Parlamentskorrespondenz Nr. 261 vom 14.03.2019

Bundesrat: Neue Karfreitags-Regelung nimmt auch letzte parlamentarische Hürde

Lösungen für Krisenpflegeeltern, Fotos auf E-Card

Wien (PK) – Die neue Karfreitags-Regelung hat auch die letzte parlamentarische Hürde genommen. Der Bundesrat stimmte in einer namentlichen Abstimmung mit 36 Ja-Stimmen und 23 Nein-Stimmen mehrheitlich dafür, keinen Einspruch gegen den Gesetzesbeschluss des Nationalrats zu erheben. Damit kann die neue Regelung rechtzeitig vor dem diesjährigen Karfreitag am 19. April in Kraft treten. Gemäß den neuen Bestimmungen ist der Karfreitag künftig auch für ProtestantInnen und AltkatholikInnen kein gesetzlicher Feiertag mehr. Stattdessen erhalten alle ArbeitnehmerInnen einen Rechtsanspruch darauf, einen ihrer Urlaubstage an einem bestimmten Tag zu konsumieren ("persönlicher Feiertag"). Weiter scharfe Kritik kam von der SPÖ. Ihre Anträge, der neuen Karfreitags-Regelung im Bundesrat einen Riegel vorzuschieben und einen gesetzlichen Feiertag für alle ArbeitnehmerInnen einzuführen, wurde nur von den Grünen unterstützt.

Auch die weiteren Beschlüsse des Nationalrats vom 27. Februar haben die Länderkammer passiert. Dabei geht es etwa um die künftige Ausstattung der E-Card mit einem Foto, gesetzliche Vorkehrungen für einen ungeregelten Austritt Großbritanniens aus der EU und die Gewährung von Kinderbetreuungsgeld an Krisenpflegeltern. Auf der Agenda standen zudem die Tätigkeitsberichte des Verfassungs- und des Verwaltungsgerichtshofs, der Bericht über Weisungen des Justizministeriums von 2012 bis 2017 sowie Berichte über aktuelle EU-Vorhaben.

Zu Beginn der Sitzung waren Günter Kovacs (SPÖ/B) und Michael Schilchegger (FPÖ/O) als neue Mitglieder des Bundesrats angelobt worden. Sie folgen Inge Posch-Gruska bzw. Michael Raml nach.

"Persönlicher Feiertag" muss drei Monate im Voraus angemeldet werden

Die neue Karfreitagsregelung ist mit dem Beschluss des Bundesrats nun fix. Auch die Länderkammer gab nach einer ähnlich kontroversen Debatte wie im Nationalrat mit Stimmenmehrheit von ÖVP und FPÖ grünes Licht für die Einführung eines "persönlichen Feiertags".

Um die neue Karfreitags-Regelung umzusetzen, mussten unter anderem das Arbeitsruhegesetz und das Feiertagsruhegesetz geändert werden. Der diesem Beschluss zu Grunde liegende Antrag der Koalitionsparteien sieht vor, dass die Nutzung des "persönlichen Feiertags" spätestens drei Monate im Voraus schriftlich bekanntgegeben werden muss. Für die ersten Monate nach Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Bestimmungen gilt noch eine Übergangsregelung, um zu gewährleisten, dass etwa ProtestantInnen schon heuer am Karfreitag freinehmen können.

Kommen ArbeitnehmerInnen einem entsprechenden Ersuchen ihres Arbeitgebers nach und arbeiten am "persönlichen Feiertag" trotzdem, haben sie zusätzlich zur Bezahlung der geleisteten Arbeit Anspruch auf Urlaubsentgelt, was bei einem Acht-Stunden-Tag einem hundertprozentigen Zuschlag entspricht. Verbunden mit dem Gesetzespaket ist auch ein Eingriff in geltende Kollektivverträge, die Regelungen für den Karfreitag enthalten. Laut Erläuterungen ist das notwendig, um eine diskriminierungsfreie unionskonforme Lösung sicherzustellen.

"Die Anliegen von Arbeitnehmerinnen und Minderheiten sind dieser Regierung scheinbar gleichgültig", brachte Korinna Schumann (SPÖ/W) die Kritik ihrer Fraktion auf den Punkt. Gemäß der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs würde allen ein zusätzlicher Feiertag zustehen. Mit der neuen Regelung sei die schlechteste aller Möglichkeiten für ArbeitnehmerInnen und die günstigste für die Wirtschaft gefunden worden. SaisonarbeiterInnen oder Menschen, die ihren Arbeitsplatz wechseln, hätten mit der dreimonatigen Frist Pech gehabt, auch im Bereich des öffentlichen Dienstes herrsche Verwirrung, so Schumann, die auch verfassungsrechtliche Bedenken äußerte.

Das Argument, dass Österreich zu viele freie Feiertag hat, ließ Rudolf Kaske (SPÖ/W) nicht gelten. Ganz im Gegenteil würde man bei der tatsächlichen Arbeitszeit in Europa auf Platz drei und bei den Feiertagen im Mittelfeld liegen. Die Wahrheit sei, dass die Arbeiterkammer einem Arbeitnehmer zu seinem Recht verholfen und der EuGH allen einen Feiertag zugestanden habe. Die Regierung hätte nun für knapp 3,8 Mio. ArbeitnehmerInnen die schlechteste Lösung gefunden. "Die Regierung hat ein großzügiges, weiches Herz für die Wirtschaft, aber ein steinernes Herz für die ArbeitnehmerInnen", so der Bundesrat.

Seine Fraktionskollegin Eva Prischl (SPÖ/N) kritisierte, dass von der Regierung erneut ein rechtlich zweifelhaftes Gesetz ohne Begutachtung durch das Parlament gepeitscht worden sei. Minderheitskirchen würden in ihrer Religionsausübung beschnitten, dies sei auch demokratiepolitisch und menschenrechtlich eine bedenkliche Vorgangsweise.

Seine Empörung über das parlamentarische Prozedere im Zusammenhang mit der neuen Karfreitags-Regelung äußerte auch David Stögmüller (GRÜNE/O). Die Regierung würde den ArbeitnehmerInnen einen Feiertag stehlen, der ihnen zustehe. Stögmüller wertete die Regelung als "Husch-Pfusch-Gesetz", Lobbyismus für die Wirtschaft und einen Angriff auf die ArbeitnehmerInnen. Bedient würden damit nur die Interessen der Industrie.

Rückendeckung für den Kompromiss der Regierung kam von den BundesrätInnen von ÖVP und FPÖ. Robert Seeber (ÖVP/O) beleuchtete die Frage dabei aus politischer, persönlicher und wirtschaftlicher Perspektive. Wie Martin Preineder (ÖVP/N) betonte auch er, dass der Karfreitag bis dato kein großes Thema gewesen sei. Die alte Regelung habe kaum jemanden gestört, der Europäische Gerichtshof sei aber zum Erkenntnis gekommen, eine nicht-diskriminierende Regelung zu schaffen. Der EuGH habe aber nicht davon gesprochen, einen neuen Feiertag für alle einführen zu müssen. "Das Schielen der Arbeiterkammer nach einem zusätzlichen freien Tag war nicht mit Erfolg gekrönt", meinte Preineder, der sich zudem für ein Miteinander zwischen Wirtschaft und ArbeitnehmerInnen einsetzte. Auch sein Fraktionskollege Anton Froschauer (ÖVP/O) sprach von einer guten Lösung, die von der Regierung gefunden worden sei.

Seitens der FPÖ machte Christoph Längle (FPÖ/V) geltend, dass es grob fahrlässig gewesen wäre, nicht auf das Urteil des EuGH zu reagieren. Die Regierung habe nichts anderes gemacht, als eine Ungerechtigkeit aufgrund religiöser Zugehörigkeit abzustellen und mit einer wirtschaftstauglichen Lösung Fairness für alle Religionsgemeinschaften zu schaffen. "Alle Arbeitnehmer sind gleich viel wert und haben gleich viel Anspruch auf Feiertage", so der Bundesrat.

Kein gutes Haar an der Arbeiterkammer ließ sein Fraktionskollege Reinhard Pisec (FPÖ/W). Geht es nach ihm, wollte sich diese einen freien Tag auf dem Rücken der ProtestantInnen erschleichen. Außerdem würde die Interessenvertretung mit ihren Zielen nur hohe Steuern und Abgaben verursachen. Bernhard Rösch (FPÖ/W) meinte wiederum, dass die Regierung Rechtssicherheit hergestellt habe. Zu Lasten der Religionen führe die SPÖ einen Klassenkampf.

Arbeits- und Sozialministerin Beate Hartinger-Klein verwies auf ausführliche Gespräche, die sie u.a. mit VertreterInnen verschiedener Konfessionen geführt habe. "Wir haben alle keine Freude mit dem EuGH-Urteil", so Hartinger-Klein, die Regierung habe sich aber an den Rechtsstaat zu halten und entsprechende Maßnahmen zu setzen. Das Recht auf einen "persönlichen Feiertag" gebe es auch in internationalen Organisationen, in denen viele unterschiedliche Konfessionen aufeinandertreffen. Sie sei davon überzeugt, eine vernünftige Regelung gefunden zu haben.

Krisenpflegeeltern

: Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld wird sichergestellt

Um die wertvolle Arbeit von Krisenpflegepersonen zu unterstützen, sollen sie in Hinkunft auch Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe haben. Die ursprüngliche Initiative der Regierungsparteien passierte nach dem Nationalrat nun auch den Bundesrat, ebenfalls mit Stimmenmehrheit der Regierungsparteien. Aufgrund der Änderungen im Familienausgleichsgesetz, im Kinderbetreuungsgeldgesetz sowie im Familienzeitbonusgesetz wird nunmehr festgelegt, dass eine Krisenpflegeperson Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld hat, wenn das Kind mindestens 91 Tage durchgehend in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft betreut wird. Durch eine entsprechende Anpassung im Familienlastenausgleichsgesetz wird auch der Anspruch auf Familienbeihilfe sichergestellt. Die dritte gesetzliche Änderung betrifft den Familienzeitbonus, der ausnahmsweise auch dann gewährt werden soll, wenn aufgrund des medizinisch erforderlichen Krankenhausaufenthaltes des Kindes – etwa bei "Frühchen" - kein gemeinsamer Haushalt mit den Eltern vorliegt. Voraussetzung dafür ist, dass der Vater sowie die Mutter jeweils im Durchschnitt mindestens 4 Stunden täglich das Kind persönlich pflegen und betreuen. Der Vater hat das Ausmaß der Pflege und Betreuung des Kindes durch ihn und den anderen Elternteil durch Bestätigungen des Krankenhauses beim Krankenversicherungsträger nachzuweisen.

Mit der Novelle werden die Nachteile, aber auch Rechtsunsicherheit für Kriseneltern beseitigt, bekräftigte Justizminister Josef Moser in Vertretung der Familienministerin. Krisenpflegeeltern werden mit Eltern gleichgestellt und damit auch deren Arbeit anerkannt. Man wisse aber sehr wohl, dass weitere Maßnahmen erforderlich seien, sagte er. Anlass für den Antrag der Regierungsparteien ist die Rechtsprechung des OGH, wonach Krisenpflegepersonen keine Eltern im Sinne des § 184 ABGB sind. Folglich verlören sie den Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld (KBG). Zudem wurde in einer kürzlich ergangenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien bestätigt, dass Krisenpflege immer nur vorübergehend ist, also - unabhängig davon, wie lange das Kind betreut wird - nie eine dauerhafte Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft mit dem Kind vorliegt, weshalb auch aus diesem Grund kein Anspruch auf KBG besteht. Die Anpassung erfolge rückwirkend mit 1. Juli 2018, damit werde der Status quo wiederhergestellt, sagte Moser.

Die SPÖ blieb bei ihrer Kritik und forderte eine größtmögliche finanzielle Unterstützung für Krisenpflegeeltern. Bundesrätin Elisabeth Grossmann (SPÖ/St) sprach sich für eine rückwirkende Auszahlung ab der Antragstellung aus, formaljuristische Argumente wollte sie nicht gelten lassen. Ein Entschließungsantrag der SPÖ fand jedoch nicht die erforderliche Mehrheit. Darin wird die Familienministerin aufgefordert, die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, die vor Ablauf der zweijährigen Frist keine Aufforderung erhalten haben, die Möglichkeit bekommen, fehlende Unterlagen für eine erforderliche Abgrenzung erwirtschafteter Einkommen während eines Bezugs von Kinderbetreuungsgeld nachzuweisen. Außerdem verlangten die SPÖ-RednerInnen den Papamonat für alle Väter.

Tätigkeitsberichte: Arbeitsanfall bei Verfassungs- und des Verwaltungsgerichtshofs im Jahr 2017 weiter gestiegen

Über einen kontinuierlichen Anstieg der Fälle und teilweise enorme Arbeitsbelastungen bei den obersten Gerichten informieren zwei Berichte aus dem Justizressort, die einstimmig zur Kenntnis genommen wurden. Während beim Verfassungsgerichtshof ein Plus von fast 30% gegenüber dem Vorjahr verzeichnet wurde, nahmen die neu anhängigen Fälle beim Verwaltungsgerichtshof sogar um 43% zu. Ebenfalls einstimmig zur Kenntnis genommen wurde der von Justizminister Josef Moser vorgelegte Bericht über die im Zeitraum von 2012 bis 2017 erteilten Weisungen.

Foto auf E-Card: Bundesrat erhebt keinen Einspruch gegen gesetzliche Präzisierungen im ASVG

Ab 2020 dürfen E-Cards grundsätzlich nur mit einem Foto versehen an Versicherte ab 14 Jahren ausgegeben werden. Nach entsprechenden Beschlüssen aus den Jahren 2017 und 2018 erhob heute auch die Länderkammer mehrheitlich keinen Einspruch gegen die Änderungen im ASVG , die die notwendigen Präzisierungen bringen. Konkret sind demnach von der Beibringung eines Fotos jene Versicherten betroffen, die weder einen österreichischen Reisepass oder Personalausweis noch einen österreichischen Führerschein besitzen – rund 600.000 ÖsterreicherInnen und 900.000 AusländerInnen. Für alle anderen liegt bereits ein Foto vor, das auf der E-Card verwendet werden kann. Für die Registrierung der Fotos der InländerInnen sind die Sozialversicherungsträger zuständig. Bei den AusländerInnen – insbesondere EU-BürgerInnen mit Wohnsitz in Österreich, GrenzgängerInnen und in Österreich erwerbstätige Drittstaatsangehörige – sollen die Landespolizeibehörden als Anlaufstelle fungieren.

Während die Regierungsparteien die Regelung vor allem unter dem Aspekt der Missbrauchsverhinderung begrüßten, kritisierten SPÖ und Grüne die damit einhergehenden Kosten – sie sprach von rund 30 Mio. € - und den bürokratischen Aufwand als unverhältnismäßig hoch und lehnte die Novelle geschlossen ab. Man müsse Präventivmaßnahmen setzen, verteidigte Bundesministerin Beate Hartinger-Klein die Regelung. Auch müsse der Arzt sicher sein, wen er vor sich habe, auch im Hinblick auf ELGA. Es gehe daher auch darum, Systeme effizient gestalten.

Arbeitgeberbeitrag zum Sozial- und Weiterbildungsfonds wird dauerhaft gesenkt

Mit der Novelle zum Arbeitskräfteüberlassungsgesetz passierte mit Mehrheit eine weitere Vorlage aus dem Sozialressort die Länderkammer. Ziel der Anpassung ist es, dass der von Leiharbeitsfirmen zu leistende Arbeitgeberbeitrag zum Sozial- und Weiterbildungsfonds weiter bei 0,35% belassen wird. Ursprünglich wäre eine schrittweise Erhöhung auf 0,5% ab April 2019 und auf 0,8% ab April 2021 vorgesehen gewesen. Explizite Ablehnung kam seitens der SPÖ, die darin einen Bruch mit der sozialpartnerschaftlichen Tradition sieht.

Österreichs Vorkehrungen für einen ungeregelten Brexit

Für richtig und notwendig befand auch der Bundesrat das Brexit-Begleitgesetz - jedoch mit Stimmenmehrheit, zumal seitens der SPÖ und der Grünen Sorge geäußert wurde, dass man nicht alles berücksichtigt habe. EU-Minister Gernot Blümel entgegnete, man habe sich sehr gut auf einen harten Brexit vorbereitet. Selbstverständlich könne es sich zeigen, dass noch da oder dort eine Adaption erfolgen müsse, das könne man aber aus jetziger Sicht nicht vorhersehen.

Im Brexit-Begleitgesetz geht es insbesondere um den Aufenthaltsstatus von in Österreich lebenden britischen StaatsbürgerInnen, Bestimmungen für Studierende sowie Übergangsregelungen für britische Gesellschaften, die im Vereinigten Königreich registriert sind und einen Verwaltungssitz in Österreich haben. Auch für heimische Vorsorgekassen und Versicherungen, die in britische Kapitalanlagefonds investiert haben, sind Übergangsfristen vorgesehen. Wirksam werden sollen die einzelnen Bestimmungen nur dann, wenn kein Vertrag zwischen der EU und Großbritannien über den Brexit zustande kommt.

Die Regierung geht davon aus, dass vom Brexit rund 11.000 in Österreich gemeldete britische StaatsbürgerInnen und ihre drittstaatsangehörigen Familienmitglieder betroffen sind. Ihnen soll die vereinfachte Erlangung eines Aufenthaltstitels nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz mit freiem Arbeitsmarktzugang ermöglicht werden. Wer sich Ende März 2019 schon mehr als fünf Jahre rechtmäßig in Österreich aufgehalten hat, soll demnach auf einen unbefristeten Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt – EU" umsteigen können. Den anderen steht ein erleichterter Zugang zur "Rot-Weiß-Rot-Karte plus" offen. Laut Erläuterungen wird in den meisten Fällen nur zu prüfen sein, ob die betreffende Person eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellt. Beantragt werden muss der neue Aufenthaltstitel innerhalb von sechs Monaten nach dem Brexit. 

Ergänzend zum Brexit-Begleitgesetz muss eine Änderung beim Versicherungsaufsichtsgesetz vorgenommen werden, die eine Übergangsbestimmung für fondsgebundene Lebensversicherungen vorsieht. Damit will man vermeiden, dass Anteile an bestimmten britischen Kapitalanlagefonds bis zum Wirksamwerden des Austritts möglicherweise unter Verlusten veräußert werden müssen. Auch dieses Gesetz passierte die Länderkammer mit Stimmenmehrheit. Bundesminister Gernot Blümel bedauerte einmal mehr den Austritt Großbritanniens und sprach von eine lose-lose-Situation.

In der Debatte wurden Sorgen über die Entwicklung in der EU geäußert. Man stehe auf einem Scheideweg und vor einer entscheidenden EU-Wahl. Die Mehrheiten im EU-Parlament seien am Kippen, sagte etwa Ewa Dziedzic (Grüne/W), die vor allem Kritik an den jüngsten Aussagen des EU-Parlamentspräsidenten Antonio Tajani übte, der davon gesprochen hatte, dass Mussolini auch "einige positive Dinge" getan habe.

Brexit, künftige strategische Ausrichtung und langfristige Budgetplanung weiterhin zentrale Themen in EU

Der Bundesrat befasste sich heute auch noch mit aktuellen EU-Vorhaben, die teils einstimmig teils mehrheitlich zur Kenntnis genommen wurden.

Dem Bericht von Bundeskanzler Sebastian Kurz und Kanzleramtsminister Gernot Blümel ist zu entnehmen, dass im laufenden Jahr nicht nur die künftige strategische Ausrichtung der Europäischen Union und die langfristige Budgetplanung einen Arbeitsschwerpunkt darstellen, sondern auch der bevorstehende EU-Austritt Großbritanniens in diesem Jahr eine dominierende Rolle spielen wird. Zudem werden sich die Staats- und Regierungschefs der EU-Länder mit Wirtschafts- und Klimafragen befassen und nach den EU-Wahlen und dem Auslaufen der Amtsperiode der Europäischen Kommission im Herbst gewichtige Personalentscheidungen zu treffen haben. Dieser wurde nur von den Regierungsparteien zur Kenntnis genommen.

EU-Jahresvorschau:

Österreich unterstützt Maßnahmen zur Vollendung der Sicherheitsunion

Ferner will die EU auch im Jahr 2019 weiter an der Vollendung eines auf gegenseitigem Vertrauen basierenden Raums des Rechts und der Grundrechte arbeiten, wobei auch die Umsetzung der Sicherheitsunion eine kontinuierliche Priorität bilden wird. Das ist der EU-Jahresvorschau des Justizressorts zu entnehmen.

Bundesminister Josef Moser informierte, dass die bereits während der österreichischen Ratspräsidentschaft von seinem Ressort verfolgte Initiative zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit für die BürgerInnen weiter im Fokus bleiben. Ziel sei die Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Straf- und Zivilrechtssachen sowie der verstärkte Kampf gegen Terrorismus, Betrug und Geldwäsche. Es seien auch Maßnahmen zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes gesetzt worden, wobei die Digitalisierung sowie das Urheberrecht zwei wesentliche Schwerpunkte darstellen. Besonders habe man auch auf den Konsumentenschutz geachtet. All diese großen Fragen könnten nur im Dialog gemeinsam auf europäischer Ebene gelöst werden, hielt der Minister fest.

Was nun das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission betrifft, ist vor allem die angekündigte Vollendung der Sicherheitsunion für Österreich von besonderer Relevanz. So sollen unter anderem die Vorschläge für die Verbesserung des grenzüberschreitenden Zugriffs der Strafverfolgungsbehörden auf elektronische Beweismittel angenommen werden. Geplant sind außerdem Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte sowie die Erweiterung des Mandats der Europäischen Staatsanwaltschaft auf die Bekämpfung des grenzüberschreitenden Terrorismus. Die angestrebte Verbesserung des Europäischen Strafregistersystems konnte bereits durch eine Einigung mit dem Europäischen Parlament noch unter österreichischem Ratsvorsitz im Dezember 2018 erreicht werden.

Bericht des Sozialministeriums über EU-Arbeitsprogramm 2019/20 zeigt Bedenken gegen Trinkwasser-Richtlinie auf

Was die EU-Vorschau des Sozialministeriums für den Zeitraum 2019/20 betrifft, so wird darin u.a. der Richtlinienentwurf zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie angeführt, bei dem es auch um den rechtlichen Anspruch auf Vaterschaftsurlaub nach der Geburt eines Kindes, vulgo Papamonat, geht.

Im Bereich Gesundheit wird das BMASGK hauptzuständig an Ratstreffen teilnehmen, die sich unter anderem mit einem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Sicherung von Wasser für den menschlichen Gebrauch ("Trinkwasser-Richtlinie") und einem Verordnungsvorschlag zum Thema Risikobewertung in der Lebensmittelkette befassen. Während das Gesundheitsministerium die Neuerungen bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) begrüßt, da sie die Bewertung von Lebensmitteln zuverlässiger machen würden, hat das Ressort große Bedenken bei der Novelle zur aktuellen Trinkwasser-Richtlinie. Es bestätigt damit den Bundesrat, der im Einklang mit den Bundesländern in einer begründeten Stellungnahme (Subsidiaritätsrüge) an die Kommission seine Kritik formulierte. Konkret wird befürchtet, dass aufgrund von EU-Auflagen zur häufigeren Überprüfung der Wasserqualität die klein strukturierte öffentliche Wasserversorgung in Österreich leidet. Außerdem müsse qualitätsvolles Trinkwasser leistbar bleiben, sind Bund und Länder einer Meinung. Die Ratsverhandlungen über den Kommissionsvorschlag laufen.

Fristsetzungsanträge der Grünen abgelehnt

Nicht durchsetzen konnte sich David Stögmüller (Grüne/O) mit zwei Fristsetzungsanträgen. Zum einen wollte er dem Gesundheitsausschuss eine Frist bis zum 11. April 2019 geben, um sich mit seinem Antrag zur Änderung des Sanitätergesetzes zu befasse. Auch drängte er darauf, dass sich der Kinderrechteausschuss mit seinem Antrag "Hilfe für junge Erwachsene" ebenfalls bis zum 11. April 2019 auseinandersetzt. (Schluss Bundesrat) sue/keg/jan


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