kritik stößt vor allem die geplante Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Richtlinie auf kleinere Fahrzeuge. Österreich wendet sich dagegen, dass Vignettensysteme für Busse, Kleinbusse, Kleintransporte und möglicherweise auch für Pkw ab 2028 durch eine verpflichtende fahrleistungsabhängige Bemautung abgelöst werden sollen. Vor allem die Besteuerung von Pkw im Individualverkehr solle weiter der Subsidiarität der Mitglieder unterliegen, lautet die österreichische Haltung. Der Bundesrat hat seinen Subsidiaritätsvorbehalt in dieser Frage bereits 2017 formuliert.

Österreich unterstützt Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping

Grundsätzlich begrüßt werden die geplanten Änderungen der Richtlinie für die Entsendung von Kraftfahrern im Straßenverkehrssektor sowie der Verordnung, welche die Mindestanforderungen für die maximalen täglichen und wöchentlichen Lenkzeiten, Mindestfahrtunterbrechungen, die täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten sowie über die Benützung von Fahrtenschreibern festlegt. Österreich unterstützt alle Maßnahmen, die der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping dienen und sieht im Vorschlag einige Verbesserungen der Kontrollierbarkeit der Regeln im europäischen Güterverkehrsmarkt. Positiv gesehen werden auch die geplanten Neuerungen bei den Vorschriften für Unternehmen, die im Personen- und Güterkraftverkehr tätig werden wollen. Das betrifft unter anderem die Bekämpfung von Briefkastenfirmen, außerdem wird in der Verordnung die Kabotage geregelt. Besonders die Beibehaltung der Kabotageregelung sowie der vorgesehene zusätzliche cooling-off Zeitraum von fünf Tagen finden die Zustimmung Österreichs.

Die EK will auch Fortschritte bei der Interoperabilität nationaler elektronischer Mautsysteme durch eine stärkere Verbreitung des Europäischen Elektronischen Mautdienstes (EETS) erzielen und die Möglichkeiten für einen grenzüberschreitenden Austausch über nicht bezahlte Straßenbenützungsgebühren erweitern. Eine gewisse Skepsis besteht von österreichischer Seite zum Vorschlag, die Sommerzeit abzuschaffen. Hier werde ein koordiniertes Vorgehen gewünscht, damit es in Europa nicht zu einem "Zeit-Fleckerteppich" kommt, heißt es seitens des BMVIT. Keine offizielle Position Österreichs gibt es derzeit noch zum Vorstoß betreffend ein ergänzendes Schutzzertifikat für Arzneimittel, der einen Ausgleich der Interessen der innovativen pharmazeutischen Industrie und der Generikaherstellung anstrebt.

Weltraumprogramm der EU soll weitere Mittel erhalten

Wünschenswert ist aus österreichischer Sicht ein rascher Abschluss der Trilogverhandlungen zum Weltraumprogramm der Union und der Europäische Weltraumagentur. Vor allem soll die Kontinuität und Weiterentwicklung des EU-Satellitennavigationssystems (Galileo und EGNOS) und des EU-Erdbeobachtungssystems (Copernicus) sichergestellt werden. Das Programm wird künftig auch zwei neue Bereiche umfassen – die Weltraumlageerfassung (Space Situational Awareness, SSA) sowie eine sichere Satellitenkommunikation für Sicherheitsakteure (GOVSATCOM). Der EK-Vorschlag sieht eine Mittelausstattung für 2021-2027 von 16 Mrd. € vor (9,7 Mrd. € für Galileo und EGNOS, 5,8 Mrd. € für Copernicus, 0,5 Mrd. € für SSA/GOVSATCOM).

Der digitale Binnenmarkt soll sicherer werden

Zum digitalen Binnenmarkt sind derzeit zwei Initiativen im Gespräch. In der Abschlussphase befindet sich die Verordnung, um die Registrierung der Domäne oberster Stufe ".eu" zu vereinfachen und den raschen Veränderungen auf dem Markt Rechnung zu tragen. Einige offene Fragen gibt es aus österreichischer Sicht noch beim Vorschlag einer Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation. Derzeit besteht der Telekomrechtsrahmen aus fünf Richtlinien, von denen vier (Rahmen-, Zugangs-, Genehmigungs- und Universaldienst-Richtlinie) als Europäischer Kodex für die elektronische Kommunikation in eine einzige Richtlinie zusammengeführt werden sollen. Die fünfte Richtlinie, die e-Datenschutz-Richtlinie, soll an die strengeren Bestimmungen der DSGVO angepasst und in eine e-Privacy-Verordnung umgewandelt werden. Ziel ist es, das Vertrauen in die Sicherheit des digitalen Binnenmarktes zu stärken. (Schluss) sox