Parlamentskorrespondenz Nr. 250 vom 13.03.2019

RH-Präsidentin Kraker im Rechnungshofausschuss: Qualitativ hochwertige Kontrolle braucht entsprechende Ressourcen

Tätigkeitsbericht 2018 verweist auf Bemühungen um bessere Vermittlung der Prüftätigkeit des Rechnungshofs

Wien (PK) – Einstimmig nahm der Rechnungshofausschuss heute den Tätigkeitsbericht 2018 des Rechnungshofs zur Kenntnis. Darin informiert Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker über die Prüfungen des Vorjahres – insgesamt 91 an der Zahl – sowie über die gegenwärtigen Arbeitsschwerpunkte. Im Ausschuss wies Kraker darauf hin, dass ab 2020 der Budgetrahmen nicht mehr ausreiche, um alle Vorhaben umzusetzen. Für eine qualitativ hochwertige Kontrolle brauche das Prüforgan auch entsprechende finanzielle und personelle Ressourcen, gab die Präsidentin des Rechnungshofs zu bedenken.

Vor Beginn der Debatte bat Ausschussvorsitzende Irmgard Griss um eine Gedenkminute für die kürzlich verstorbene ehemalige Abgeordnete Gabriela Moser. Sie war von November 2013 bis November 2017 Obfrau des Rechnungshofausschusses. Moser sei eine Frau gewesen, die stets für ihre Überzeugungen eingestanden und als Politikerin ihr ein persönliches Vorbild gewesen sei, sagte Griss.

Rechnungshof will Bürgernutzen deutlicher sichtbar machen

Der Rechnungshof verfügte mit Stand 1. Dezember 2018 über 311 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wobei der Anteil der Prüferinnen und Prüfer 81,3%, der Frauenanteil 48,7% ausmachte. Mit der neuen Strategie für den Prüfzeitraum 2018-2028 "Wir prüfen. Unabhängig und objektiv für Sie" konzentriere sich der Rechnungshof in seiner Ausrichtung vor allem auf die Erhöhung der Transparenz über den Einsatz öffentlicher Mittel, auf die Steigerung der Wirksamkeit des öffentlichen Mitteleinsatzes, die Schärfung des Bewusstseins für Gleichstellung und Diversität sowie die Intensivierung der Kooperation mit anderen Kontrolleinrichtungen, erläuterte Kraker.

Der aktuelle Prüfungsschwerpunkt, der auf drei Jahre (von 2018 bis 2020) angelegt ist, widme sich vor allem der Qualität der Leistungserbringung des öffentlichen Sektors, insbesondere in Bezug auf Bürgernutzen, Kostenoptimierung und zeitgemäße Aufgabenerfüllung. BürgerInnen sollen auch besser eingebunden werden, betonte Kraker. Daher sei die Bürgerbeteiligung am Beginn der Prüfungsplanung eingeführt worden. Ihr Haus sei zudem bemüht, die Berichte verständlich zu gestalten und seine Tätigkeit besser zu vermitteln. Dazu sei der Rechnungshof auch in den sozialen Netzwerken aktiv.

Die 91 Prüfungen des Jahres 2018 umfassten 15 Querschnittsthemen zu allen politischen Handlungsfeldern der öffentlichen Verwaltung. Insgesamt 66 Berichte wurden dem Nationalrat vorgelegt. Durch die Umsetzung der ausgesprochenen Empfehlungen zeigen die Prüfungen des Rechnungshofs laut Präsidentin Kraker eine messbare Wirkung. Von den 2.739 im Jahr 2017 ausgesprochenen Empfehlungen wurden laut einem 2018 bei 111 Stellen durchgeführten Nachfrageverfahren insgesamt 1.285 umgesetzt. Zu 885 Empfehlungen wurde eine Zusage erteilt. Das entspreche einem Umsetzungsgrad von 79%. Etwas niedriger ist der Umsetzungsgrad, der sich aus den Berichten zu den Follow-Up-Überprüfungen ermitteln lässt, er liegt laut Kraker bei rund 76 %.

Der Bericht zeichnet ein überwiegend positives Resümee der Tätigkeit des Rechnungshofs im Jahr 2018. Kritisch angemerkt wird darin allerings, dass einige "immer wiederkehrende Empfehlungen" noch nicht zufriedenstellend umgesetzt wurden – wie etwa die konsequente Einhaltung von Vertragsschablonen, die strikte Beachtung des Vergaberechts oder eine realistische Folgekostenabschätzung bei Gesetzesvorhaben der Regierung.

Für das System der Parteienfinanzierung ortet die Rechnungshofpräsidentin dringenden Reformbedarf, unter anderem auch, um echte Prüfungsrechte für den Rechnungshof zu erlangen. Kritik gibt es auch an den Begutachtungsverfahren zu Gesetzesentwürfen der Bundesregierung. Laut Tätigkeitsbericht wurde die empfohlene sechswöchige Begutachtungsfrist bei 16 Entwürfen "teils erheblich unterschritten".

Abgeordnete grundsätzlich zufrieden mit Tätigkeit des Rechnungshofs

In der Debatte unterstrichen die Abgeordneten aller Fraktionen die Wichtigkeit der Kontrolltätigkeit des Rechnungshofs und lobten die transparente Berichtlegung. Abgeordneter Wolfgang Zinggl (JETZT) sagte, statt einer von der Koalition angekündigten großen Reform des Rechnungshofs, von der noch nichts zu sehen sei, würde er lieber kleine Reformschritte sehen. Dazu zählt er die Ausweitung der Prüfrechte des Rechnungshofs bei Unternehmen mit staatlicher Beteiligung. Aus Sicht Zinggls sind auch die rein quantitativen Darstellungen der Umsetzung von Empfehlungen zu wenig aussagekräftig, hier müsste stärker auf die Qualität der Umsetzung abgestellt werden. Als Beispiel nannte er das Bundesdenkmalamt. Die Zahl der dort umgesetzten Empfehlungen allein sage wenig aus, solange sich in Schlüsselbereichen nichts ändere. Bei der Prüfung von Parteifinanzen sollte der Rechnungshof mehr Einsichtsrechte erhalten, forderte Zinggl. Schließlich gehe es auch hier um den effektiven Einsatz von Steuergeldern. Auch dauert es aus Sicht des Abgeordneten zu lange, bis es zu einer Veröffentlichung der Rechenschaftsberichte der Parteien hinsichtlich ihrer Finanzierung kommt.

Ausschussvorsitzende Irmgard Griss (NEOS) interessierte sich ebenfalls für die Rechenschaftsberichte zu den Parteifinanzen und wollte wissen, wann die nächste Veröffentlichung zu erwarten sei. Zum Nachfrageverfahren meinte sei, anstelle einer Nachfrage des Rechnungshofs wäre es effektiver, wenn die geprüften Stellen verpflichtet wären, von sich aus den Stand der Umsetzung zu melden.

Auf die Notwendigkeit einer entsprechenden budgetären Ausstattung des Rechnungshofs verwies SPÖ-Abgeordnete Karin Greiner. Diese sei insbesondere wichtig, um den Stellenplan erfüllen zu könne. Nur so könne auch garantiert werden, dass der Rechnungshof seinen Prüfplan auch entsprechende umsetzen könne. Greiner erkundigte sich, ob Kraker in der Budgetfrage bereits ein Gespräch mit Finanzminister Hartwig Löger geführt habe.

FPÖ-Abgeordneter Alois Kainz zeigte sich ebenfalls grundsätzlich zufrieden mit der Arbeit des Rechnungshofs und hob vor allem seinen Leitfaden für das öffentliche Bauwesen hervor, "Management von öffentlichen Bauprojekten". Auch die Einbindung der BürgerInnen sah er positiv. Kainz erkundigte sich zudem nach den Plänen des Rechnungshofs, um mehr Transparenz in seiner Tätigkeit zu erzielen.

Ebenso begrüßte ÖVP-Abgeordneter Josef Lettenbichler die Weiterentwicklung des Rechnungshofs in Richtung von mehr Bürgerbeteiligung und Transparenz. Gute Beispiele seien die Veröffentlichung des Leitfadens für Bauvorhaben und die Anstrengungen für die Weiterbildung von FinanzkontrolleurInnen. Lettenbichler erkundigte sich auch, welche Auswirkungen eine VfGH-Entscheidung zu den Prüfrechten des Rechnungshofs bei der Flughafen Wien AG haben werde.

RH-Präsidentin Kraker verweist auf Budgetbedarf und Kontrolllücken

In ihrer Beantwortung der Fragen der Abgeordneten ging Rechnungshofpräsidentin Kraker ausführlich auf die Fragen zu den Rechenschaftsberichten nach dem Parteiengesetz ein. Hier habe der Rechnungshof zwar keine originären Einsichtsrechte, er nehme jedoch seine Tätigkeit, wie sie sich aus dem Parteiengesetz ergibt, sehr ernst. Die Prüfung erfordere eine sehr spezifische Expertise und sie sei froh, dass sie über ein Team mit entsprechenden Kenntnissen verfüge, sagte Kraker. Dieses Team sei allerdings sehr klein und die Aufgabenstellung sehr umfangreich. Wenn die Prüfung auf fragwürdige Angaben stoße, so müsse eine Stellungnahme der Partei eingeholt werden. Die Fristen, die der Rechnungshof dafür einräume, orientierten sich an der Komplexität der Rückfragen. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung des Berichts hänge davon ab, ob alle Punkte geklärt seien, erklärte Kraker. Der Rechnungshof könne die Berichte erst veröffentlichen, wenn alle Rückfragen beantwortet sind.

Rechnungshofpräsidentin Kraker dankte allen, die den Rechnungshof bei seinen Forderungen nach angemessenen Ressourcen unterstützen. Tatsächlich sei die personelle Ausstattung nicht ausreichend. Für heuer seien rund 284 Vollzeitäquivalente finanzierbar, im Personalplan des Bundes seien jedoch 323 vorgesehen. Diese Zahl sei mit den derzeitigen Budgetmitteln nicht erreichbar, da bereits im kommenden Jahr der aktuelle Bundesfinanzrahmen und die Rücklagen den Budgetbedarf nicht mehr decken werden. Zudem gebe es Investitionsbedarf für eine zeitgemäße IT-Ausstattung. Diese sei notwendig, um die Qualität der Prüfungen zu gewährleisten. Eine ausreichende budgetäre Bedeckung des Personalbedarfs sei jedenfalls unerlässlich, unterstrich die Rechnungshofpräsidentin. Mit Finanzminister Löger habe sie in dieser Frage bereits ein persönliches Gespräch geführt.

Zur Frage einer Verpflichtung der geprüften Stellen, den Stand der Umsetzung von Empfehlungen zu melden, merkte Kraker an, das wäre aus ihrer Sicht durchaus sinnvoll, würde aber eine entsprechende Gesetzesänderung voraussetzen. Grundsätzlich sei ihr Haus bemüht, den Grad der Umsetzung nicht nur quantitativ zu erfassen, sondern eine qualitative Darstellung zu erreichen. Das komme auch jetzt schon in den Berichten des Rechnungshofs zum Ausdruck, in denen zentrale Empfehlungen hervorgehoben werden. In dieser Richtung wolle man weitergehen.

Ein großer Erfolg ist für Kraker der Ratgeber "Management von öffentlichen Bauprojekten". Dieser Leitfaden finde tatsächlich großes Interesse und werde viel nachgefragt und auch angewendet. Der Rechnungshof wolle mehr Transparenz in der Vermittlung seiner Tätigkeit. Dazu solle unter anderem die Website neu gestaltet und der Einsatz sozialer Medien verstärkt werden. Der Rechnungshof wolle mit seiner neuen Strategie die Empfehlungen, die er anderen Stellen gebe, auch auf sich selbst anwenden, sagte Kraker.

Zur Frage des VfGH-Entscheids zur Flughafen Wien AG merkte Kraker an, es gelte, den Punkt der "tatsächlichen Beherrschung" eines Unternehmens klarer zu bestimmen. Obwohl sich der öffentliche Anteil an der Gesellschaft nicht verringert habe, sei der Rechnungshof für alle Vorgänge ab dem 31. Mai 2017 nicht mehr prüfungszuständig. Das gelte auch für die Tochterunternehmen der Flughafen Wien AG. Aus Sicht der Rechnungshofpräsidentin besteht hier eine wesentliche Kontrolllücke. Schließlich handle es sich um ein zentrales Infrastrukturunternehmen mit hoher Gebarungsrelevanz. (Fortsetzung Rechnungshofausschuss) sox