Parlamentskorrespondenz Nr. 322 vom 28.03.2019

Nationalrat beschließt einhellig Ziviltechnikergesetz 2019

Zugang zum Beruf des Ziviltechnikers soll erleichtert werden

Wien (PK) – Mit den Stimmen aller Fraktionen beschloss der Nationalrat heute das Ziviltechnikergesetz 2019, das im Wesentlichen den Berufszugang erleichtern, Erfahrungen aus der Praxis berücksichtigen und insgesamt die derzeit geltenden Regelungen für ZiviltechnikerInnen in einem einzigen Regelwerk zusammenführen soll.

Darüber hinaus soll das Ziviltechnikergesetz 2019 die Fortbildungsverpflichtung konkretisieren. Praxiszeiten von bis zu zwölf Monaten sollen auch schon in der Master-Phase eines Studiums erworben werden können. Bundesministerin Elisabeth Köstinger in Vertretung von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck unterstrich etwa auch die künftige Berücksichtigung von Zeiten des Mutterschutzes als Praxiszeit und die vorgesehene Möglichkeit, Anträge auf elektronischem Weg einzubringen. Im Bereich der Kammern werde zudem die Möglichkeit der außerordentlichen Mitgliedschaft für BerufsanwärterInnen geschaffen.

Außerdem soll ein Dienstverhältnis eines Ziviltechnikers zu einem anderen Ziviltechniker sowie zu einer Ziviltechnikergesellschaft künftig zulässig sein, sowie Ziviltechniker jegliche Art von Personen- und Kapitalgesellschaften des Unternehmensrechts bilden dürfen, die in das Firmenbuch eingetragen werden können. Entfallen soll künftig die Anforderung, dass Ziviltechnikergesellschaften ihren Sitz in Österreich am Kanzleisitz eines der geschäftsführungs- und vertretungsbefugten Gesellschafters oder Vorstandsmitglieds haben müssen.

Einstimmigkeit für die Novelle, grundsätzliche Kritik der SPÖ an Wirtschaftspolitik der Regierung

Einig waren sich alle RednerInnen, dass die Novellierung für ZiviltechnikerInnen eine richtige und notwendige Maßnahme darstelle. Es sei vor allem auch ein wichtiger Schritt für junge Personen, die in den Beruf hineinstreben, so Peter Haubner (ÖVP). Mit dem neuen Ziviltechnikergesetz werde ein weiterer Beitrag zur Entlastung der Menschen in diesem Land geleistet, hob Eva-Maria Himmelbauer (ÖVP) hervor. Das Berufsrecht für diese Gruppe werde damit reformiert und modernisiert, unterstrich Christoph Stark (ÖVP) und nannte dazu die Deregulierung im Sinne der Digitalisierung und die schnellere Einstiegsmöglichkeit in den Beruf. Das sei auch in regionaler Hinsicht von Bedeutung, zumal ZiviltechnikerInnen für Gemeinden wertvolle Beiträge leisten. Wolfgang Klinger (FPÖ) hob im Hinblick auf EU-Recht den Entfall der Sitzerfordernis in Österreich hervor. Bei der Liberalisierung beim Berufszugang bleibe dennoch Qualität und Qualifikation erhalten.

Abgeordnete der SPÖ äußerten sich insgesamt kritisch zur Wirtschaftspolitik der Bundesregierung und bemängelten die Abwesenheit von Ministerin Schramböck bei der Debatte. Die vorliegende Novelle werde aber befürwortet, so Cornelia Ecker (SPÖ), zumal die Initiative bereits von der Vorgängerregierung stamme und die Frage vielmehr sei, warum die Umsetzung so lange gedauert habe. Dem schlossen sich Reinhold Einwallner und Doris Margreiter (beide SPÖ) an und hoben betreffend die Novelle neben teilweiser Entbürokratisierung und Öffnung der Kammer etwa die Anrechnung von Mutterschutz bei den Praxiszeiten positiv hervor.

Christoph Stark erwiderte auf die Einwände der SPÖ-Abgeordneten, die Wirtschaftsministerin sei zu Beginn der heutigen Sitzung im Rahmen der Fragestunde ausführlich zur Verfügung gestanden. Hinsichtlich einer zeitlichen Verzögerung bis zur jetzigen Umsetzung der Novelle verwies Wolfgang Klinger auf die erforderliche Berücksichtigung und Einarbeitung von EU-Recht. (Fortsetzung Nationalrat) mbu


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