Parlamentskorrespondenz Nr. 247 vom 13.03.2019

Neu im Unterrichtsausschuss

ÖVP-FPÖ-Initiativantrag betreffend Deutschförderklassen, Mathematikmatura, Privatschulen

Wien (PK) – Eine kleine Sammelnovelle mit Adaptierungen im Schulrecht schlagen die Regierungsfraktionen ÖVP und FPÖ dem Unterrichtsausschuss des Nationalrats vor. Zentral ist in diesem Initiativantrag (620/A) eine Adaptierung bei den Regelungen zu Deutschförderklassen und -kursen, die als Integrationsmaßnahme im Herbst 2018 eingeführt wurden. Da die standardisierten Testungen als Grundlage für die Zuweisung zu einer Fördermaßnahme noch nicht abschließend implementiert sind, wie Antragsteller Rudolf Taschner (ÖVP) und Wendelin Mölzer (FPÖ) erklären, müsse besonders für die aktuell betroffenen SchülerInnen eine möglichst kurze Dauer der Maßnahme außerhalb des Regelunterrichts sichergestellt werden.

Überdies empfehlen die Koalitionsparteien in ihrem Novellenentwurf, dass die Neuerungen für die heurige Mathematikmatura auch jenen PrüfungskandidatInnen zugutekommen, die zu einer Wiederholungsprüfung vor dem Haupttermin 2019 zugelassen wurden.

Im Privatschulgesetz soll bei den Sprachkompetenzvorgaben für SchuleiterInnen und Lehrkräfte eine weitere Ausnahmeregelung eingeführt werden, wodurch die Art der betroffenen Schulen präzisiert wird. Umfasst sind faktisch sämtliche schulischen Bildungseinrichtungen, die auf einen gesetzlich festgelegten Abschluss abzielen.

Deutschfördermaßnahmen sollen frühzeitig enden können

Mit einer Anpassung im Schulunterrichtsgesetz soll laut Entwurf im Übergangsjahr 2018/19 außerordentlichen SchülerInnen der Aufstieg aus einer Deutschförderklasse in die nächsthöhere Schulstufe auch dann ermöglicht werden, wenn die Sprachkompetenz noch nicht gänzlich für einen ordentlichen Status ausreicht, aber im darauffolgenden Unterrichtsjahr eine entsprechende Leistungssteigerung zu erwarten ist. Die Entscheidung, ob aus sprachlicher Sicht eine erfolgreiche Teilnahme am Regelunterricht der nächsten Klasse wahrscheinlich ist, hätte die Klassen- oder Schulkonferenz zu treffen.

Ebenfalls das Ziel, den Verbleib in einer Deutschfördermaßnahme zu kurz wie möglich zu gestalten, hat eine angedachte Änderung bei den parallel zum Unterricht von Pflichtgegenständen laufenden und Deutschförderkursen für SchülerInnen mit mangelhaften Deutschkenntnissen. Auf Anregung des Klassenvorstands sollte demnach schon vor Semesterende ein Sprachtest durch die Schulleitung erfolgen können, um die Maßnahme gegebenenfalls frühzeitig zu beenden. Grundsätzlich ist der Besuch in Deutschförderklassen und –kursen mit zwei Jahren begrenzt. (Schluss) rei


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