Neu im Justizausschuss
Regierung legt Anti-Gold-Plating-Gesetz vor
Anti-Gold-Plating-Gesetz fährt Übererfüllung von EU-Vorgaben zurück
Wien (PK) - Ziel eines Anti-Gold-Plating-Gesetzes (508 d.B.) ist es, in ausgewählten Bereichen Regelungen zurückzunehmen, die über die unionsrechtlichen Mindestvorgaben hinausgehen. Dadurch sollen unnötige Belastungen für die Normadressaten beseitigt werden, wobei die Erläuternden Bemerkungen zur gegenständlichen Regierungsvorlage betonen, dass es im Zuge der Rücknahme von Übererfüllungen zu keinerlei Senkung von Schutzstandards kommen wird. Die Änderungen betreffen vor allem Mitteilungs-, Melde-, Zulassungs- und Prüfpflichten. Angepasst werden dabei elf Gesetze, das Unternehmensgesetzbuch, Bankwesengesetz, das Alternative-Investmentfonds-Managergesetz, das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, das Börsegesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfondsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, das Bilanzbuchhaltungsgesetz und das Abfallwirtschaftsgesetz. (Schluss) hof