Parlamentskorrespondenz Nr. 231 vom 07.03.2019

Neu im Wissenschaftsausschuss

Anträge von SPÖ und NEOS zu Universitätsthemen

Wien (PK) – Befristete Arbeitsverträge an den Universitäten nur in Ausnahmefällen, Studiengebührenbefreiung für DissertantInnen sowie mehr Transparenz bei Drittmitteln sind Forderungen von Abgeordneten der Opposition.

SPÖ: Befristete Arbeitsverhältnisse an Universitäten regeln

Mittels eines Initiativantrags schlägt SPÖ-Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl eine Reduzierung von befristeten Arbeitsverhältnissen auf wenige, aus Sicht ihrer Fraktion vertretbare, Ausnahmefälle vor (627/A ). Befristete Arbeitsverhältnisse sollen demnach grundsätzlich nur auf höchstens sechs Jahre abgeschlossen werden können. Mit den vorgeschlagenen Änderungen des § 109 Universitätsgesetz soll Teilzeitarbeit als Umgehungs- und Fristverlängerungsmotiv ausgeschaltet werden, heißt es in der Begründung des Antrags. Weiters sollen mit der Neuformulierung Unterbrechungsfristen eliminiert werden, um damit internationale Tätigkeit zu erleichtern. Durch die neue Regelung soll auch ein Doktorat bzw. PhD-Studium samt Anstellung sowie eine Postdoc-Stelle nach den Richtlinien des Wissenschaftsfonds FWF möglich sein, ohne dass sich dadurch ein unbefristetes Dienstverhältnis ergibt.

… und DissertantInnen von Studiengebühren befreien

In einem weiteren Antrag der SPÖ tritt Abgeordnete Eva Maria Holzleitner dafür ein, DissertantInnen,die bereits im Forschungsbereich tätig sind, von den Studiengebühren zu befreien (614/A(E) ). Damit würde man ForscherInnen entlasten und den Forschungs- und Wissenschaftsstandort Österreich stärken, argumentiert die Abgeordnete.

NEOS für Drittmitteltransparenz an Hochschulen

Die Drittmittelfinanzierung österreichischer Universitäten zeige erfreulicherweise einen Aufwärtstrend, stellt NEOS-Wissenschaftssprecherin Claudia Gamon fest. Das Beispiel der Schweiz zeige, dass mehr Transparenz über die Herkunft von Drittmitteln und auch die Verflechtung des Universitätspersonals mit Wirtschaft das Vertrauen erhöht und sich positiv auf die Wahrnehmung der Universitäten auswirkt. Ein klares Bekenntnis zu weiterer Erhöhung des Drittmittelanteils an österreichischen Hochschulen erfordere auch ein klares Bekenntnis zu mehr Transparenz, hält Gamon fest. Sie fordert daher Wissenschaftsminister Heinz Faßmann auf, in der nächsten Novelle des Universitätsgesetzes die verpflichtende Transparenz der Herkunft von Drittmitteln, die Offenlegung von Zusatzfunktionen von Lehrenden und Forschenden, sowie die Offenlegung externer Finanzierung von Instituten, Departements und Stiftungsprofessuren klar zu regeln (643/A(E) ). (Schluss) sox