Parlamentskorrespondenz Nr. 294 vom 22.03.2019

Parlament: TOP im Nationalrat am 27. März 2019

Aktuelle Stunde zur Mindestsicherung, Dont smoke-Volksbegehren, Cannabis, Deutschförderklassen, Rechnungshofberichte

Wien (PK) – Die Nationalratsabgeordneten werden sich an diesem Plenartag mit sehr kontrovers diskutierten Themen befassen - von der Mindestsicherung über das Rauchverbot und die Zulassung von Cannabis für medizinische Zwecke bis hin zu den Deutschförderklassen. Die Karfreitags-Regelung wird noch einmal im Rahmen einer Dienstrechtsnovelle für den öffentlichen Dienst aufgeworfen. Auf dem Programm stehen auch Anträge zur Verhinderung von Parallelgesellschaften und zur Bekämpfung von Menschenhandel und Schlepperei. Zahlreiche Rechnungshofberichte sowie zwei Anträge, die einer Ersten Lesung unterzogen werden, runden die Tagesordnung ab. Letztere bringen einmal mehr die Forderung nach einem Informationsfreiheitsgesetz aufs Tapet.

Aktuelle Stunde

Mit einer Aktuellen Stunde zum Thema "Mindestsicherung NEU – mehr Fairness für uns Österreicher statt Zuwanderung in das Sozialsystem", das von der FPÖ ausgewählt wurde, beginnt der Nationalrat die Plenarsitzung. Bundesministerin Beate Hartinger-Klein wird sich der Diskussion mit den Abgeordneten stellen.

Don't smoke–Volksbegehren, Don't smoke-Petition und Anträge zum Nichtraucherschutz                                            

Unterschiedliche politische Meinungen werden auch beim Thema Rauchverbot in der Gastronomie und Nichtraucherschutz allgemein aufeinanderprallen. Anlass dazu geben das "Don´t smoke-Volksbegehren", eine Petition sowie Anträge zum Nichtraucherschutz.

Nach insgesamt drei öffentlichen Hearings, der Einholung zahlreicher Meinungen von Expertinnen und Experten und intensiven Debatten wurden die Beratungen über das "Don´t smoke-Volksbegehren" im Gesundheitsausschuss abgeschlossen. Das Volksbegehren wurde von 881.692 Personen unterstützt. Konkret geht es den UnterzeichnerInnen darum, das 2015 beschlossene absolute Rauchverbot in der Gastronomie aufrecht zu erhalten. Zudem liegt eine Petition – vorgelegt von SPÖ, NEOS und JETZT – unter dem Titel "Don't smoke, das Nichtraucherschutzgesetz muss bleiben" vor. Die Opposition fordert unter anderem eine Verbesserung des Nichtraucherschutzes, bzw. das totale Rauchverbot in der Gastronomie, ÖVP und FPÖ lehnen ein solches nach wie vor ab.

Als Argumente führen die InitiatorInnen des Volksbegehrens ins Treffen, dass der aktive Zigarettenkonsum bzw. passives Rauchen das bedeutendste individuelle Gesundheitsrisiko und gleichzeitig die Hauptursache für frühzeitige Sterblichkeit in den Industrieländern darstelle. Allein ein Drittel aller Krebserkrankungen sei auf Tabakkonsum zurückzuführen. Laut Expertenmeinungen sterben jährlich 11.000 bis 14.000 ÖsterreicherInnen an den Folgen des Rauchens, viele davon durch das Einatmen von Passivrauch. Dennoch rauchen laut aktuellen OECD-Daten 24,3% der heimischen Bevölkerung täglich. Damit belege Österreich den drittschlechtesten Platz in der EU.

In den Hearings mit den ExpertInnen ging es um Auswirkungen von Nichtraucherschutz-Regelungen in der Gastronomie auf das Gesundheitswesen sowie auf das Rauchverhalten von Jugendlichen, ferner um gesundheitliche Auswirkungen des Passivrauchens, um den ArbeitnehmerInnenschutz sowie um den Schutz von Kindern und Jugendlichen und schließlich um einen Bericht des Rechtsdienstes der Parlamentsdirektion, der einen Überblick über die Nichtraucherschutzregelungen in der Gastronomie in den einzelnen EU-Staaten liefert. Daraus geht hervor, dass es in der Mehrheit der Staaten – nämlich 15 von 28 – kein absolutes Rauchverbot gibt, jedoch meist mit sehr hohen Auflagen.

Die Opposition hatte sich im Ausschuss empört darüber gezeigt, dass die Regierung nicht nur die Meinung der zahlreichen Fachleute ignoriere, sondern auch jene der fast 900.000 Personen, die das Volksbegehren unterschrieben haben. Auch der stellvertretende Bevollmächtigte des Volksbegehrens, Paul Sevelda, appellierte an die politisch Verantwortlichen und gab zu bedenken, dass weder die Trennung in Raucher- und Nichtraucherbereiche noch die Kontrolle des Jugendschutzes in der Praxis ausreichend funktioniere.

Bundesministerin Beate Hartinger-Klein erinnerte im Ausschuss daran, dass unter der Vorvorgängerregierung ein Gesetz beschlossen wurde, das eine Trennung in Raucher- und Nichtraucherbereiche beinhaltet hat. Dies habe dazu geführt, dass in der Gastronomie entsprechende Investitionen getätigt werden mussten. Was die Betretungsverbote für Kinder und Jugendliche angeht, so liege es auch in der Verantwortung der Eltern, entsprechende Maßnahmen zu setzen. Auch bezüglich der Warnhinweise zeigte sich die Ministerin skeptisch, da auch jene auf den Zigarettenpackungen keine abschreckende Wirkung hätten. Im Hinblick auf den ArbeitnehmerInnenschutz wies Hartinger-Klein darauf hin, dass bei den Lehrlingen eine Verbesserung erreicht worden sei, zumal sie sich nunmehr maximal eine Stunde in Raucherbereichen aufhalten dürfen.

Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen wurde im Ausschuss eine Feststellung angenommen, in der in Bezug auf die Forderung nach Rauchverboten auf Kinderspielplätzen auf die Zuständigkeiten der Länder und Gemeinden verwiesen wird.

In diesem Block werden auch drei oppositionelle Anträge diskutiert, die im Gesundheitsausschuss keine Mehrheit fanden. Darin geht es um die Umsetzung des generellen Rauchverbots in der Gastronomie - eine gemeinsame Initiative von SPÖ, NEOS und JETZT - und die Einführung eines Rauchverbots auf Kinderspielplätzen – eine SPÖ-Initiative. Seitens der Abgeordneten von JETZT liegt ein Antrag zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Passivrauch vor.

Debatte über Liberalisierung von Cannabis zu medizinischen Zwecken

Ein weiteres sehr kontroversiell diskutiertes Thema ist die Liberalisierung von Cannabis zu medizinischen Zwecken. Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein hat dazu gemäß einer Entschließung des Nationalrats vom 5. Juli 2018 einen Bericht vorgelegt. Darin erkennen die AutorInnen keine ausreichende wissenschaftliche Evidenz für die bevorzugte Verschreibung von Cannabisblüten gegenüber dem in der Apotheke erhältlichen Präparat Dronabinol (THC), was seitens der Opposition im Ausschuss scharf kritisiert wurde.

Generell wird im Bericht festgestellt, dass die österreichischen PatientInnen bereits nach geltender Rechtslage Zugang zu cannabisbasierten Arzneimitteln haben, und zwar entweder in Form von magistralen Zubereitungen oder auch als Fertigarzneimittel (Sativex und Canemes). Dronabinol (THC), das in der Schmerztherapie zur Anwendung kommt und dem Suchtmittelgesetz unterliegt, könne etwa in Form von Tropfen oder Kapseln verschrieben werden. Eine Erstattung der Kosten ist bei Vorliegen einer medizinischen Begründung und Genehmigung durch den Kontrollarzt der jeweiligen Krankenkasse möglich. Cannabidiol (CBD) wiederum, das nicht zu den Suchtgiften zählt, wurde nicht in den Erstattungskodex aufgenommen, da kein ausreichender Wirkungsnachweis vorliegt.

Der Bericht unterscheide nicht die verschiedenen Ebenen der Betrachtung und vermische die Inhaltsstoffe THC und CBD, so die Kritik der Opposition. Außerdem seien keine Quellen angegeben. Den Abgeordneten der Opposition fehlten auch die Erfahrungsberichte von SchmerzpatientInnen und die Abschätzung der zukünftigen Rahmenbedingungen, vor allem in Hinblick auf die internationalen Entwicklungen in Bezug auf die Liberalisierung von Cannabis.

Sozialministerin Beate Hartinger-Klein betonte im Ausschuss, in dem auch der Präsident des Obersten Sanitätsrats Markus Müller zu Wort gekommen ist, dass es ihr bei cannabisbasierten Produkten und Arzneimitteln nicht um Ideologie, sondern um die Sicherheit der Menschen in Österreich gehe. Sie teile daher die Einschätzung der ExpertInnen und bekräftigte ihre Entscheidung, das wissenschaftliche Gremium des Obersten Sanitätsrats mit der Berichterstellung beauftragt zu haben. Müller sieht aufgrund der hohen Standards und der hohen Qualität der Arzneimittelzulassung in Österreich keinen Grund, von der derzeitigen Praxis abzugehen.

Mittels einer FPÖ-ÖVP-Entschließung werden nun der Hauptverband der Sozialversicherungsträger und die Krankenversicherungsträger aufgefordert, die Verschreibe- und Bewilligungspraxis für cannabinoidhaltige Arzneimittel zu evaluieren und eine einheitliche, diagnose- und evidenzbasierte Vorgansweise auszuarbeiten.

Änderung im Rezeptpflichtgesetz zur Vereinfachung der e-Signatur

Zu administrativen Erleichterungen im Zusammenhang mit der elektronischen Signatur soll die Novellierung des Rezeptpflichtgesetzes führen. Da die generelle Verpflichtung zur Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur den Arbeitsaufwand der Verschreibenden von e-Rezepten erhöhen und zu zusätzlichen Kosten führen würde, ist nunmehr eine Ausnahme für jene Fälle vorgesehen, in denen ein für Gesundheitsdaten sicheres Netz verwendet wird.

Durch die bereits bestehende Ausstattung mit der e-card-Infrastruktur sei ohnehin sichergestellt, dass sich die ÄrztInnen beim Ausstellen von e-Rezepten in einem abgesicherten Netzwerk befinden, sagte Bundesministerin Beate Hartinger-Klein im Gesundheitsausschuss. Zugang dazu erhalten nur der Sozialversicherung bekannte Vertragspartner. Mittels Admin-Karte und PIN-Eingabe können die jeweiligen ÄrztInnen eindeutig identifiziert werden.

Vorschläge der NEOS, den Mangel an Vertragsarztstellen zu begegnen

Wenig Aussicht auf Erfolg haben die NEOS mit ihren Vorschlägen, um dem kontinuierlichen Rückgang an Vertragsarztstellen und dem starken Anstieg des Wahlarztsektors zu begegnen. Die Ärztekammern seien an steigender privatmedizinischer Versorgung interessiert, auch die Krankenkassen würden eine Politik der restriktiven Stellenplanung verfolgen, um Kosteneinsparungen zu erwirken. Solange in einem angemessenen Zeitraum keine kassenärztliche Behandlung im Wohnbezirk gewährleisten werden kann, sollte es daher möglich sein, die Wahlarztkosten zur Gänze mit den Kassen abzurechnen, lautet der konkrete Vorschlag. Das würde einen Anreiz für die Kassen bringen, eine Kostenexplosion zu vermeiden und dafür ausreichend Stellen für KassenärztInnen zur Verfügung zu stellen.

Neben den Abgeordneten von ÖVP und FPÖ warnten auch jene der SPÖ davor, dass die Umsetzung der Forderungen eher das Gegenteil bewirken könnte. Vielmehr befürchten sie unkalkulierbare Kosten für die Kassen, da man keinen Einfluss darauf habe, was ein Wahlarzt bzw. eine Wahlärztin als Honorar verlangt. Die Motivation, als KassenärztIn zu arbeiten, werde sinken, dem "System Wahlarzt" würde Tür und Tor geöffnet, so die Meinung der Mehrheit im Gesundheitsausschuss.

Karfreitags-Regelung auch für Bundesbedienstete

Für die Novellierung des Beamten-Dienstrechtsgesetzes und begleitender Gesetze sind höchstgerichtliche Urteile der Auslöser, und zwar nicht nur des EuGH, sondern auch des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH). Karenzierten BeamtInnen wird es demnach künftig nicht mehr möglich sein, eine Nebentätigkeit für den Bund auszuüben, da, wie der VwGH festgestellt hat, eine Nebentätigkeit eine Haupttätigkeit verlangt. Das bedeutet, dass karenzierte BeamtInnen, die eine weitere Tätigkeit für den Bund ausüben, mit einem privatrechtlichen Vertrag aufgenommen werden müssen.

Zudem wird mit diesem Gesetzesantrag sichergestellt, dass die neue Karfreitags-Regelung auch für den Bundesdienst gilt. Somit können etwa auch BeamtInnen und RichterInnen einen ihrer Urlaubstage künftig zum "persönlichen Feiertag" erklären. Anders als in der Privatwirtschaft dürfen bestimmte öffentlich Bedienstete wie zum Beispiel PolizistInnen, Heeresangehörige, JustizwachebeamtInnen und im Katastrophenschutz tätige Personen an diesem Tag jedoch – unter Gewährung von Feiertagszuschlägen – zum Dienst verpflichtet werden, sofern dies zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs zwingend notwendig ist. LehrerInnen sind von der neuen Karfreitags-Regelung nicht erfasst, zumal der Tag schulfrei ist.

Österreichische Staatsdruckerei verliert Druckmonopol für Reisepässe

Die Österreichische Staatsdruckerei wird künftig kein Druckmonopol für österreichische Reisepässe und andere Sicherheitsdokumente mehr haben. Damit reagiert man auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom März 2018, der eine europaweite Ausschreibung derartiger Dienstleistungsaufträge eingemahnt hat. Betroffen sind unter anderem auch Notpässe, Aufenthaltstitel, Personalausweise, Führerscheine und Zulassungsbescheinigungen im Chipkartenformat, deren Druck in Hinkunft ebenfalls auszuschreiben ist. Würde Österreich dem EuGH-Urteil nicht Rechnung tragen, drohten finanzielle Sanktionen.

VwGH erhält mehr zeitliche Flexibilität bei Stellenausschreibungen

Auf einhellige Zustimmung kann ein Antrag der Koalitionsparteien hoffen, womit dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bei Stellenausschreibungen künftig mehr zeitliche Flexibilität eingeräumt wird. Planstellen für VwGH-RichterInnen sollen demnach in Hinkunft möglichst sechs Monate vor, spätestens jedoch drei Monate nach Freiwerden ausgeschrieben werden müssen. Derzeit legt das Verwaltungsgerichtshofgesetz einen engeren Rahmen (drei Monate vorab bzw. spätestens ein Monat danach) fest.

Verhinderung von Parallelgesellschaften und Radikalisierung

Geht es nach dem Menschenrechtsausschuss, soll die Regierung auch weiterhin alles in ihrer Macht Stehende tun, um jeglicher islamistischer Radikalisierung in Österreich vorzubeugen und entgegenzuwirken sowie die Bildung von Parallelgesellschaften zu verhindern. Untermauert wird die von ÖVP und FPÖ initiierte Entschließung etwa anhand der Problematik von informellen Scharia-Gerichten in mehreren Mitgliedstaaten des Europarates.

Gewarnt wird außerdem vor einer in Wien mit türkischen PolitikerInnen eröffneten "europäischen Jugendbewegung", die laut Angaben der Antragsteller von der Jugendvereinigung "Saadet Partisi" als Nachfolgepartei der in der Türkei verbotenen islamistischen "Refah Partisi" initiiert wurde. Die beiden Abgeordneten berichten unter Berufung auf soziale Medien über Funktionäre der Millî Görüş-Bewegung, die in letzter Zeit vermehrt österreichische Jugendliche in ihren Wohnungen besucht hätten. Ziel der "Refah Partisi" sei es, Teile der Scharia in das staatliche Recht einzuführen.

Sorgen macht dem Menschenrechtsausschuss außerdem das Internet und seine Gefahren, wenn es etwa um die Beeinflussung von Kindern und Jugendlichen durch "radikale islamische Prediger aus dem Ausland" geht. Regelmäßig würden zudem Besuche von Imamen aus dem Ausland erfolgen, die teils mit einem Touristenvisum, teils aus dem Schengen-Raum einreisen. Unterbunden werden müsse außerdem der Missbrauch von Kindergartenförderungen in Zusammenhang mit "islamistischen Tendenzen".

Der Liste JETZT fehlt die Äquidistanz. Radikalisierung betreffe nicht nur MuslimInnen, meinen deren Abgeordnete. Es gehe nicht an, eine Glaubensgemeinschaft unter Generalverdacht zu stellen.

Bekämpfung von Menschenhandel, Schlepperei und irregulärer Migration fortsetzen

Angesichts der Tatsache, dass Österreich für Menschenhändler nach wie vor als Ziel- und Transitland dient und geflüchtete Menschen eine potentielle Risikogruppe darstellen, wird die Regierung in einer weiteren Entschließung von allen Parlamentsfraktionen ersucht, auf nationaler und europäischer Ebene weiterhin entschlossen gegen Schlepperei und Menschenhandel und der damit verbundenen irregulären Migration anzukämpfen. Außerdem soll durch Präventivmaßnahmen in den Herkunftsländern eine Bewusstseinsbildung vorangetrieben werden

Adaptierungen im Schulrecht, vor allem bei Deutschförderklassen

Mit einem Initiativantrag wollen die Regierungsfraktionen verschiedene Adaptierungen im Schulrecht vornehmen. Im Mittelpunkt steht eine Änderung bei den Regelungen zu Deutschförderklassen, mit der für die aktuell betroffenen SchülerInnen eine möglichst kurze Dauer der Maßnahme außerhalb des Regelunterrichts sichergestellt werden soll. In der Ausschussdebatte bekräftigten die Regierungsfraktionen, dass es sich bei den Deutschförderklassen um eine zielführende Maßnahme zur Integration handle. So würde dadurch SchülerInnen ermöglicht, intensiv Deutsch zu lernen und damit schnell wieder in die Regelschule einsteigen zu können.

Kritik kam hingegen von SPÖ und NEOS. Die ersten Testungen hätten gezeigt, dass sich die angekündigte Schnelligkeit des Deutsch-Lernens nicht bewahrheitet habe, so etwa die SPÖ.

Während die Änderung der Deutschförderklassen im Unterrichtsausschuss von ÖVP, FPÖ und JETZT unterstützt wurde, können die weiteren Änderungen der Novelle im Plenum auch mit den Stimmen von SPÖ und NEOS rechnen. Konkret werden damit Ausnahmen bei der vorgegebenen Sprachkompetenz der LehrerInnen in manchen Schulformen ermöglicht und die Neuerungen für die heurige Mathematik-Matura kommen auch jenen PrüfungskandidatInnen zugute, die zu einer Wiederholungsprüfung vor dem Haupttermin 2019 zugelassen wurden.

LehrerInnenmangel vorbeugen

Der LehrerInnenmangel werde den NEOS zufolge immer deutlicher, sie fordern Bildungsminister Heinz Faßmann auf, die Möglichkeit zu prüfen, arbeitslose TrainerInnen des Arbeitsmarktservice als Supportpersonal oder Lehrkräfte an Schulen mit besonderen Herausforderungen einzusetzen. Die TrainerInnen hätten bereits pädagogische Erfahrung gesammelt und die notwendigen Budgetmittel könnten aus dem AMS-Topf für "stiftungsähnliche Maßnahmen" kommen. Diese Möglichkeit stieß im Unterrichtsausschuss auf breites Interesse bei allen Fraktionen.

Geschlechtersensible Pädagogik

Die frühkindliche Erziehung ist für die Liste JETZT entscheidend für die Änderung tradierter Rollenbilder, die Mädchen und Buben letztlich unterschiedliche Karriere- und Einkommenschancen eröffnen. Geht es nach der Oppositionsfraktion, müsse geschlechtersensible Pädagogik daher im Bildungsrahmenplan der Regierung eine zentrale Stellung einnehmen. Sie schlägt daher eine geschlechtersensible Ausbildung für LehrerInnen vor. Der Antrag wird voraussichtlich keine Mehrheit im Plenum finden.

Rechnungshof soll Gesundheitspolitik der vergangenen Jahre durchleuchten

Auf den Rechnungshof kommt ein großer Brocken zusätzlicher Arbeit zu. Das Prüforgan wird damit beauftragt, die Gesundheitspolitik der vergangenen Jahre genauer unter die Lupe zu nehmen, insbesondere was die Sicherstellung der Primärversorgung betrifft. Konkret geht es im Koalitionsantrag um die Zeitspanne zwischen 2009 und 2017, als das Gesundheitsministerium von Alois Stöger, Sabine Oberhauser und Pamela Rendi-Wagner geführt wurde. ÖVP und FPÖ orten eine Reihe von Versäumnissen der drei SPÖ-MinisterInnen. Die Opposition wirft den Regierungsparteien hingegen vor, die Arbeit des Rechnungshofs zu blockieren, und spricht von einer "demokratiepolitisch bedenklichen" Vorgangsweise.

Im Detail wollen die Koalitionsparteien vom Rechnungshof wissen, welche Wirkungen mit den von den drei MinisterInnen zu verantwortenden Entscheidungen erzielt wurden, welche Kosten damit verbunden waren und welche Empfehlungen und Erkenntnisse sich insgesamt aus der Gebarungsüberprüfung ableiten lassen. Dabei sollen sowohl Maßnahmen rechtlicher, organisatorischer und finanzieller als auch personeller Natur geprüft werden. Vom Prüfantrag umfasst sind insgesamt 26 Bereiche, angefangen von der Ärzteausbildung und der finanziellen Attraktivität des Hausarztberufs über Ordinationsöffnungszeiten bis hin zum Mutter-Kind-Pass und zu eingeschleppten Infektionskrankheiten.

Tätigkeitsbericht des Rechnungshofs 2018

Der Nationalrat wird sich auch mit dem Tätigkeitsbericht des Rechnungshofs 2018 beschäftigen. Demnach verfügte das Prüforgan mit Stand 1. Dezember 2018 über 311 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wobei der Anteil der Prüferinnen und Prüfer 81,3%, der Frauenanteil 48,7% ausmachte. Mit der neuen Strategie für den Prüfzeitraum 2018-2028 "Wir prüfen. Unabhängig und objektiv für Sie" konzentriere sich der Rechnungshof in seiner Ausrichtung vor allem auf die Erhöhung der Transparenz über den Einsatz öffentlicher Mittel, auf die Steigerung der Wirksamkeit des öffentlichen Mitteleinsatzes, die Schärfung des Bewusstseins für Gleichstellung und Diversität sowie die Intensivierung der Kooperation mit anderen Kontrolleinrichtungen, erläuterte Kraker.

Der aktuelle Prüfungsschwerpunkt, der auf drei Jahre (von 2018 bis 2020) angelegt ist, widme sich vor allem der Qualität der Leistungserbringung des öffentlichen Sektors, insbesondere in Bezug auf Bürgernutzen, Kostenoptimierung und zeitgemäße Aufgabenerfüllung. BürgerInnen sollen auch besser eingebunden werden, betonte Kraker. Daher sei die Bürgerbeteiligung am Beginn der Prüfungsplanung eingeführt worden. Ihr Haus sei zudem bemüht, die Berichte verständlich zu gestalten und seine Tätigkeit besser zu vermitteln. Dazu sei der Rechnungshof auch in den sozialen Netzwerken aktiv.

Die 91 Prüfungen des Jahres 2018 umfassten 15 Querschnittsthemen zu allen politischen Handlungsfeldern der öffentlichen Verwaltung. Insgesamt 66 Berichte wurden dem Nationalrat vorgelegt. Durch die Umsetzung der ausgesprochenen Empfehlungen zeigen die Prüfungen des Rechnungshofs laut Präsidentin Kraker eine messbare Wirkung. Von den 2.739 im Jahr 2017 ausgesprochenen Empfehlungen wurden laut einem 2018 bei 111 Stellen durchgeführten Nachfrageverfahren insgesamt 1.285 umgesetzt. Zu 885 Empfehlungen wurde eine Zusage erteilt. Das entspreche einem Umsetzungsgrad von 79%. Etwas niedriger ist der Umsetzungsgrad, der sich aus den Berichten zu den Follow-Up-Überprüfungen ermitteln lässt, er liegt laut Kraker bei rund 76%.

Der Bericht zeichnet ein überwiegend positives Resümee der Tätigkeit des Rechnungshofs im Jahr 2018. Kritisch angemerkt wird darin allerdings, dass einige "immer wiederkehrende Empfehlungen" noch nicht zufriedenstellend umgesetzt wurden – wie etwa die konsequente Einhaltung von Vertragsschablonen, die strikte Beachtung des Vergaberechts oder eine realistische Folgekostenabschätzung bei Gesetzesvorhaben der Regierung.

Im Ausschuss verwies Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker darauf, dass ab 2020 der Budgetrahmen nicht mehr ausreiche, um alle Vorhaben umzusetzen. Für eine qualitativ hochwertige Kontrolle brauche das Prüforgan auch entsprechende finanzielle und personelle Ressourcen.

Einkommensbericht 2018

Zur Debatte steht im Plenum dann der allgemeine Einkommensbericht 2018, der die durchschnittlichen Einkommen der unselbstständigen Erwerbstätigen, der selbstständig Erwerbstätigen und der Pensionistinnen und Pensionisten darstellt. Der Rechnungshof ist gesetzlich dazu verpflichtet, dem Nationalrat alle zwei Jahre eine nach Gruppen gegliederte Darstellung der Einkommen der gesamten österreichischen Bevölkerung zu liefern.

Für die Berechnung der durchschnittlichen Einkommen der Unselbstständigen wurden Daten aus dem Jahr 2017 herangezogen. Laut Lohnsteuerdaten gab es 2017 in Österreich insgesamt 4.397.925 unselbstständig erwerbstätige Personen - ausgenommen Lehrlinge - was einen Anstieg um 1,87% zum Vorjahr bedeutet. Das mittlere Bruttojahreseinkommen der unselbstständig Erwerbstätigen lag im Jahr 2017 bei 27.545 €. Die niedrigsten Einkommen erzielten die Arbeiterinnen und Arbeiter (20.006 €), die höchsten Beamtinnen und Beamte (56.132 €), wobei bei den BeamtInnen der Akademikeranteil sehr hoch ist. Angestellte verdienten durchschnittlich 31.466 € jährlich, Vertragsbedienstete 34.019 €.

Frauen verdienen nach wie vor in allen Beschäftigungsgruppen weniger als Männer. Mit 21.178 € brutto betrug ihr mittleres Einkommen nur 63% des Männereinkommens (33.776 €). Ein Teil dieser Differenz lässt sich auf Teilzeitarbeit zurückführen, immerhin befanden sich 2017 54% der Frauen ganzjährig in einem Teilzeitarbeitsverhältnis, und nur 11% der Männer. Vergleicht man nur Vollzeitbeschäftigte, erreicht der Median des Bruttojahreseinkommens der Frauen mit 36.985 € 84% des mittleren Einkommens der Männer.

Unterricht im Fokus des Rechnungshofs

In der Folge stehen mehrere Rechnungshofberichte zur Debatte, wobei der Schwerpunkt bei bildungspolitischen Fragen – Inklusion, Schulversuche, IT an Schulen, Schulstandortkonzepte, Ethikunterricht - liegt. In diesem Block befassen sich die Abgeordneten zudem mit zwei Follow-up-Überprüfungen bei der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung sowie zur Finanzsituation der Technischen Universität Wien. Ein Bericht betreffend Beteiligungen der Medizinischen Universität Wien und der Universität Linz an Unternehmen steht ebenfalls auf der Tagesordnung.

Gegenstand der Rechnungshofprüfungen im Bildungsministerium sowie in Kärnten und Tirol waren die Maßnahmen zur Einrichtung eines inklusiven Bildungssystems. Dabei vertritt der Rechnungshof die Auffassung, dass der Aufbau eines inklusiven Bildungssystems in Österreich stockt. Die Umsetzung des gemeinsamen Unterrichts von SchülerInnen mit und ohne Behinderung in Modellregionen sei zwar erfolgreich, eine bundesweite Gesamtstrategie für den Bildungsbereich gemäß UN-Behindertenrechtskonvention fehle aber gänzlich. Konkret bemängelt wird in der Rechnungshofanalyse, dass lediglich Pflichtschulen im Projekt "Inklusive Modellregionen" vertreten sind, nicht aber berufsbildende Schulen und allgemein bildende höhere Schulen. Fraktionsübergreifend kritisiert wurde bei der Debatte die 2,7%-Quote für sonderpädagogisch geschultes Pflichtschullehrpersonal.

Wenn es um die IT-Betreuung an den Schulen geht, zeichnet sich Österreich durch große Heterogenität aus, ist einem weiteren Rechnungshofbericht zu entnehmen. Festgestellt wurde sowohl eine uneinheitliche Aufgabenbeschreibung zwischen Bundes- und LandeslehrerInnen sowie erhebliche qualitative und quantitative Unterschiede bei der IT-Ausstattung der Schulen. Einer der Hauptkritikpunkte war dabei, dass es an den Pflichtschulen im Unterschied zu den Bundesschulen keine Trennung zwischen pädagogisch-fachlicher und rein technischer IT-Betreuung gibt. Was die digitale Kompetenz der SchülerInnen betrifft, spricht der Bericht unter Hinweis auf den PISA-Test von im OECD-Vergleich unterdurchschnittlich ausgeprägter digitaler Lesekompetenz. Bundesminister Heinz Faßmann will nun mit einem "Masterplan Digitalisierung" auf die vom Rechnungshof relevierten Schwachstellen reagieren.

Was die Schulversuche betrifft, so haben sich diese drastisch reduziert. Im vom Rechnungshof überprüften Schuljahr 2017/2018 gab es laut Bericht in Österreich 1.420 Schulversuche, im Schuljahr 2012/13 waren es noch 5.351 an der Zahl. Das bedeutet einen Rückgang um rund 74%. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung unterzog die bestehenden Schulversuche einer vertieften Prüfung hinsichtlich ihres Beitrags für die qualitative Weiterentwicklung des österreichischen Schulsystems und setzte somit eine wesentliche Empfehlung des Rechnungshofs um. Die Anzahl der Schulversuche wäre laut Rechnungshof allerdings noch weiter, auf das gesetzlich vorgesehene Ausmaß, zu reduzieren sowie Grundlagen zur Überprüfung der Einhaltung der Höchstgrenzen zu schaffen. Außerdem wären für die erstmalige Genehmigung von Schulversuchen einheitliche Vorgaben wünschenswert, um der Vollzugspraxis eine taugliche Evaluierungsgrundlage zu ermöglichen. Bildungsminister Faßmann betonte im Ausschuss, ihm gehe es weniger um eine allgemeine Reduktion der Schulversuche, sondern eher um die Frage der jeweiligen Sinnhaftigkeit. Mittlerweile sei eine Bündelung der Administration der Schulversuche im Bildungsministerium erfolgt, die Antragstellung von Schulversuchen werde bald auch online möglich sein.

Im Rahmen der Gebarungsüberprüfung zu den Schulstandortkonzepte und den diesbezüglichen Festlegungen im Bereich der Allgemeinbildenden Pflichtschulen in Oberösterreich und Steiermark im Prüfzeitraum 2013 bis 2015 wurden vom Rechnungshof entsprechende Empfehlungen sowohl an das Bildungsministerium als auch an beide überprüfte Bundesländer abgegeben. Laut Follow-up-Bericht setzten sie diese teilweise um. Durch eine Novelle des Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz habe das Bundesministerium für Bildung den Ländern grundsätzlich eine flexible Gestaltung sprengelfremder Schulbesuche ermöglicht, heißt es im Bericht. Positiv hervorgehoben wird auch, dass sowohl das Land Oberösterreich als auch das Land Steiermark den eingeschlagenen Weg der Standortoptimierung im Bereich der Allgemeinbildenden Pflichtschulen, insbesondere bei den Volksschulen, konsequent fortsetzen. Bund und Länder werden ferner aufgefordert, die unterschiedlichen Voraussetzungen für eine Schulerrichtung zu evaluieren. Das Bildungsministerium sollte die Vor- und Nachteile von Schulsprengeln umfassend beleuchten, die beiden Bundesländer sollten die gesetzlichen Voraussetzungen für die Auflassung einer Allgemeinbildenden Pflichtschule präziser fassen, schlägt der Rechnungshof vor.

Eine weitere Empfehlung des Rechnungshofs betraf die Überführung des Ethikunterrichts ins Regelschulwesen bzw. eine diesbezügliche Entscheidung seitens des verantwortlichen Ressorts.Die 211 Schulversuche in diesem Bereich hätten erhebliche Erfahrungswerte und Denkanstöße geliefert und die schnelle Implementierung in den Oberstufen ermöglicht, sagte Bildungsminister Faßmann. Für Lehramtsstudierende sei dafür bereits ab kommendem Semester eine Zusatzausbildung vorgesehen. Bei den 6- bis 10-Jährigen sowie den 10- bis 14-Jährigen verfüge man jedoch über keine Erfahrungswerte. Außerdem würde Ethik auch im bekenntnisorientierten Religionsunterricht eine Rolle spielen, so Faßmann im Rechnungshofausschuss.

Erste Lesungen: Informationsfreiheitsgesetz und entsprechende Änderung der Bundesverfassung

Am Ende der Sitzung befassen sich die Abgeordneten mit zwei Initiativanträgen der Parlamentsfraktion JETZT, die Ersten Lesungen unterzogen werden. Mit den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen legen die Jetzt Abgeordneten einen Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz vor. Sie sollen dem Verfassungsausschuss zugewiesen werden.

In den beiden Initiativanträgen geht es um die Abschaffung der Amtsverschwiegenheit und die verfassungsrechtliche Verankerung einer umfassenden Informationsfreiheit. Konkret sieht der vorgelegte Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz und eine ergänzende Änderung der Bundesverfassung eine umfassende Pflicht von Gebietskörperschaften, Behörden, öffentlichen Einrichtungen, öffentlichen Fonds, Gerichten und des Parlaments vor, Informationen von allgemeinem Interesse zu veröffentlichen bzw. im Falle von entsprechenden Anfragen Auskünfte zu erteilen. Davon umfasst sein sollen unter anderem auch in Auftrag gegebene Gutachten und Studien, Fördervergaben und Subventionen, Ergebnisse von Umweltmessungen, Haushalts- und Aktenpläne, allgemeine Weisungen sowie in öffentlichem Interesse liegende Verträge.

Ausnahmen von der Informationspflicht sind etwa nur für klar definierte Fälle vorgesehen, etwa wenn die Veröffentlichung nationalen Sicherheitsinteressen oder EU-Recht zuwiderlaufen würde oder die unbeeinträchtigte Vorbereitung von Entscheidungen gefährdet wäre. Zudem ist auf den Datenschutz und die Wahrung von Interessen Dritter Rücksicht zu nehmen.

Gelten soll die Informationspflicht grundsätzlich auch für Unternehmen, die der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegen, wobei Auskünfte verweigert werden können sollen, wenn dadurch die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens bedroht ist. Für den ORF will der Parlamentsklub JETZT Ausnahmen in Bezug auf journalistisch-redaktionelle Informationen verankern. (Schluss) keg/jan