Parlamentskorrespondenz Nr. 196 vom 28.02.2019

Neu im Forschungsausschuss

Neue Regeln für die Ausübung der Patentanwaltschaft

Wien (PK) – Die Anforderungen für die Ausübung der Tätigkeit des Patentanwalts bzw. der Patentanwältin sollen nach den Vorstellungen der Bundesregierung klarer geregelt werden. Zudem ist geplant, die Möglichkeiten für die patentanwaltliche Berufstätigkeit zu erweitern (502 d.B. ). In einer aktuellen Regierungsvorlage ist dazu geplant, ein rechtswissenschaftliches Studium zum Ausbildungserfordernis für die Eintragung in die Liste der Patentanwälte zu machen. Außerdem soll es in Zukunft ein förmliches Anmeldeverfahren für die Patentanwaltsprüfung geben, wobei auch Gebühren bei Prüfungswiederholungen vorgesehen sind.

Die Novelle sieht des Weiteren Regelungen für den partiellen Zugang zu einer vorübergehend grenzüberschreitenden patentanwaltlichen Berufstätigkeit vor. Zu den bisher möglichen Rechtsformen für die Gründung von Patentanwalts-Gesellschaften soll nun auch die Patentanwalts-GmbH & Co KG hinzukommen. (Schluss) sox