Parlamentskorrespondenz Nr. 341 vom 01.04.2019

Neu im Justizausschuss

Regierung legt Änderungen im Anerbenrecht sowie Neuerungen für Sachverständige und DolmetscherInnen vor

Wien (PK) – Durch eine Ausweitung des Anerbenrechts auf reine Forstwirtschaften soll die Zerschlagung von Erbhöfen verhindert werden. Änderungen im Gerichtsorganisationsgesetz wiederum sehen unter anderem Ausnahmen für Sachverständige und DolmetscherInnen von den Sicherheitskontrollen bei Gericht vor.

Änderungen im Anerbenrecht sollen Erhalt von Erbhöfen sichern

Bisher fielen reine Forstwirtschaften nicht in den Anwendungsbereich des Anerbengesetzes, was zur Gefahr der Zerschlagung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben im Zuge der Erbfolge führen kann. Ein von der Regierung vorgelegtes Zivilrechts- und Zivilverfahrensrechts-Änderungsgesetz 2019 (560 d.B.) erweitert nun den Anwendungsbereich des Anerbenrechts auf reine Forstbetriebe und folgt damit der in der Praxis üblichen Lösung, dass ein Erbe den Forstbetrieb übernimmt und die übrigen Erben weichen. Weitere Bestimmungen der Novelle betreffen Klarstellungen im Bereich der Grundbuch-Eintragungsgebühr und Präzisierungen im Zusammenhang mit der Abfrage der Exekutionsdaten.

Gerichtsgebäude: Keine Sicherheitskontrollen mehr bei Sachverständigen und DolmetscherInnen

Sachverständige und DolmetscherInnen sollen in Hinkunft von den Sicherheitskontrollen beim Betreten von Gerichtsgebäuden ausgenommen werden. Änderungen im Gerichtsorganisationsgesetz (561 d.B.) sehen in diesem Sinn eine entsprechende Gleichstellung mit den ParteienvertreterInnen vor und zielen darauf ab, Sachverständigen und DolmetscherInnen das zeitgerechte Erscheinen bei Gerichtsterminen zu erleichtern. Neu ist für diese Personengruppe auch die Verpflichtung, Gutachten und Übersetzungen im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs einzubringen. Der für Sachverständige und DolmetscherInnen daraus resultierende Mehraufwand wiederum soll durch eigene Gebührenregelungen abgegolten werden. (Schluss) hof