Parlamentskorrespondenz Nr. 170 vom 25.02.2019

Österreich trifft Vorkehrungen für ungeregelten Brexit

Breite Mehrheit im Verfassungsausschuss für Brexit-Begleitgesetz

Wien (PK) – Österreich bereitet sich auf einen ungeregelten Austritt Großbritanniens aus der EU vor. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats gab heute grünes Licht für das sogenannte "Brexit-Begleitgesetz 2019" und einen zugehörigen Gesetzentwurf. Damit kann die von der Regierung vorgelegte Sammelnovelle wie geplant noch in dieser Woche vom Nationalrat beschlossen werden. Insbesondere geht es um den Aufenthaltsstatus von in Österreich lebenden britischen StaatsbürgerInnen, Bestimmungen für Studierende sowie Übergangsregelungen für britische Gesellschaften, die im Vereinigten Königreich registriert sind und einen Verwaltungssitz in Österreich haben. Auch für heimische Vorsorgekassen und Versicherungen, die in britische Kapitalanlagefonds investiert haben, sind Übergangsfristen vorgesehen. Der Beschluss im Ausschuss fiel mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ, NEOS und JETZT, ein Antrag der SPÖ, den Gesetzentwurf einer nochmaligen Begutachtung zu unterziehen, fand keine Mehrheit.

In Kraft treten sollen die Bestimmungen der Sammelnovelle (491 d.B. ) und eines heute ergänzend dazu eingebrachten Gesetzesantrags nur dann, wenn kein Vertrag zwischen der EU und Großbritannien über den Brexit zustande kommt. Rund 11.000 in Österreich gemeldete britische StaatsbürgerInnen und ihre drittstaatsangehörigen Familienangehörigen sind nach Schätzung der Regierung vom Brexit betroffen. Sie sollen, abhängig von ihrer bisherigen Aufenthaltsdauer in Österreich, entweder einen Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - EU" oder eine "Rot-Weiß-Rot-Karte plus" erhalten und damit weiter freien Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Laut Erläuterungen zum Gesetz wird in den meisten Fällen nur zu prüfen sein, ob der Betreffende eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellt.

Beantragt werden muss der neue Aufenthaltstitel innerhalb von sechs Monaten nach dem Brexit. Bis zur Entscheidung der Behörden gilt weiterhin ein unbeschränkter Arbeitsmarktzugang. Was den Nachweis von Deutsch- und Wertekenntnissen aus der Integrationsvereinbarung betrifft, kann Außen- und Integrationsministerin Karin Kneissl per Verordnungsermächtigung Ausnahmebestimmungen für StaatsbürgerInnen ehemaliger EU-Staaten und ihre Angehörigen festlegen.

Zusätzliche Regelungen braucht es für im Öffentlichen Dienst beschäftigte BritInnen und für britische RechtsanwältInnen. Ohne die im Gesetz verankerten Sonderbestimmungen müsste etwa der Arbeitsvertrag von rund 260 Bundesbediensteten bzw. LandeslehrerInnen umgehend gelöst werden, wobei es sich dabei insbesondere um als "Native Speaker" eingesetztes Lehrpersonal handelt. Für neue Beschäftigungsverhältnisse soll es allerdings keine Privilegien für BritInnen gegenüber anderen Drittstaatsangehörigen mehr geben. Britische StaatsbürgerInnen, die schon vor dem März in der Liste der RechtsanwältInnen bzw. RechtsanwaltsanwärterInnen eingetragen waren, bleiben weiter zur Berufsausübung in Österreich berechtigt. Für britische Rechtsanwalts-Gesellschaften ist eine einjährige Übergangsfrist vorgesehen.

Auch andere Gesellschaften, die im Vereinten Königreich registriert sind, aber ihren Verwaltungssitz in Österreich haben, erhalten ausreichend Zeit zur Anpassung an die geänderten Umstände. Sie werden bis Ende 2020 kollisionsrechtlich so behandelt als wäre Großbritannien noch ein EU-Mitgliedstaat. Dadurch bleibt auch die EuGH-Judikatur zur Niederlassungsfreiheit vorläufig anwendbar, wie es dazu in den Erläuterungen heißt. Um etwaige Probleme für Betriebliche Vorsorgekassen, die ihre Gelder in britischen Kapitalanlagefonds veranlagt haben, durch den Brexit zu vermeiden, wird diesen die Möglichkeit eingeräumt, diese Veranlagungen ohne Pönalzinsen bzw. Verwaltungsstrafen schrittweise vermögenswahrend "abzuschichten", bis sie die gesetzlichen Veranlagungsvorschriften erfüllen. Ebenso gibt es für bestimmte fondsgebundene Lebensversicherungen Übergangsfristen.

Im Bildungsbereich wird mit dem Gesetzentwurf sichergestellt, dass in Großbritannien studierende ÖsterreicherInnen weiterhin Zugang zum Mobilitätsstipendium haben und jene 14 britische Studierenden, die Studienbeihilfe in Österreich bekommen, diese weiterbeziehen können. Schließlich wird auch Vorsorge für den Fall getroffen, sollte es durch den Brexit zu Problemen im Bereich der landwirtschaftlichen Marktordnung kommen.

SPÖ vermisst Regelungen und fordert Ausschussbegutachtung

Die Regierungsvorlage und der heute von den Koalitionsparteien ergänzend dazu eingebrachte Antrag auf Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes wurden vom Ausschuss mit den Stimmen der ÖVP, FPÖ, NEOS und JETZT angenommen. Angesichts der völlig unklaren Situation sei es wichtig, vor dem 30. März gesetzliche Vorkehrungen zu treffen, betonten unter anderem Josef Lettenbichler (ÖVP), Harald Stefan (FPÖ) und Wolfgang Gerstl (ÖVP). Sie konnten in diesem Sinn auch der von der SPÖ beantragten Ausschussbegutachtung nichts abgewinnen. Man brauche einen rechtzeitigen Beschluss und könne sich nicht darauf verlassen, dass der Austritt um zwei Monate verschoben wird, sagte etwa Stefan.

Auch Alfred Noll (JETZT) stellte sich ausdrücklich hinter den Gesetzentwurf, den er als "Beispiel für vernünftigen Pragmatismus" wertete. Erst in der Praxis werde sich zeigen, wo überall Nachbesserungsbedarf besteht, glaubt er. Alois Rosenberger (ÖVP) hob insbesondere die Regelung für das Mobilitätsstipendium hervor und wies darauf hin, dass Großbritannien nach Deutschland das zweitbeliebteste Zielland für österreichische Studierende ist.

Kritik am Entwurf kam hingegen von der SPÖ. Auschussvorsitzender Peter Wittmann und seine FraktionskollegInnen Selma Yildirim, Katherina Kucharowits und Jörg Leichtfried sehen etliche Bereiche ungeregelt und sprachen von einem "Stückwerk". Das "Riesenthema" Brexit werde im Gesetzentwurf nur sehr oberflächlich behandelt, klagte Wittmann und beantragte in diesem Sinn ein bis zum 18. März 2019 laufendes breites Begutachtungsverfahren. Unter anderem vermisst die SPÖ eine Lösung für verschiedene sozialversicherungsrechtliche Fragen, zudem gälte es laut Yildirim sicherzustellen, dass für in Großbritannien lebende ÖsterreicherInnen analoge Regelungen gelten. Auch die im Entwurf verankerten Verordnungsermächtigungen sorgen bei der SPÖ für Bedenken.

Blümel hofft auf Annahme des Austrittsvertrags durch das britische Parlament

Kanzleramtsminister Gernot Blümel hielt der SPÖ entgegen, dass der Gesetzentwurf sorgfältig vorbereitet worden sei. Bereits vor einem Dreivierteljahr habe man eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe gebildet und die einzelnen Ministerien aufgerufen, nötige Gesetzesänderungen für den Fall eines ungeregelten Brexits einzumelden. Der vorliegende Enwurf sei das Ergebnis dieser Einmeldungen.

Ergänzt wurden Blümels Ausführungen von zwei ExpertInnen des Sozialministeriums und des Bundeskanzleramts, die beide darauf hinwiesen, dass man das Gesetz in Verbindung mit von der EU geplanten Regelungen und bereits bestehenden nationalen Möglichkeiten sehen müsse. So arbeitet die EU dem Vertreter des Sozialministeriums zufolge etwa an einer Notverordnung zur Wahrung gewisser Rechte, die während der EU-Mitgliedschaft erworben wurden. Auch die Rechtssprechung des EuGH gehe dahin, dass gewisse Ansprüche fortwirken. Das österreichische Recht kenne außerdem den Leistungsexport und die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung, worüber die in Österreich lebenden Briten auch informiert würden. Es könne aber nicht ausgeschlossen werden, dass es in einzelnen Fällen zu Versicherungslücken für in England versicherte britische Staatsbürger kommen wird, räumte der Experte ein.

Dass es durch die bevorzugte Behandlung der BritInnen und ihrer Familienangehörigen beim Zugang zu einem österreichischen Aufenthaltstitel Probleme mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz geben könnte, wie von SPÖ-Abgeordneter Yildirim in den Raum gestellt, glaubt die Vertreterin des Bundeskanzleramts nicht. Schließlich befinde man sich in einer speziellen Situation, die in dieser Form einzigartig sei.

Von FPÖ-Abgeordnetem Markus Tschank darauf angesprochen, wie er persönlich die Gefahr eines "No Deals" einschätze, hielt Blümel fest, er sehe nach wie vor die Möglichkeit, dass das britische Unterhaus dem ausverhandelten Beitrittsabkommen seine Zustimmung gibt. Je näher der 29. März rückt, desto größer werde der Druck auf die Abgeordneten. Stimme das britische Parlament dem Abkommen am 12. März zu, könnte sich das noch rechtzeitig ausgehen.

Die Situation ist laut Blümel jedenfalls schwierig, da man derzeit zwar genau wisse, was die Briten nicht wollen, "wir wissen aber nicht, was sie wollen". Es gebe auch keine konkreten Vorschläge, was mit einer zweimonatigen Verschiebung des Brexit angestrebt werde. Ein zweites Referendum erwartet Blümel eher nicht, er habe noch keinen britischen Politiker getroffen, der sich dafür stark mache. Wobei es Blümel selbst als lose-lose Situation wertet, dass Großbritannien die EU verlässt.

Regierung wertet Brexit-Abkommen als "guten und fairen Kompromiss"

Dass Österreich klar hinter dem zwischen der EU und Großbritannien ausverhandelten 585-seitigen Abkommen steht, geht auch aus der von Bundeskanzler Sebastian Kurz gemeinsam mit Blümel vorgelegten Jahresvorschau über aktuelle EU-Vorhaben in ihrem Zuständigkeitsbereich (III-247 d.B. ) hervor, der heute ebenfalls auf der Tagesordnung des Ausschusses stand und schließlich mit den Stimmen der Koalitionsparteien und der NEOS zur Kenntnis genommen wurde. "Das erreichte Verhandlungsergebnis ist ein guter und fairer Kompromiss, der einen geordneten Austritt ermöglicht und gleichzeitig das nötige Vertrauen für ein enges, zukünftiges Verhältnis schafft", wird festgehalten. Allerdings rüsten sich die EU-Kommission und die 27 verbleibenden EU-Länder laut Bericht auch für den Fall, dass es keinen Vertrag geben wird. Erste Vorschläge für notwendige Legislativakte hat die EU-Kommission bereits vorgelegt, weitere sollen folgen.

Zukunft der EU: Regierung pocht auf Beachtung des Subsidiaritätsprinzips

In der Debatte über den Bericht ging es neben dem Brexit vor allem auch um die Weiterentwicklung der EU, die Budgetplanung für die kommenden Jahre, den österreichischen Ratsvorsitz und das Thema Desinforamtion. Laut Blümel hat Österreich während seiner Ratspräsidentschaft, was den Mehrjährigen Finanzrahmen betrifft, "einiges weitergebracht". Es liege eine fertige Verhandlungsbox auf dem Tisch, wenn auch noch ohne Zahlen. Ziel sei es, bis Jahresende eine Einigung zu erzielen. Das sei zwar ambitioniert aber machbar, sagte Blümel. Österreichische Verhandlungslinie sei es weiterhin, die EU-Ausgaben auf 1% des Bruttonationaleinkommens (BNE) der 27 EU-Mitgliedstaaten zu beschränken.

Dass weitere Einsparungen in der EU-Verwaltung die EU schwächen und die Kommunikation zwischen nationalen Verwaltungsbehörden und der EU erschweren könnten, wie Selma Yildirim (SPÖ) befürchtet, glaubt Blümel nicht. Er sieht durchaus noch Effizienzsteigerungspotentiale. Von Claudia Gamon (NEOS) darauf angesprochen, wie Österreich zum Vorschlag steht, Steuerfragen in das ordentliche Gesetzgebungsverfahren überzuführen und vom Einstimmigkeitsprinzip abzugehen, zeigte sich Blümel skeptisch. Das würde auf eine Erhöhung der Eigenmittel der EU hinauslaufen, welche aber nicht immer effizient verwaltet würden.

Zur Weiterentwicklung der Europäischen Union wird im Mai ein Sondergipfel im rumänischen Sibiu stattfinden. Die Regierung vertrete gemeinsam die Position, dass die EU bestrebt sein solle, die großen Probleme wie den Kampf gegen illegale Migration zu lösen und sich nicht um die kleinen Dinge zu kümmern, unterstrich Blümel. Konkret werde Österreich beim Treffen darauf drängen, ein Prüfraster zur Prüfung der Notwendigkeit von Legislativvorhaben einzuführen, die nationalen Parlamente besser in den EU-Gesetzgebungsprozess einzubinden und die Umsetzungsspielräume für EU-Vorgaben zu erhöhen. EU-Richtlinien sollten so gestaltet sein, dass bei der Umsetzung nationale Gegebenheiten berücksichtigt werden können.

Gegenüber FPÖ-Abgeordneter Susanne Fürst bekannte sich Blümel ausdrücklich dazu, den Westbalkanstaaten eine EU-Perspektive einzuräumen. Eine solche Beitrittsperspektive sei ein großer Transformationsmotivator für die Länder, betonte er und verwies in diesem Zusammenhang etwa auf die Lösung des Namensstreits zwischen dem nunmehrigen Nordmazedonien und Griechenland.

Von den SPÖ-Abgeordneten Yildirim und Kucharowits auf das Thema Sozialunion angesprochen, erklärte Blümel, die Regierung stehe europaweiten einheitlichen Sozialstandards ablehnend gegenüber, da Österreich in einem solchen Fall seine Standards senken müsste. Es sei aber klar, dass Europa nur dann eine Zukunft habe, wenn sich die Ungleichheiten zwischen den EU-Staaten sukzessive verringern. Deshalb gebe es die Kohäsionspolitik. Was die Erreichung der 17 übergeordneten Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, die sogenannten SDGs, betrifft, merkte der Kanzleramtsminister an, die EU habe weltweit den geringsten Umsetzungsbedarf. Es müsse vor allem darum gehen, das Erreichte zu exportieren.

Instrument der Trio-Präsidentschaft hat sich gut bewährt

Von Alfred Noll (JETZT) danach gefragt, was bei der österreichischen EU-Präsidentschaft besser und was schlechter gelaufen sei als erwartet, und wie die Evaluierung insgesamt aussehe, sagte Blümel, extrem bewährt habe sich das Instrument der Trio-Präsidentschaft. Dieses ermögliche es, Ziele über eineinhalb Jahre hinweg zu verfolgen. Österreich habe außerdem Rumänien als nachfolgendes Vorsitzland eingeladen, überall dabei zu sein, was auf Beamtenebene gut funktioniert habe.

Generell machte Blümel geltend, dass eine Ratspräsidentschaft die emotionale Bindung an die EU fördere. Dieser Effekt sei in allen Vorsitzstaaten feststellbar. Nicht immer leicht sei es, zwischen den Interessen der einzelnen Institutionen in Brüssel durchzublicken. Bei den Brexit-Verhandlungen habe die Zusammenarbeit zwischen EU-Kommission, Rat und Europäischem Parlament aber hervorragend funktioniert. Klar sei, dass man in einem halben Jahr nicht alles ändern könne, was einem persönlich nicht passe.

Zum von NEOS-Abgeordneter Gamon angeschnittenen Thema "Desinformation" hielt Blümel fest, die Regierung arbeite nach wie vor daran, ein digitales Vermummungsverbot einzuführen. Wenn jemand klage, müsse es vor Gericht möglich sein, die Person bzw. Organisation, gegen die sich die Klage richtet, zu eruieren. Es gebe dazu aber noch wenig entsprechende Regelungen in Europa, wobei Deutschland ein gewisses Vorbild sei. Ein Experte des Bundeskanzleramts ergänzte, dass Österreich gemäß der EU-Vereinbarung ein Frühwarnsystem für Desinformation eingerichtet habe. (Schluss) gs