Parlamentskorrespondenz Nr. 338 vom 01.04.2019

Neu im Verkehrsausschuss

Novelle zum Bundesstraßen-Mautgesetz, Änderung des EU-US-Luftverkehrsabkommens

E-Lkw werden gefördert, "Beraten statt strafen" gilt für Mautsünder nicht

Wien (PK) – Die von der Regierung dem Nationalrat vorgelegte Novelle zum Bundesstraßen-Mautgesetz (562 d.B.) hat zum einen das Ziel, umweltfreundliche Lkw mit reinem Elektroantrieb bzw. reinem Wasserstoff-Antrieb zu fördern. Zum anderen soll Mautprellerei – etwa durch den ausdrücklichen Ausschluss des Grundsatzes "Beraten statt strafen" – effektiv entgegengewirkt werden. Außerdem sieht die Novelle eine Umqualifizierung von Kraftfahrzeugen mit drei Rädern als einspurige Fahrzeuge sowie bürokratische Erleichterungen vor.

Konkret sollen Lkw mit reinem Elektroantrieb bzw. reinem Wasserstoff-Brenstoffzellenantrieb ab 2020 einer eigenen Tarifgruppe für die auf Autobahnen und Schnellstraßen geltende fahrleistungsabhängige Maut zugeordnet werden. Für diese Tarifgruppe ist die niedrigste Maut festzusetzen, wobei 50% des Maximaltarifs nicht unterschritten werden dürfen. Bislang waren die betreffenden Fahrzeuge mit Lkw der niedrigsten EURO-Emissionsklassen in einer gemeinsamen Gruppe. Mit dem Schritt will die Regierung einen Anreiz für umweltfreundlichen Schwerverkehr setzen.

Mehreinnahmen erwartet sich das Verkehrsministerium durch die geplante neue Befugnis der Mautaufsichtsorgane, Ersatzmauten einzuheben. Wer auf Autobahnen und Schnellstraßen von Überwachungskameras ohne gültige Vignette ertappt wurde, kann in Hinkunft bei einer späteren Anhaltung nachträglich zur Kasse gebeten werden, wenn er die geforderte Ersatzmaut zwischenzeitlich nicht bezahlt hat. Kraftfahrzeuge mit drei Rädern müssen durch ihre Qualifizierung als einspurige Kraftfahrzeuge in Hinkunft hingegen weniger Jahresmaut zahlen.

Im Gesetz wird außerdem ausdrücklich klargestellt, dass der 2018 im Verwaltungsstrafrecht eingeführte Grundsatz "Beraten statt strafen" für MautsünderInnen nicht gilt. Begründet wird das nicht nur mit der relativ hohen Strafdrohung für Mautprellerei, woraus sich ergibt, dass es sich um keine geringfügige Verwaltungsübertretung handelt, sondern auch mit der ansonsten fehlenden präventiven Wirkung und dem drohenden hohen Verwaltungsaufwand. Auch die Rückforderbarkeit ordnungsgemäß gezahlter Ersatzmauten wird dezidiert ausgeschlossen.

Um Bürokratie zu reduzieren, sieht der Gesetzentwurf unter anderem einen automatischen Abgleich von Verdachtsfällen auf Mautprellerei mit in der Vergangenheit durchgeführten manuellen Zuordnungen vor. Zudem können die zuständigen Behörden die ASFINAG mit der Bestellung und Vereidigung von Mautaufsichtsorganen betrauen.

Regierung legt Protokoll zum EU-US-Luftverkehrsabkommen zur Genehmigung vor

Im Jahr 2007 haben die EU und die USA ein umfassendes Luftverkehrsabkommen abgeschlossen, mit dem der Luftverkehr zwischen den EU-Mitgliedstaaten und der USA liberalisiert wurde. Nachfolgende Verhandlungen haben zu einer Ergänzung bzw. Adaptierung einzelner Vertragsartikel geführt. Zu diesem Zweck wurde 2010 ein Protokoll unterzeichnet. Da dieses nicht nur Kompetenzen der EU, sondern auch der einzelnen EU-Mitgliedstaaten berührt, muss es auch von Österreich ratifiziert werden.

Gemäß den Erläuterungen baut das Protokoll (511 d.B.) auf dem ersten Abkommen auf und schafft zusätzliche Möglichkeiten für Investitionen und einen weiteren Marktzugang. Zudem wird der Umwelt-Artikel neu gefasst und ein Artikel zur "sozialen Dimension" in das Abkommen eingefügt. Darin wird etwa ausdrücklich festgehalten, dass das Abkommen nicht darauf gerichtet ist, arbeitsrechtliche Normen zu gefährden. Zudem sollen Auswirkungen des Abkommens im sozialen Bereich im Auge behalten werden. Erweiterte Möglichkeiten zur Zusammenarbeit gibt es auch im Regelungsbereich. Mit finanziellen Auswirkungen durch das Abkommen auf den Staatshaushalt rechnet die Regierung nicht. (Schluss) gs