Parlamentskorrespondenz Nr. 364 vom 04.04.2019

Neu im Sozialausschuss

Anträge zu den Bereichen Sozialversicherung und Arbeitslosenversicherung

NEOS drängen auf Senkung der "Hebesätze"…

Wien (PK) – Nach Auffassung von NEOS-Abgeordnetem Gerald Loacker überweisen die Pensionsversicherungsträger zu viel Geld für die Krankenversicherung von PensionistInnen an die Krankenkassen. Er fordert die Bundesregierung mittels Entschließungsantrag daher auf, die sogenannten "Hebesätze" zu evaluieren und entsprechend anzupassen (679/A(E) ).

Dass die Überweisungen zu hoch sind, schließt Loacker daraus, dass nahezu alle Krankenkassen seit 2009 durchgehend Überschüsse erwirtschaften. Die Hebesätze könnten daher gesenkt werden, ohne dass die Versicherungsträger in die Verlustzone rutschen. Den Sozialversicherungsträgern sei es ohnehin untersagt, Gewinne zu erwirtschaften, macht Loacker geltend. Allein im Jahr 2017 hätten sich ihm zufolge die Pensionsversicherungsträger bzw. in weiterer Folge der Bund knapp 200 Mio. € erspart, wären die Hebesätze so angesetzt gewesen, dass sie den Finanzbedarf der Krankenkassen decken. Loacker verweist in diesem Zusammenhang nicht zuletzt auf einen "Kurier"-Artikel.

…und fordern Direktwahl der Sozialversicherungs-FunktionärInnen

Ein weiteres Anliegen ist NEOS-Abgeordnetem Loacker die Direktwahl der Funktionäre und Funktionärinnen in den Sozialversicherungen. Nicht mehr die Kammern sollen seiner Meinung nach die Gremien der Träger beschicken, sondern deren Mitglieder von den Versicherten und Unternehmen direkt gewählt werden (682/A(E) ). Er erwartet sich davon eine bessere und glaubwürdigere Vertretung der Interessen der Versicherten und beruft sich dabei auch auf Stellungnahmen von ExpertInnen im Zuge des parlamentarischen Hearings zur Sozialversicherungsreform.

Konkret kritisiert Loacker in den Erläuterungen zum Antrag die restriktive Stellenplanpolitik der Krankenkassen, die seiner Ansicht nach den Versicherteninteressen zuwiderläuft. So sei die Zahl der Vertragsarztstellen seit 2006 um 3% zurückgegangen, während gleichzeitig der Anteil der über 75-Jährigen an der Bevölkerung um 26% gestiegen ist. Gleichzeitig nehme die Zahl der WahlärztInnen deutlich zu. Das führe zu immer höheren privaten Gesundheitskosten. Bezeichnend ist für Loacker überdies, dass die Arbeiterkammer keine Konsumentenschutztests in Bezug auf die enormen Unterschiede zwischen den einzelnen Kassen bei den Versicherungsleistungen durchführt.

ÖVP-FPÖ-Antrag: Keine ASVG-Versicherungspflicht für RechtsanwältInnen

ÖVP und FPÖ haben gemeinsam eine Änderung des ASVG beantragt (695/A ). Sie wollen damit klarstellen, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die einer berufsständischen Versorgungseinrichtung angehören und dort krankenversichert sind, nicht der Kranken- und Unfallversicherung nach dem ASVG unterliegen. Diese Bestimmung soll auch rückwirkend zum Tragen kommen. In den Erläuterungen zum Antrag heben Klaus Fürlinger (ÖVP) und Harald Stefan (FPÖ) hervor, dass betroffene RechtsanwältInnen ihre Erwerbstätigkeit selbständig ausüben, zudem verweisen sie auf steuerrechtliche Konsequenzen.

Niedrigere Arbeitslosenversicherungsbeiträge: SPÖ will Steuermehreinnahmen zweckwidmen

Die SPÖ macht darauf aufmerksam, dass die vom Parlament beschlossene Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge für NiedrigverdienerInnen eine Erhöhung der Steuerbemessungsgrundlage zur Folge hat und damit höhere Lohnsteuereinnahmen bewirkt. Zumindest 35 Mio. € wird der Finanzminister zusätzlich pro Jahr lukrieren, hat Abgeordneter Markus Vogl auf Basis von Zahlen des Bundeskanzleramts errechnet. Die SPÖ fordert die Bundesregierung auf, diese Mehreinnahmen dem AMS für die überbetriebliche Lehrlingsausbildung zur Verfügung zu stellen (712/A(E) ), zumal das AMS den Einnahmenausfall durch niedrigere Arbeitslosenversicherungsbeiträge nicht mehr wie früher durch den Finanzminister abgegolten erhält. (Schluss) gs