Parlamentskorrespondenz Nr. 148 vom 19.02.2019

Foto auf E-Card: Opposition kritisiert hohe Kosten und bürokratischen Aufwand

Sozialausschuss beschließt technische Umsetzung mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ

Wien (PK) – Ab kommendem Jahr dürfen E-Cards grundsätzlich nur noch mit einem Foto versehen an Versicherte über 14 Jahren ausgegeben werden. Das hat das Parlament bereits 2017 bzw. 2018 beschlossen. Nun werden die entsprechenden Bestimmungen präzisiert. Der Sozialausschuss des Nationalrats hat heute mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ einen von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf mit einer geringfügigen Adaptierung gebilligt. Vor allem geht es um die Beibringung eines Fotos durch jene Versicherte, die weder einen österreichischen Reisepass noch einen österreichischen Führerschein besitzen. Zudem soll das Fremdenregister von den Sozialversicherungsträgern als zusätzliche "Fotoquelle" herangezogen werden können und die Bundesregierung die Möglichkeit erhalten, ältere Geburtenjahrgänge für einen Übergangszeitraum von der Fotopflicht auszunehmen.

Massive Kritik kam von Seiten der Opposition, die vor allem den damit verbundenen hohen bürokratischen Aufwand ins Treffen führte. Außerdem sei der Regierungsvorlage zu entnehmen, dass in den Jahren 2019 bis 2023 Kosten von insgesamt über 30 Mio. € entstehen werden. Dies stehe in keinem Verhältnis zu den Missbrauchsfällen, argumentierten SPÖ-Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek und Daniela Holzinger-Vogtenhuber (JETZT). Es hätte zudem eine viel einfachere und billigere Umsetzungsmöglichkeit gegeben, war NEOS-Vertreter Gerald Loacker überzeugt. Die von der SPÖ beantragte Durchführung einer Ausschussbegutachtung fand keine Mehrheit.

Bundesministerin Beate Hartinger-Klein verwehrte sich entschieden gegen die zahlreichen "Missinterpretationen" und stellte unter anderem klar, dass die angeführten Kosten vor allem deswegen entstehen, weil es nach fünf Jahren aus Sicherheitsgründen zu einem gesamten Rollout der E-Cards komme. Außerdem bestehe die Ausweispflicht nur dann, wenn kein Foto auf der E-Card vorhanden ist, bekräftigte die Ressortchefin.

Gegenstand der Beratungen im Sozialausschuss war auch ein Bericht über aktuelle EU-Vorhaben im Sozialbereich, wobei auch das Thema Impfpflicht sowie die Einführung eines Vaterschaftsurlaubs zur Sprache kamen. Zudem befassten sich die Abgeordneten mit Empfehlungen der Internationalen Arbeitskonferenz zum Thema sozialer Basisschutz. Beide Berichte wurde einstimmig angenommen und gelten somit als enderledigt.

ÖVP und FPÖ begrüßen klare Regelungen; Opposition spricht von Geldverschwendung und Bürokratiemonster

Für die Ausstattung der E-Card mit einem Foto darf die Sozialversicherung auf Datenbanken der Pass- und Führerscheinbehörden zugreifen. Allerdings gibt es laut vorliegendem Regierungsentwurf (492 d.B. ) in Österreich rund 1,5 Millionen Versicherte, die weder einen österreichischen Reisepass bzw. Personalausweis noch einen österreichischen Führerschein besitzen. Dazu zählen vor allem auch EU-BürgerInnen mit Wohnsitz in Österreich, GrenzgängerInnen und in Österreich erwerbstätige Drittstaatsangehörige. Sie sind, sofern nicht im Fremdenregister erfasst, verpflichtet, selbst ein Foto beizubringen, wobei für die rund 600.000 betroffenen ÖsterreicherInnen die Sozialversicherungsträger und für die rund 900.000 AusländerInnen die Landespolizeidirektionen als zuständige Anlaufstelle vorgesehen sind.

E-Cards ohne Foto dürfen ab 2020 grundsätzlich nur noch an von Ausnahmenbestimmungen erfasste Personen ausgegeben werden. Neben Kindern sowie etwaigen älteren Geburtenjahrgängen während eines bis zu zwölfjährigen Übergangszeitraums kann das auch für gesundheitlich schwerst beeinträchtigte Personen gelten, denen die Beibringung eines Fotos im Einzelfall nicht zumutbar ist. Befristet ist allerdings auch noch ein weiteres Schlupfloch vorgesehen: Sollten die technischen Voraussetzungen für die Registrierung eines Elektronischen Identitätsnachweises (E-ID) nicht rechtzeitig vorliegen, können maximal bis Ende 2020 noch herkömmliche E-Cards – mit beschränkter Gültigkeit – ausgestellt werden. Von den im Regierungsentwurf für die Jahre 2019 bis 2023 angegebenen Gesamtkosten von 32,5 Mio. € werden 17,86 Mio. € den Sozialversicherungsträgern und 14,66 Mio. € dem Bund zugerechnet. Mitberücksichtigt bei der Abstimmung wurde überdies ein heute von den Koalitionsparteien vorgelegter Abänderungsantrag: Mit ihm wird Vorsorge dafür getroffen, dass für auf E-Cards angebrachte Fotos keine Urheberrechte geltend gemacht werden können.

FPÖ-Mandatar Werner Neubauer erinnerte daran, dass sich die Freiheitlichen seit über zwölf Jahren für die Ausstattung der E-Card mit einem Lichtbild eingesetzt haben. Ebenso wie Peter Wurm (FPÖ) ist er überzeugt davon, dass diese Maßnahme von der Mehrheit der Bevölkerung – auch von vielen sozialdemokratischen WählerInnen - gutgeheißen wird. Damit komme man zudem einer Forderung vieler ÄrztInnen nach, die sich eine bessere Kontrollmöglichkeit wünschen, erklärte Andrea Schartel (FPÖ). Es gebe sehr viele Betrugsfälle, die nicht aufgedeckt oder nicht gemeldet werden, meinte Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ). Wahrscheinlich hätten die "roten Gebietskrankenkassen" auch gar kein Interesse daran gehabt, vermutete sie. Sie machte zudem darauf aufmerksam, dass der ursprüngliche Beschluss im Jahr 2017 auch von der SPÖ mitgetragen wurde.

Während die Missbrauchsfälle vielleicht einen Schaden von unter 100.000 € verursacht haben, laufen in den nächsten Jahren nun Kosten von über 30 Mio. € an, zeigte Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) auf; dies könne man nur als Geldverschwendung bezeichnen. Außerdem könne die E-Card auch weiterhin nicht als Ausweis genutzt werden. Dieser Meinung schloss sich auch Daniela Holzinger-Vogtenhuber (JETZT) an. Aus wirtschaftlicher Sicht kam sie zu dem Ergebnis, dass sich die Maßnahme erst in 300 Jahren rechne. Er sei nicht grundsätzlich gegen die Ausstattung der E-Card mit einem Foto, meinte Markus Vogl (SPÖ), aber dazu hätte man kein "Bürokratiemonster" gebraucht. Er ging zudem davon aus, dass die Ausweispflicht im Gesetz nicht gestrichen wurde.

Gerald Loacker (NEOS) gab zu bedenken, dass sich nicht-österreichische StaatsbürgerInnen für die Beibringung von Fotos nun an die Landespolizeidirektionen wenden müssen. Da es viele SaisonarbeiterInnen und PendlerInnen gebe, werde dies einen enormen Arbeitsaufwand verursachen. ExpertInnen seien der Meinung, dass es einfachere und billigere Lösungen gegeben hätte.

Die vorliegende Regierungsvorlage diene vor allem der technischen Umsetzung, erläuterte Abgeordneter Ernst Gödl (ÖVP). Was die Kritik angeht, so wies er darauf hin, dass sich die Versicherten nicht unbedingt an die Landespolizeidirektionen wenden müssen, sondern an die nächstgelegenen Passbehörden.

Hartinger-Klein setzt auf Aufklärung beim Impfen und tritt für Rechtsanspruch auf Vaterschaftsurlaub ein

Anlässlich der Diskussion über das aktuelle EU-Arbeitsprogramm 2019/20 in den Bereichen Arbeit, Soziales und Gesundheit (III-245 d.B.) zog die zuständige Bundesministerin Beate Hartinger-Klein zunächst eine sehr positive Bilanz bezüglich des österreichischen Ratsvorsitzes. Man könne stolz darauf sein, dass es bei insgesamt elf Rechtsakten - von der Richtlinie gegen Gefährdung durch Karzinogene bis hin zu Maßnahmen im Sinne der Barrierefreiheit - zu Einigungen gekommen ist. Bei vielen Legislativvorschlägen seien jedoch noch intensive Verhandlungen notwendig, die nun vom rumänischen Vorsitz weitergeführt werden müssen.  

In Beantwortung der zahlreichen Detailfragen informierte Hartinger-Klein u.a. Abgeordneten Josef Smolle (ÖVP) darüber, dass sie die Einführung einer Impfpflicht für nicht sinnvoll erachte, weil sie meist nicht zu dem gewünschten Erfolg führe. Sie schließe sich dabei der Meinung der UNICEF an. Vielmehr sei es wichtiger, den Fokus auf Aufklärung und Information zu legen. Dadurch sollen Eltern ermuntert werden, ihre Kinder aus eigener Überzeugung impfen zu lassen. Weiters zu berücksichtigen seien kulturelle und psychosoziale Faktoren sowie der Umgang der ÄrztInnen mit den Fragen der Eltern. Im besonderen gelte es dabei, die Impfskeptiker anzusprechen.

Gegenüber den Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber (JETZT) und Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) merkte die Ministerin an, dass in der Frage der Vereinbarkeit von Beruf und Familie die einzelnen EU-Staaten sehr unterschiedliche Auffassungen und auch Modelle haben. Hartinger-Klein war überzeugt davon, dass jeder Vater das Recht und die Möglichkeit haben soll, eine frühzeitige Bindung zu seinem Kind aufzubauen. Da der Text der nun auf EU-Ebene erzielten Einigung über einen Vaterschaftsurlaub von zehn Tagen noch nicht in Deutsch vorliege, sei eine gründliche Analyse durch ExpertInnen noch ausständig. Sie gehe aber davon aus, dass Österreich ebenso wie Deutschland unter die Bonusklausel falle, was eine gewisse Flexibilität in der Umsetzung – vor allem in Bezug auf die Höhe der Bezahlung und den nicht-übertragbaren Elternurlaub – ermögliche. Hartinger-Klein hielt auch einen Rechtsanspruch für wichtig.

Was die Trinkwasser-Richtlinie angeht, so wurde bereits ein Fortschrittsbericht vorgelegt. Aus zeitlichen Gründen werde es aber wohl unter rumänischer Vorsitzführung nicht mehr zum Abschluss eines Dossiers kommen. Österreich werde sich jedenfalls dafür stark machen, dass es bezüglich der Untersuchungshäufigkeit und des Untersuchungsumfanges von Wasserproben zu keinen Mehrbelastungen vor allem für die kleinen Wasserversorger kommt.

Die Abgeordneten Markus Vogl und Dietmar Keck (beide SPÖ) zeigten sich äußerst besorgt über die Auswirkungen des Mobilitätspakts auf den Arbeitnehmerschutz. Es könne nicht sein, dass das Transportgewerbe die Entsende-Richtlinie umgeht und dass die Bedingungen für die LenkerInnen immer schlechter werden. In der Praxis führten die Regelungen dazu, dass die LenkerInnen erst nach vier Wochen in die Firmenzentrale, die sich vielleicht gar nicht in ihrem Heimatland befindet, zurückkehren können. Außerdem beklagten sie, dass nun auch Personentransporte von den Bestimmungen umfasst sind.   

Bundesministerin Hartinger-Klein machte darauf aufmerksam, dass für die angesprochenen Themen das Verkehrsministerium zuständig ist. Da davon aber auch Arbeitnehmerschutzinteressen betroffen sind, werde sie sich die Materie näher ansehen, versprach die Ministerin. Was den zukünftigen Sitz der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) angeht, so werde dies auf EU-Ebene entschieden. Sie werde sich – wie immer – für Österreich einsetzen, gebe aber zu bedenken, dass einige Länder noch gar keine EU-Agentur haben.

Kritik an Sozialpolitik der Regierung bei Debatte über Bericht der Internationalen Arbeitsorganisation

Bereits im Jahr 2012 hat die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) bei einer Konferenz in Genf Empfehlungen betreffend den innerstaatlichen sozialen Basisschutz angenommen. Nun hat die Regierung dem Nationalrat einen Bericht über die Umsetzung dieser Empfehlungen in Österreich vorgelegt, der einstimmig angenommen wurde (III-231 d.B.). Angesichts des hohen Niveaus sozialer Sicherheit in Österreich sieht die Regierung keinen besonderen Handlungsbedarf, vorrangig gehe es um laufende Evaluierungen und etwaige erforderliche Anpassungen an aktuelle Entwicklungen, ist dem Bericht zu entnehmen. Der Katalog sei vor allem als Orientierungshilfe für Entwicklungs- und Schwellenländer gedacht, die soziale Sicherheitssysteme aufbauen und ausweiten wollen, erläuterte auch Bundesministerin Beate Hartinger-Klein.

Von Seiten der sozialdemokratischen Fraktion zeigten sich die Abgeordneten Birgit Sandler und Klaudia Friedl besorgt über die generelle sozialpolitische Ausrichtung der Bundesregierung, die ihrer Ansicht nach die hohen Schutzniveaus in Österreich untergrabe. Als Beispiele führten sie die geplante Abschaffung der Notstandshilfe, die Kürzungen für Kinder bei der Mindestsicherung oder den 12-Stunden-Arbeitstag an. Auch Josef Muchitsch (SPÖ) sah den sozialen Basisschutz in Gefahr, wenn etwa für Verstöße gegen Lohn- und Sozialdumping nur mehr Höchststrafen von 855 € vorgesehen sind. NEOS-Mandatar Gerald Loacker fragte sich, wie die im Bericht enthaltene Empfehlung, für ein transparentes und solides Finanzmanagement zu sorgen, mit dem sich in Österreich abzeichnenden Pensionsloch in der Höhe von mehreren Milliarden Euro vereinbar sei. Auch von der Alterungssicherungskommission habe man schon lange nichts mehr gehört.

Sie könne es nur regelmäßig wiederholen - es werde zu keiner Abschaffung der Notstandshilfe kommen, unterstrich Sozialministerin Beate Hartinger-Klein. Diese werde in ein Arbeitslosengeld neu übergeführt und weiterhin eine Versicherungsleistung darstellen. Hinsichtlich der Arbeitszeitflexibilisierung, die sowohl den ArbeitgeberInnen als auch den ArbeitnehmerInnen diene, merkte die Ministerin an, dass seit Anfang September erst drei Anfragen bzw. Beschwerden eingelangt seien. Das von Loacker angesprochene Pensionsloch sehe sie nicht. Die Regierung setze sich jedoch weiterhin für die Anpassung des faktischen an das gesetzliche Pensionsalter ein. Auch die Alterungssicherungskommission werde bald wieder tagen. (Fortsetzung Sozialausschuss) sue/gs