Parlamentskorrespondenz Nr. 184 vom 27.02.2019

Foto auf E-Card: Nationalrat beschließt gesetzliche Präzisierungen

Änderungen im ASVG passieren das Plenum mit den Stimmen der Regierungsparteien

Wien (PK) – Ab 2020 dürfen E-Cards grundsätzlich nur mit einem Foto versehen an Versicherte ab 14 Jahren ausgegeben werden. Nach entsprechenden Beschlüssen aus den Jahren 2017 und 2018 verabschiedete der Nationalrat heute Änderungen im ASVG, die die notwendigen Präzisierungen bringen. Konkret sind demnach von der Beibringung eines Fotos jene Versicherten betroffen, die weder einen österreichischen Reisepass oder Personalausweis noch einen österreichischen Führerschein besitzen – rund 600.000 ÖsterreicherInnen und 900.000 AusländerInnen. Für alle anderen liegt bereits ein Foto vor, das auf der E-Card verwendet werden kann. Für die Registrierung der Fotos der InländerInnen sind die Sozialversicherungsträger zuständig. Bei den AusländerInnen – insbesondere EU-BürgerInnen mit Wohnsitz in Österreich, GrenzgängerInnen und in Österreich erwerbstätige Drittstaatsangehörige – sollen die Landespolizeibehörden als Anlaufstelle fungieren.

Während die Regierungsparteien die Regelung vor allem unter dem Aspekt der Missbrauchsverhinderung begrüßten, kritisierte die Opposition die damit einhergehenden Kosten – sie sprach von 32,5 Mio. € - und den bürokratischen Aufwand als unverhältnismäßig hoch und lehnte die Novelle geschlossen ab.

Regierungsparteien erwarten sich Missbrauchskontrolle und mehr Sicherheit im Gesundheitswesen

Ziel sei es, das System sicher gegen Missbrauch zu machen, umriss ÖVP-Abgeordneter Ernst Gödl den Hintergrund des Gesetzesbeschlusses. Fotos auf Ausweisen und insbesondere Gesundheitskarten seien in halb Europa eine Selbstverständlichkeit, meinte er. Der SPÖ warf Gödl vor,  aus "Justament" heute dagegen zu stimmen, obwohl sie 2017 als Regierungspartei diese Maßnahme grundsätzlich mitbeschlossen hatte. Gödls Fraktionskollegin Kira Grünberg sprach ebenfalls von einem weiteren Schritt in Richtung Missbrauchskontrolle und wies den Vorwurf des hohen Aufwands zurück. 80% der Bevölkerung müssten gar nichts machen, da für sie bereits ein Foto vorliegt. Kinder unter 14 seien von der Fotopflicht ausgenommen, Ausnahmen gebe es auch für ältere Personen, unterstrich sie.

"Das Foto auf der E-Card ist eine wirksame Maßnahme gegen Missbrauch durch Weitergabe an Angehörige und Freunde", bestätigte FPÖ-Gesundheitssprecherin Dagmar Belakowitsch. Seit der Einführung der E-Card seien 530.000 Karten gestohlen und 1.600.000 Karten verloren worden, präzisierte Werner Neubauer (FPÖ), der sich vom Foto auf der E-Card nun mehr Sicherheit im Gesundheitswesen erwartet. Die Bevölkerung unterstütze diese Maßnahme, bekräftigte Peter Wurm (FPÖ) und wies ebenfalls auf zahlreiche Missbrauchsfälle hin. Andrea Michaela Schartel (FPÖ) wiederum verspricht sich von der neuen E-Card eine erleichterte Zuordnung der Personen bei Arztbesuchen.

Für Bundesministerin Beate Hartinger-Klein bedeutet das Foto auf der E-Card einen weiteren Modernisierungsschritt im österreichischen Gesundheitswesen. Sie unterstrich überdies den Aspekt der Bekämpfung von Missbrauch durch Weitergabe und Nutzung der Karte durch mehrere Personen und betonte weiters, das Foto stelle die Identifizierung der PatientInnen bei Inanspruchnahme medizinischer Leistungen sicher und sei eine Basis für den Elektronischen Gesundheitsakt. Das Foto auf den neuen Karten koste jedenfalls keine 32,5 Mio. €. Dieser Betrag beziehe sich auf die routinemäßige Neuausrollung, die alle fünf Jahre fällig werde, stellte Hartinger-Klein klar.

Opposition sieht keinen Mehrwert und kritisiert Kosten als unverhältnismäßig hoch

Josef Muchitsch lehnte namens der SPÖ das Gesetz als dilettantisch ab und vermisste jeglichen Mehrwert für die Versicherten. Die Ausweispflicht bei Inanspruchnahme medizinischer Leistungen bestehe bereits, erinnerte er und gab vor allem zu bedenken, die Mehrkosten seien wesentlich höher als der durch die Missbrauchsfälle verursachte Schaden. Offene verfassungsrechtliche Fragen ortete der SPÖ-Sozialsprecher auch hinsichtlich einer möglichen Ungleichbehandlung von ÖsterreicherInnen und AusländerInnen. Zudem enthalte das Gesetz keinerlei Kriterien über Art und Alter der Fotos. Muchitsch verlangte deshalb eine Rückverweisung an den Ausschuss, um die Materie noch einmal mit ExpertInnen zu beraten, konnte sich mit einem entsprechenden Antrag aber nicht durchsetzen. Auch Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) beklagte hohe Kosten und beanstandete Ungereimtheiten wie etwa den fehlenden Ausweischarakter der neuen E-Card. Maßnahmen gegen Missbrauch gebe es bereits, betonte Verena Nussbaum (SPÖ). So würden gestohlene und verlorene E-Cards sofort gesperrt werden. ÄrztInnen seien zudem verpflichtet, zusätzlich zur E-Card einen Lichtbildausweis zu verlangen.

Die 32,5 Mio. € an Kosten für die neue E-Card in den ersten fünf Jahren würden in keinem Verhältnis zu den geschätzten 100.000 € an jährlichem Schaden durch missbräuchliche Verwendung stehen, kritisierte NEOS-Mandatar Gerald Loacker, der überdies hohen Verwaltungsaufwand für die Sicherheitsbehörden befürchtet. Besser und kostengünstiger wäre es seiner Meinung nach, ein digitales Foto zu hinterlegen und dieses dann beim Arztbesuch mit dem Ausweis abzugleichen. Auch Daniela Holzinger-Vogtenhuber (JETZT) stellte die Frage nach der Kosten-Nutzen-Relation. Sie sprach von 812 Missbrauchsfällen in drei Jahren mit einer Schadenssumme von 100.000 € und kam zu dem Schluss, diese Maßnahme werde sich erst in 300 Jahren rechnen. (Fortsetzung Nationalrat) hof