Parlamentskorrespondenz Nr. 258 vom 14.03.2019

Neu im Gesundheitsausschuss

Anträge zum Nichtraucherschutz, zum Wohlfahrtsfonds und zur Stellenplanungspolitik der Kassen

Liste JETZT fordert Betretungsverbot von Raucherräumen für Kinder und Jugendliche

Wien (PK) - Im Zuge der Diskussion über den Nichtraucherschutz in der Gastronomie hatte die Bundesregierung Anfang 2018 angekündigt, für Jugendliche ein generelles Betretungsverbot von Raucherräumen in der Gastronomie einführen zu wollen, erinnert Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber (JETZT). Dieser Ankündigung seien leider keine Taten gefolgt. Das Vorhaben wurde wahrscheinlich auf Zuruf der Wirtschaft still und leise gestrichen bzw. den Ländern überantwortet. Und das, obwohl der Bund die Kompetenz zu einer bundeseinheitlichen Regelung hätte - siehe etwa das Rauchverbot im Auto, gibt die Antragstellerin zu bedenken. Überdies sei von VertreterInnen der Regierungparteien in diversen Interviews der falsche Eindruck erweckt worden, dass es einen solchen Schutz schon gebe. Kinder und Jugendliche haben, egal ob als Gäste oder als Lehrlinge, nichts in verqualmten Räumen verloren und müssen hier den höchstmöglichen Schutz erfahren, so Holzinger-Vogtenhuber. Sie fordert daher die Gesundheitsministerin auf, eine bundeseinheitliche Regelung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Passivrauch in jenen gastronomischen Betrieben zu erlassen, in denen weiterhin Räumlichkeiten für Raucherinnen und Raucher angeboten werden (610/A(E )).

NEOS zeigt Ungerechtigkeiten im Wohlfahrtsfonds auf und regt Anpassung des Ärztegesetzes an

Auf massive Ungerechtigkeiten im Zusammenhang mit den Wohlfahrtsfonds der Landes-Ärztekammern, die u.a. der Alters- und Hinterbliebenenversorgung dienen, weist NEOS-Gesundheitssprecher Gerald Loacker hin (644/A(E)). Sollten sich ÄrztInnen beispielsweise dazu entschließen, für ihre medizinische Tätigkeit das Bundesland zu wechseln oder generell einen anderen Beruf zu ergreifen, verlieren sie bis zu 50% ihrer geleisteten Beiträge. Auch allfällige Wertsteigerungen aus der Veranlagung werden nicht berücksichtigt. Nach Auffassung von Gerald Loacker ist es daher hoch an der Zeit, diese im Paragraph 155 des Ärztegesetzes geregelten Bestimmungen den Grundsätzen anzugleichen, die in anderen Bereichen der kapitalgedeckten Altersvorsorge in Österreich Gültigkeit haben. Im konkreten sollten die Regelungen des Betriebspensionsgesetzes (BPG) für die Berechnung des Unverfallbarkeitsbetrags angewandt werden, lautet die Forderung der NEOS. 

NEOS: Maßnahmen gegen die restriktive Stellenplanungspolitik der Kassen und Ärztekammern erforderlich

Dem kontinuierlichen Rückgang an Vertragsarztstellen stehe ein starker Anstieg des Wahlarztsektors gegenüber, zeigt Abgeordneter Gerald Loacker (NEOS) in einem Entschließungsantrag auf (646/A(E )). Gleichzeitig sei der Bevölkerungsanteil von Menschen über 75 Jahren seit dem Jahr 2006 um 26% gestiegen. Aufgrund dieser Entwicklungen seien die PatientInnen mit immer höheren privaten Gesundheitskosten konfrontiert.

Die Diskussion über die Sonderklasse-Ambulanzen hätte jedoch gezeigt, dass die Ärztekammern an steigender privatmedizinischer Versorgung interessiert sind, vermutet der Gesundheitssprecher der NEOS. Auch die Krankenkassen verfolgen seiner Meinung nach eine Politik der restriktiven Stellenplanung, um Kosteneinsparungen zu erwirken. Loacker schlägt daher als konkrete Lösung vor, dass Wahlarztkosten so lange zur Gänze mit den Kassen abgerechnet werden können, bis eine kassenärztliche Behandlung im Wohnbezirk in einem angemessenen Zeitraum gewährleistet wird. Die Gesundheitsministerin sollte dies durch Ausarbeitung einer entsprechenden Regierungsvorlage sicherstellen. (Schluss) sue