Parlamentskorrespondenz Nr. 285 vom 20.03.2019

Österreichische Staatsdruckerei verliert Druckmonopol für Reisepässe

Verfassungsausschuss gibt auch grünes Licht für Dienstrechtsnovelle

Wien (PK) – Die Österreichische Staatsdruckerei wird künftig kein Druckmonopol für österreichische Reisepässe und andere Sicherheitsdokumente mehr haben. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat heute einstimmig eine entsprechende Änderung des Staatsdruckereigesetzes angenommen. Die Abgeordneten reagieren damit auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom März 2018, der eine europaweite Ausschreibung derartiger Dienstleistungsaufträge eingemahnt hat. Betroffen sind unter anderem auch Notpässe, Aufenthaltstitel, Personalausweise, Führerscheine und Zulassungsbescheinigungen im Chipkartenformat, deren Druck in Hinkunft ebenfalls auszuschreiben ist.

Den Verfassungsausschuss passiert hat überdies eine Dienstrechtsnovelle. Neben rechtlichen Klarstellungen in Bezug auf Nebentätigkeiten von BeamtInnen geht es dabei vorrangig darum, die neue Karfreitags-Regelung im öffentlichen Dienst nachzuvollziehen. Zudem befassten sich die Abgeordneten mit dem Datenschutzbericht 2017.

Beschlossen wurde die Novelle zum Staatsdruckereigesetz auf Basis eines Antrags der Koalitionsparteien (603/A ). Würde Österreich dem EuGH-Urteil nicht Rechnung tragen, drohten finanzielle Sanktionen, wie aus den Erläuterungen hervorgeht.

Karfreitags-Regelung: Auch Bundesbedienstete haben künftig Anspruch auf "persönlichen Feiertag"

Auch für die mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und JETZT beschlossene Novellierung des Beamten-Dienstrechtsgesetzes und begleitender Gesetze (607/A ) sind höchstgerichtliche Urteile der Auslöser, und zwar nicht nur des EuGH, sondern auch des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH). Karenzierten BeamtInnen wird es demnach künftig nicht mehr möglich sein, eine Nebentätigkeit für den Bund auszuüben, da, wie der VwGH festgestellt hat, eine Nebentätigkeit eine Haupttätigkeit verlangt. Das bedeutet, dass karenzierte BeamtInnen, die eine weitere Tätigkeit für den Bund ausüben, mit einem privatrechtlichen Vertrag aufgenommen werden müssen, wie in den Erläuterungen festgehalten wird.

Zum Gesetzentwurf wurde von den Koalitionsparteien heute überdies ein Abänderungsantrag eingebracht, der bei der Abstimmung mitberücksichtigt wurde. Damit wird sichergestellt, dass die neue Karfreitags-Regelung auch für den Bundesdienst gilt. Somit können etwa auch BeamtInnen und RichterInnen einen ihrer Urlaubstage künftig zum "persönlichen Feiertag" erklären. Anders als in der Privatwirtschaft dürfen bestimmte öffentlich Bedienstete wie zum Beispiel PolizistInnen, Heeresangehörige, JustizwachebeamtInnen und im Katastrophenschutz tätige Personen an diesem Tag jedoch – unter Gewährung von Feiertagszuschlägen – zum Dienst verpflichtet werden, sofern dies zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs zwingend notwendig ist.

Zu diesbezüglichen Wortmeldungen von Werner Herbert (FPÖ), Friedrich Ofenauer (ÖVP) und Melanie Erasim (SPÖ) unterstrich Vizekanzler und Beamten- und Sportminister Heinz-Christian Strache, wenn es etwa um die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung bzw. um Einsatzbereitschaft im öffentlichen Interesse geht, müsse diese auch entsprechend gewährleistet sein. Es käme dafür eben gegebenenfalls Sonn- und Feiertagsvergütung zur Anwendung, das individuelle Ablehnungsrecht entfalle. LehrerInnen sind von der neuen Karfreitags-Regelung nicht erfasst, so Strache, zumal der Tag schulfrei ist.

Nikolaus Scherak warf seitens der NEOS die Frage der Diskriminierung auf, was unterschiedliche Regelungen betreffe. Eine Diskriminierung findet Strache zufolge nicht statt, Scherak betonte dennoch, seitens der NEOS bei dem Entwurf nicht mitgehen zu können. Er plädierte zu dem Thema weiterhin für die gleiche Ausgangssituation für den privaten und den öffentlichen Bereich.

Darüber hinaus führte ein Experte des Ministeriums zu einer Ergänzung im Abänderungsantrag hinsichtlich eines IT-Gebrechens bei der Valorisierung der Gehaltsansätze aus, dass zu jedem Zeitpunkt die Besoldung auf rechtsgültiger Grundlage passiert sei. Er reagierte damit auf Bedenken von Muna Duzdar (SPÖ) hinsichtlich der Grundlage für die Gehälter der Generalsekretäre. Der technische Fehler sei in der Bundesbesoldung bereits nach Auftreten richtiggestellt worden, so der Experte. Die nunmehrige legistische Korrektur dazu soll rückwirkend mit 1. Jänner 2019 in Kraft gesetzt werden, antwortete er auf entsprechende Nachfrage von Alfred Noll (JETZT).

Aufgeworfen wurde im Zuge der Debatte auch eine technische Adaptierung im Gesetzentwurf, und zwar zur Beseitigung der Begrifflichkeit des "unehelichen" Kindes in Bezug auf den Kinderzuschuss. Der Experte des Ministeriums unterstrich, dass es sich dabei um eine rein sprachliche Anpassung zur Klarstellung von Definitionen handle.

Datenschutzbericht 2017 und Entwicklungen zum neuen Datenschutzregime 2018

Der Tätigkeitsbericht der Datenschutzbehörde 2017 (III-134 d.B. ) bot den Abgeordneten die Gelegenheit, mit Justizminister Josef Moser und dem stellvertretenden Leiter der Datenschutzbehörde, Matthias Schmidl, über die bisherigen Erfahrungen mit dem seit Mai 2018 geltenden neuen Datenschutzrecht zu diskutieren. Der Bericht wurde von den Abgeordneten im Anschluss an die Debatte einstimmig zur Kenntnis genommen. Justizminister Moser unterstrich deren Dank an die Arbeit der Datenschutzbehörde, für die sich außerdem mittlerweile eine Fülle an Mehrarbeit ergeben habe, etwa hinsichtlich Verwaltungsstrafverfahren.

Der stellvertretende Leiter der Datenschutzbehörde, Matthias Schmidl, bezeichnete zu den Entwicklungen im Jahr 2018 etwa gegenüber Friedrich Ofenauer (ÖVP) die bisherigen Auskunftsbegehren als durchaus berechtigt. Individualbeschwerden hatten im Berichtszeitraum für 2017 im Wesentlichen den öffentlichen Verwaltungsbereich betroffen, so Schmidl auf Nachfrage von Eva-Maria Himmelbauer (ÖVP). Auffällig im Datenverarbeitungsregister sei gewesen, dass es zu einem verstärkten Einsatz von Kameras und Videoaufnahmen – etwa Bodycams oder Dashcams – gekommen ist.

Selma Yildirim (SPÖ) thematisierte Notfallsituationen und dazu die Frage der Möglichkeit der Datenweitergabe. Es habe zwar einen massiven Anstieg an Individualbeschwerden 2018 gegeben, so Schmidl - und zwar fast eine Verzehnfachung gegenüber dem Vorjahr auf über 1.000 Fälle im Jahr 2018. Den medizinischen Bereich habe allerdings nur ein geringer Teil davon betroffen. In Richtung Nikolaus Scherak (NEOS) schätzte er rückblickend die Umstellung auf das neue Datenschutzregime aufgrund entsprechender Vorkehrungen als gut gelungen ein. Was das sogenannte "EU-US Privacy Shield" betrifft, habe sich dieses eher positiv ausgewirkt, wenn man das in dem Bereich sinkende Aufkommen an Genehmigungen betrachte.

Wie aus dem Tätigkeitsbericht 2017 hervorgeht, hat die Datenschutzbehörde im Jahr vor Inkraftreten des neuen Datenschutzrechts 2.239 Rechtsauskünfte erteilt und zahlreiche Beschwerde- und Kontrollverfahren abgewickelt. Ebenso wurden von ihr eine Reihe von Datenanwendungen genehmigt. Das von der Datenschutzbehörde verwaltete Datenverarbeitungsregister wird mittlerweile jedoch nur noch zu Archivzwecken geführt. (Fortsetzung Verfassungsausschuss) gs/mbu