Parlamentskorrespondenz Nr. 342 vom 01.04.2019

Neu im Geschäftsordnungsausschuss

SPÖ fordert stärkere parlamentarische Kontrolle der österreichischen Nachrichtendienste

Wien (PK) – Die SPÖ hat eine Änderung der Bundesverfassung und der Geschäftsordnung des Nationalrats beantragt (675/A). Den Abgeordneten Angela Lueger, Peter Wittmann und Rudolf Plessl geht es darum, die Befugnisse der für die Kontrolle der österreichischen Nachrichtendienste zuständigen Ständigen Unterausschüsse des Innenausschusses und des Verteidigungsausschusses auszuweiten und sie gleichzeitig in "Kontrollausschuss Inneres" und "Kontrollausschuss Landesverteidigung" umzubenennen.

Konkret sollen die beiden Ausschüsse –  nach den Regeln für parlamentarische Untersuchungsausschüsse – Auskunftspersonen befragen können und bereits bei Verlangen eines Viertels der Ausschussmitglieder Akteneinsicht erhalten. Zudem soll es dem Innenminister bzw. dem Verteidigungsminister nicht mehr möglich sein, geforderte Auskünfte mit Hinweis auf eine drohende Gefährdung der nationalen Sicherheit zu verweigern. Die Abgeordneten würden ohnehin einer strengen Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen, argumentieren die AntragstellerInnen.

Begründet wird die Initiative damit, dass die beiden Unterausschüsse ihre Aufgabe, den Verfassungsschutz und die beiden Heeres-Dienste zu kontrollieren, derzeit nur unzureichend wahrnehmen können. Zudem verweisen Angela Lueger und ihre Fraktionskollegen auf das Vorhaben der Regierung, die Kompetenzen der militärischen Nachrichtendienste durch eine Novellierung des Militärbefugnisgesetzes auszuweiten und das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung in Richtung eines "echten" Geheimdienstes weiterzuentwickeln. Es brauche in diesem Sinn eine effiziente Kontrolle.

Abseits des vorliegenden Antrags diskutieren will die SPÖ außerdem über eine Ansiedelung der Rechtsschutzbeauftragten der Ministerien beim Parlament. Schließlich würden diese immer heiklere und sensiblere Eingriffe in die Grundrechte genehmigen und kontrollieren.

Vor der Zuweisung an den Geschäftsordnungsausschuss ist der Antrag einer Ersten Lesung zu unterziehen. (Schluss) gs