Parlamentskorrespondenz Nr. 200 vom 01.03.2019

Neu im Verfassungsausschuss

Anträge zu den Bereichen Parteienförderung, Informationsfreiheit und Statistik Austria

Parteienförderung: ÖVP und FPÖ schlagen neue Anpassungsklausel vor

Wien (PK) – Die Koalitionsparteien haben eine Novellierung des Parteiengesetzes und des Parteien-Förderungsgesetzes beantragt (619/A). Konkret geht es ihnen darum, die Parteienförderung heuer lediglich um die Inflationsrate des vergangenen Jahres (2%) zu erhöhen und nicht wie gesetzlich vorgesehen um 5,65%. Das gleiche soll für einige im Parteiengesetz verankerte Beträge wie die Wahlkampfkostenobergrenze, die Wahlkampfkostenrückerstattung bei Europawahlen und die zu meldenden Parteispenden gelten. Gleichzeitig schlagen ÖVP und FPÖ vor, die Parteienförderung und die anderen Werte künftig jährlich zu valorisieren und nicht erst bei Erreichen eines Inflationsschwellenwerts von 5%.

Ohne gesetzliche Änderungen würde die vom Rechnungshof letztes Jahr kundgemachte Erhöhung der Parteienförderung um 5,65% mit dem heurigen Jahr wirksam. Sie war für das Jahr 2018 nur ausgesetzt worden, soll durch die neue Anpassungsklausel nun aber dauerhaft hinfällig werden. Die Regierungsparteien erwarten sich dadurch Einsparungen in Millionenhöhe, zumal das Fördervolumen, berücksichtigt man die Inflationsrate des vergangenen Jahres mit, im Vergleich zum Basisjahr 2013 insgesamt sogar um 7,8% steigen würde. Statt 2014 soll nunmehr erst 2019 mit der Inflationsanpassung begonnen werden. Im Sinne des Gedankens, im System zu sparen, sei es weiterhin geboten, bei den Fördermitteln für die politischen Parteien anzusetzen, heißt es dazu in den Erläuterungen.

JETZT legt Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz vor

Über eine Abschaffung der Amtsverschwiegenheit und die verfassungsrechtliche Verankerung einer umfassenden Informationsfreiheit wird in Österreich bereits seit längerem diskutiert. Dem Verfassungsausschuss liegen dazu bereits zwei Entschließungsanträge der NEOS vor. Nun hat der Parlamentsklub JETZT zwei konkrete Gesetzesinitiativen eingebracht. Österreich sei europäisches Schlusslicht, was moderne Standards einer Informationsgesellschaft betrifft, das bestehende Auskunftspflichtgesetz aus dem Jahr 1987 völlig unzureichend, begründet Alfred Noll die beiden Anträge.

Konkret sieht der vorgelegte Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz (631/A) und eine ergänzende Änderung der Bundesverfassung (632/A) eine umfassende Pflicht von Gebietskörperschaften, Behörden, öffentlichen Einrichtungen, öffentlichen Fonds, Gerichten und des Parlaments vor, Informationen von allgemeinem Interesse zu veröffentlichen bzw. im Falle von entsprechenden Anfragen Auskünfte zu erteilen. Davon umfasst sein sollen unter anderem auch in Auftrag gegebene Gutachten und Studien, Fördervergaben und Subventionen, Ergebnisse von Umweltmessungen, Haushalts- und Aktenpläne, allgemeine Weisungen sowie in öffentlichem Interesse liegende Verträge.

Ausnahmen von der Informationspflicht sind nur für klar definierte Fälle vorgesehen, etwa wenn die Veröffentlichung nationalen Sicherheitsinteressen oder EU-Recht zuwiderlaufen würde oder die unbeeinträchtigte Vorbereitung von Entscheidungen gefährdet wäre. Zudem ist auf den Datenschutz und die Wahrung von Interessen Dritter Rücksicht zu nehmen. Auch für Prüf- und Aufsichtsaufgaben von Finanz-, Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden, dem Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis unterliegende Informationen sowie für Verträge mit einem Gegenstandswert von unter 100.000 € und Subventionen unter 1.000 € sowie für Altverträge sind Sonderbestimmungen vorgesehen.

Die Erteilung von Auskünften bzw. die Zugänglichmachung von Informationen soll laut Antrag grundsätzlich binnen einer Woche erfolgen. In begründeten Fällen könnte die Frist allerdings auf bis zu insgesamt fünf Wochen erstreckt werden. Gebühren sollen keine anfallen. Im Falle der Nichterteilung des Zugangs zur gewünschten Information sieht der Antrag die Ausstellung eines Bescheids vor, gegen den bei den Verwaltungsgerichten Beschwerde erhoben werden kann.

Gelten soll die Informationspflicht grundsätzlich auch für Unternehmen, die der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegen, wobei Auskünfte verweigert werden können sollen, wenn dadurch die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens bedroht ist. Für den ORF will der Parlamentsklub JETZT Ausnahmen in Bezug auf journalistisch-redaktionelle Informationen verankern.

Vor der Zuweisung der beiden Anträge an den Verfassungsausschuss ist eine Erste Lesung vorgesehen.

Gemeinsamer Antrag der Oppositionsparteien zur Statistik Austria

SPÖ, NEOS und JETZT nehmen die aktuelle Diskussion um die Statistik Austria zum Anlass, um von der Regierung einen Gesetzentwurf zur Sicherstellung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Bundesanstalt einzumahnen (652/A(E) ). Konkret fordern sie etwa, die Statistik Austria unmittelbar an den Nationalrat anzudocken und ihre Unabhängigkeit verfassungsrechtlich abzusichern. Ebenso soll eine gesetzliche Verpflichtung zur Einhaltung der EU-Statistikgrundsätze festgeschrieben und ein rascher und einfacher Zugang für ForscherInnen zu Mikro- und Registerdaten gewährleistet werden.

Die Wahl des Präsidenten bzw. der Präsidentin der Statistik Austria soll nach Vorstellung der drei Oppositionsparteien dem Nationalrat mit Zweidrittelmehrheit obliegen. Dem soll ein transparentes Auswahlverfahren inklusive einer öffentlichen Ausschreibung und einem öffentlichen Hearing vorangehen. Vorgeschlagen wird außerdem die Vorlage eines Jahresprogramms der Statistik Austria an den Nationalrat. (Schluss) gs