Parlamentskorrespondenz Nr. 142 vom 14.02.2019

Derzeit kein Zugriff auf Section-Control-Anlagen für polizeiliche Ermittlungen

Vorhaben der EU baut laut Kickl auf Österreichs Vorarbeiten auf

Wien (PK) – Noch sind laut Innenminister Herbert Kickl die technischen Voraussetzungen nicht gegeben, um auf Daten stationärer Section-Control-Kameras für polizeiliche Ermittlungen zuzugreifen. Im Zuge der Verabschiedung des Sicherheitspakets im April vergangenen Jahres wurde den Sicherheitsbehörden die rechtliche Möglichkeit dafür eingeräumt. Der Nationalrat hatte den Innenminister dazu aufgefordert, einen Bericht (III-234 d.B.) zu diesem Thema vorzulegen. Heute wurde er im Innenausschuss behandelt. Die Opposition bezeichnete ihn als "Nicht-Bericht" und lehnte eine Annahme ab. Einstimmig hingegen wurde ein Bericht des Innenministers zur Kenntnis genommen, der das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission (EK) für 2019 und der kommenden drei Ratsvorsitze der EU in Bezug auf sicherheitsrelevante Themen beschrieb.

Eine Umrüstung aller bestehenden Section-Control-Anlagen ist laut Kickl technisch nicht möglich. Nur die Anlage im Arlbergtunnel könnte nach einer Adaption genützt werden, allerdings nur für eine Fahrspur. Kosten und Nutzen würden nicht im Verhältnis stehen. Die Lebensdauer der Section-Control-Anlagen sei allerdings nicht allzu hoch, sodass laut Kickl in absehbarer Zeit mit einer Nutzung zu rechnen sei. Sobald die ASFINAG technisch grünes Licht gibt, soll ein Pilotversuch gestartet werden. In Schwerpunktaktionen sollen dann die aufgezeichneten Bilddaten von der jeweiligen Behörde an die Landespolizeidirektion übermittelt werden, wo ein Abgleich der Fahrzeugkennzeichen mit der Fahndungsevidenz erfolgen soll. Treffer würden über Funk an die Kontrollteams vor Ort weitergeleitet werden. Sie haben dann die Aufgabe, das Fahrzeug anzuhalten. Ist das Pilotprojekt erfolgreich, könnte es auf weitere Section-Control-Anlagen an neuralgischen Punkten – etwa in Grenznähe – ausgedehnt werden.

SPÖ-Abgeordneter Dietmar Keck wies darauf hin, er kenne keine Section-Control in Grenznähe, und wollte wissen, wo das Innenministerium einen Pilotversuch plane. Für den Innenminister ist "Grenznähe" weiter auszulegen. Er könne sich einen Pilotversuch für die Section-Control am Wechsel in Niederösterreich vorstellen oder im Arlbergtunnel in Vorarlberg.

Bericht mit 136 Wörtern laut Opposition ein "Nicht-Bericht"

JETZT-Abgeordnete Alma Zadić kritisierte den Bericht scharf und bezeichnete wie NEOS-Abgeordnete Stephanie Krisper das "Sicherheitspaket" der Bundesregierung als "Überwachungspaket". Sie betrachte die Regelung als grundrechtswidrig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe habe eine ähnliche Regelung in Deutschland als unzulässigen Grundrechtseingriff gewertet. Kickl entgegnete, für ihn sei nicht bindend, was in Deutschland entschieden werde. Zadić dagegen wies darauf hin, der Nationalrat habe den Innenminister aus gutem Grund damit beauftragt, einen Bericht vorzulegen. Er umfasse 136 Wörter und verdiene nicht die Bezeichnung "Bericht". "So etwas nehme ich nicht zur Kenntnis", sagte Zadić entschieden.

Ähnlich scharf reagierte Krisper. Sie bezeichnete den Bericht als "Nicht-Bericht". Die NEOS-Abgeordnete wies auf die mangelnde Löschungspflicht für die Daten hin. Die Daten könnten bis zu zwei Wochen gespeichert bleiben – laut Kickl zurecht, schließlich sei es möglich, dass jemand erst nach mehreren Tagen den Diebstahl seines Autos bemerke. Krisper wies zudem darauf hin, es sei nicht eindeutig geregelt, wer Zugriff auf die Daten habe, wie der Abruf der Daten protokolliert werde und wie Datensicherheitsgarantien begründet seien. Dem widersprach ÖVP-Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer. Sie unterstrich, all diese Fragen seien im Gesetz und in den Erläuterungen dazu geklärt.

Krisenfester EU-Außengrenzschutz gemeinsames Ziel

Innenminister Herbert Kickl legte heute im Innenausschuss auch das Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission (EK) für 2019 und das Achtzehnmonatsprogramm der kommenden drei Ratsvorsitze der EU (Rumänien, Finnland und Kroatien) vor (III-252 d.B.). Er betonte, die Vorhaben bauten auf Erfolgen auf, die von der österreichischen Bundesregierung während des Ratsvorsitzes im vergangenen halben Jahr erzielt worden seien. Im Mittelpunkt des Berichts standen sicherheitsrelevante Themen wie die Schaffung eines integrierten Grenzschutzmanagements, einer regulierenden Migrations-, Asyl- und Visumpolitik sowie die Bekämpfung der Kriminalität und des Terrorismus.

Einen krisenfesten EU-Außengrenzschutz aufzubauen, bezeichnete Kickl als einen der wichtigsten Punkten auf der Agenda der Europäischen Union. Er betonte die Rolle der europäischen Grenzschutzeinheit Frontex, die auch auf Rückführungen ausgedehnt werden sollte. Allerdings habe man sich während der österreichischen Ratspräsidentschaft auf einen "guten Kompromiss" einigen müssen. Dieser sei erforderlich gewesen durch die Notwendigkeit, PolizistInnen so zu rekrutieren, dass keine Lücken in den Sicherheitssysteme der EU-Mitgliedstaaten entstünden, und sie entsprechend auszubilden und auszurüsten.

Auf Anfrage von NEOS-Abgeordneter Stephanie Krisper erläuterte der Innenminister, dass das Frontex-Grenzschutzpersonal bis 2020 einen Stand von etwa 5.000 erreichen werde und bis 2027 auf die angestrebte Zahl von 10.000 PolizistInnen aufgestockt werden sollte. Österreich hat derzeit 200 ExekutivbeamtInnen in einem Frontex-Pool, von denen durchschnittlich 35 im Frontex-Einsatz sind.

Paradigmenwechsel von Österreich ausgelöst

Der Innenminister hob hervor, dass in Bezug auf das Asyl- und Migrationswesen Österreich während seiner Ratspräsidentschaft einen Paradigmenwechsel eingeleitet habe. Die Idee einer "Zwangsverteilung" von AsylwerberInnen innerhalb der Europäischen Union habe Europa in zwei Lager geteilt: Länder, die für eine Aufteilung der AsylwerberInnen seien, und Länder, die sich weigerten, Flüchtlinge aufzunehmen. Das habe die Verhandlungen über eine Dublin-III-Verordnung in eine Sackgasse geführt. Auf Nachfrage von NEOS-Abgeordneter Stephanie Krisper, wie denn Dublin III nach Ansicht Kickls aussehen sollte, erläuterte der Minister, der Ausweg des österreichischen Ratsvorsitzes führe über drei Ebenen: eine externe Dimension, um im Vorfeld mit Drittländern entsprechende Abkommen abzuschließen, eine Grenzschutzdimension und eine interne Dimension, sodass auch Länder die Möglichkeit erhalten, freiwillig Flüchtlinge aufzunehmen, wie im Falle Luxemburgs.

Auf die Frage von JETZT-Abgeordneter Alma Zadić, auf wie viele Rückführungsabkommen in Drittstaaten Österreich zurückgreifen könne, erläuterte Kickl, Österreich profitiere von 17 internationalen und 26 bilateralen Abkommen. Die Frage Zadić', mit welchen Ländern Österreich in Bezug auf Rückführungen in Verhandlungen stehe, wollte der Ressortchef nicht beantworten, weil er die Gespräche sonst gefährdet sehe. Die Europäische Kommission verhandle jedenfalls seit 20 Jahren. Verschiedene afrikanische Länder würden Kooperationsbereitschaft signalisieren.

Streit um Aussage von Landeshauptmann Wallner

SPÖ-Abgeordneter Reinhold Einwallner sprach Kickl auf den Fall in der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn an, wo kürzlich ein Asylberechtigter einen Beamten ermordet hatte. Der Mann habe sich trotz aufrechten Aufenthaltsverbots in Österreich aufgehalten. Bereits 2009 sei er festgenommen worden. Einwallner wollte nun wissen, warum das nun 2018 bzw. 2019 nicht möglich gewesen sei. Der Innenminister wollte anfänglich die Frage nicht beantworten, mit dem Hinweis, kein "Rechtshistoriker" zu sein, gab dann aber doch Auskunft und begründete die Nicht-Festnahme mit der Rückführungsrichtlinie, die 2009 noch nicht in Kraft gewesen sei. Man habe sich auf dem Boden der Rechtsstaatlichkeit bewegen müssen und daher keine Wahl gehabt.   

Einwallner wies auf ein Interview des Vorarlberger Landeshauptmanns Markus Wallner hin, in dem dieser nach Einwallners Darstellung die Schuld dem Bund zugeschoben habe und behauptet habe, das Innenministerium habe Warnungen aus dem Land Vorarlberg ignoriert. Dem trat ÖVP-Abgeordneter Karl Nehammer entgegen, indem er aus dem Artikel zitierte, wonach Landeshauptmann "keine Schuldzuweisungen" tätigen wollte. Nehammer warf der SPÖ vor, den Fall politisch instrumentalisieren zu wollen. In der Sache wies Innenminister Kickl den Vorwurf des Behördenversagens zurück: Man habe rechtlich nicht die Möglichkeit gehabt, den Mann in Haft zu nehmen.

Oppositionslob für Interoperabilität von Abfragesystemen

Sowohl Maurice Androsch (SPÖ) als auch Alma Zadić (JETZT) lobten die Bemühungen des österreichischen Ratsvorsitzes in Bezug auf die Interoperabilität verschiedener Systeme innerhalb der EU. Zadić hob hervor, hier handle es sich um eine "intelligente Nutzung von Daten, statt wie sonst üblich, ständig neue Daten zu sammeln". Auf Nachfrage von ÖVP-Abgeordneter Carmen Jeitler-Cincelli erläuterte der Innenminister die künftige Möglichkeit, Online-Inhalte vom Netz zu nehmen, die Terror-Propaganda oder auch Bomben-Bauanleitungen für Terrorzwecke beinhalten. Hier habe es innerhalb der Europäischen Union Diskussionen gegeben, weil sich einzelne Staaten geweigert hätten, Behörden eines anderen Mitgliedslandes Zugriff auf Host-Rechner auf ihrem Staatsgebiet zu erlauben. Das sei nun so gelöst worden, dass den Behörde dieser direkte Zugriff gewährt werde, allerdings gebunden an eine Informationspflicht an die jeweilige Behörde des betroffenen Landes. Kickl bezeichnete das als wichtigen Weg, weil der Faktor Zeit in diesen Fällen essenziell sei. Seitenbetreiber sollen künftig verpflichtet werden können, terroristische Inhalte binnen einer Stunde zu löschen.

FPÖ-Abgeordneter David Lasar wies auf das Vorhaben der Europäischen Kommission in Bezug auf den Katastrophenschutz hin und wollte vom Innenminister wissen, wie sich der Umgang mit Katastrophen künftig verbessern werde. Kickl erklärte, ursprünglich sei die Absicht im Raum gestanden, eine eigene EU-Katastrophenschutzeinheit zu schaffen. Länder, die über kein hochentwickeltes Katastrophenschutzsystem wie Österreich verfügten, hätte das Bestehen einer EU-Katastrophenschutzeinheit möglicherweise dazu bewegt, sich darauf zu verlassen und keine eigenen Strukturen aufzubauen. In der derzeit angedachten, von Österreich angestoßenen Lösung werde ein "drittes Fangnetz" geschaffen – neben den sonstigen nationalen Katastrophenschutzmechanismen.

SPÖ-Abgeordnete Nurten Yılmaz wollte wissen, worum es sich bei dem im Bericht erwähnten Best-Practice-Beispiel zum Schutz jüdischer Gemeinden handle. Ein Beamter Kickls erläuterte in diesem Zusammenhang das Modell der Gefährdungseinschätzung jüdischer Einrichtungen, die die Polizei gemeinsam mit den Betreibern dieser Einrichtungen durchführe, bis hin zur Evaluierung und Reorganisation.

Folgen eines harten Brexit für britische Staatsbürger in Österreich

NEOS-Abgeordnete Stephanie Krisper wies auf die Problematik hin, die nach einem ungeordneten Brexit mit britischen Staatsbürgern drohe, die in Österreich wohnten. Sie wollte wissen, ob die Behörden des Innenressorts darauf vorbereitet seien. Innenminister Kickl wies darauf hin, dass die Europäische Kommission eine Lösung bis Ende März in Aussicht gestellt habe, Österreich aber auf seine Rot-Weiß-Rot-Karte zähle. Generell sei man in Österreich diesbezüglich auf einen harten Brexit vorbereitet.

ÖVP-Abgeordneter Nikolaus Prinz wollte die Fortschritte innerhalb Österreichs in Bezug auf das EES und ETIAS wissen. Für Drittstaatenangehörige plant die EU-Ratspräsidentschaft in ihrem 18-Monatsprogramm die Einführung zweier Informationssysteme, des ETIAS (European Travel Information and Authorization System) und des EES (Entry/Exit System). Kickl erläuterte, innerhalb der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit wurde bereits ein Projekt zur Umsetzung des EES eingerichtet; für ETIAS folge das demnächst.

FPÖ-Abgeordneter Werner Herbert sprach die geplanten Änderungen des Schengen-Grenzkodex an. Innenminister Kickl betonte, Österreich werde einer Änderung dann nicht zustimmen, wenn sie mit einer Verschlechterung auf nationaler Ebene verbunden sei. Ziel sei es, die Wiedererrichtung von Grenzkontrollen auf ein Jahr erwirken zu können. Dem ursprünglichen Vorschlag, wonach die Notwendigkeit von Binnengrenzkontrollen bereits nach zwei Monaten überprüft werden sollte, sieht Kickl als unzulässigen Eingriff. Der derzeitige Ratsvorsitz Rumänien verfolge ähnliche Ziele wie Österreich.

In der Abstimmung wurde der Bericht einstimmig angenommen. (Schluss) gb