Parlamentskorrespondenz Nr. 381 vom 10.04.2019

EU-Ausschuss: Kommission will freie und faire Europawahlen gewährleisten

Sanktionsmechanismus gegen Datenmissbrauch und Desinformation vom EU-Ausschuss des Bundesrats begrüßt

Wien (PK) – Einer missbräuchlichen Nutzung der Online-Daten von UnionsbürgerInnen im Vorfeld der EU-Wahl will die Europäische Kommission mit einer neuen Verordnung den Riegel vorschieben. Sowohl das Europäische Parlament als auch die Mitgliedstaaten im Rat der Europäischen Union haben das Vorhaben bereits gebilligt. Verhindert werden soll dadurch der Missbrauch personenbezogener Daten durch die europäischen Parteien beziehungsweise die unrechtmäßige Wahlbeeinflussung mittels Falschinformationen. Zur Anwendung kommen sollen die neuen Vorschriften bereits bei der Wahl zum Europaparlament im Mai diesen Jahres. Der EU-Ausschuss des Bundesrats begrüßte heute bei seiner Diskussion den diesbezüglichen Entwurf der EU-Kommission, der die Grundlage für die schon seit Ende März im Kraft befindliche Verordnung bildete. Dadurch können in Hinkunft die Einhaltung der Datenschutzvorschriften von einer unabhängigen Behörde überwacht und Verstöße finanziell sanktioniert werden.

Ebenfalls im Zusammenhang mit der EU-Wahl steht eine im Ausschuss behandelte Mitteilung der EU-Kommission gegen politisch motivierte Desinformation im Internet. Zur Gewährleistung freier und fairer Wahlen zum Europaparlament in Zeiten von Cyberangriffen und Fake News skizziert Brüssel darin eine Reihe von Schutzmaßnahmen, beispielsweise national eingerichtete "Wahlnetze", die bei Bedarf mit Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten können, und generell mehr Online-Transparenz.

Die Lehren aus dem Fall "Facebook-Cambridge Analytica"

Die Kommission reagiert mit diesem Maßnahmenpaket unter anderem auf die Debatte rund um den Fall "Facebook-Cambridge Analytica" im Jahr 2018, bei dem es um die mutmaßlich unrechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten von Anwendern geht. Dieses Ereignis habe ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen von Datenschutzverletzungen auf den Verlauf von Wahlen aufgeworfen. Da die bestehenden Vorschriften keine wirksame Abschreckung und Ahndung von Verstößen, die sich auf die demokratische Debatte und freie Wahlen auswirken, ermöglicht hätten, schlug die Kommission die Änderung der Verordnung über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und Stiftungen aus dem Jahr 2014 vor. Als europäische Parteien gelten unter EU-Recht eingetragene politische Bündnisse, deren Mitglieder in zumindest einem Viertel der Mitgliedstaaten vertreten sind, zum Beispiel EVP (Europäische Volkspartei), SPE (Sozialdemokratische Partei Europas), ALDE (Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa) und MENL (Bewegung für ein Europa der Nationen und der Freiheit). Ihre Aktivitäten auf europäischer Ebene inklusive der Kampagnen für die Wahl zum EU-Parlament werden mit EU-Mitteln unterstützt.

Das Thema werde generell in Brüssel sehr ernst genommen, bestätigten die in den Ausschuss geladenen Auskunftspersonen. Politisch motivierte Massendesinformationskampagnen im Internet, die auch durch Drittländer gesteuert werden können und eindeutig das Ziel haben, Wahlen die Glaubwürdigkeit und Legitimation zu nehmen, würden als wachsende Bedrohungen für die Demokratien erkannt. Die BürgerInnen sollten erkennen können, wer sich im Internet mit politischer Werbung oder politischen Botschaften an sie wendet und wer diese Werbeanzeigen finanziert. Das zusammen mit der Mitteilung vorgelegte Paket zur Stärkung der demokratischen Resilienz enthalte ausgewogene, umfassende und gezielte Maßnahmen zur Unterstützung der Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament 2019. Alle beteiligten Akteure müssen zusammenarbeiten, um böswillige Eingriffe ins Wahlsystem zu unterbinden, ist der Mitteilung zu entnehmen.

Weiterer wichtiger Puzzlestein zum Schutz freier Wahlen

Da in die Umsetzung der Materie insgesamt sechs Ressorts eingebunden sind, standen den BundesrätInnen mehrere Auskunftspersonen zur Verfügung. Der Experte des Bundeskanzleramts, Matthias Traimer, wies zunächst auf die seit 2014 bestehende Verordnung über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und Stiftungen hin, der nun weitere Schritte folgen. Im Sinne eines effektiveren Datenschutzes können nun von der dafür zuständigen Behörde Verstöße geahndet werden, die auf eine bewusste Einflussnahme des Ergebnisses von Wahlen abzielen. Das Überprüfungsverfahren sehe im konkreten vor, dass die nationalen Aufsichtsbehörden aktiv werden und  entsprechende Meldungen nach Brüssel schicken. In der Folge werde die Angelegenheit dem Ausschuss unabhängiger Persönlichkeiten vorgelegt. Die Behörde könne dann erforderlichenfalls wirksame und verhältnismäßige Sanktionen verhängen.

Damit wurde ein weiterer wichtiger Puzzlestein beschlossen, der im Zusammenhang mit dem breiten Aktionsplan der EU gegen Desinformation gesehen werden müsse. Darunter falle etwa auch die Einrichtung eines "rapid alert"-Systems, informierte der Experte. Seit dem Jahr 2015 gebe es auch eine Taskforce, die Desinformationskampagnen beobachtet. Besonders gefordert sei seiner Meinung nach auch die europäische Medienpolitik, die den Fortbestand von freien und unabhängigen Medien absichern müsse.

Von Seiten des Innenministeriums berichtete Robert Stein über die Aktivitäten des Ressorts, das als Bindeglied zum "European elections network" fungiert. Es fanden bereits mehrere Treffen auf europäischer Ebene statt. Anfang April wurde ein EU-weites Planspiel ("table-top-exercise") durchgeführt, in dem verschiedene Szenarien erprobt wurden, um für Cyber-Angriffe gut gerüstet zu sein. Österreich war dabei mit insgesamt fünf ExpertInnen vertreten. Die Ergebnisse waren sehr erfolgversprechend, urteilte Stein, Österreich sei gut aufgestellt. Dazu beigetragen haben auch die umfassenden Informationsmaßnahmen und Schulungen, die sich an alle betroffenen Stellen – von den Bürgermeistern bis hin zu den Amtsleitern – richteten.

Im Laufe der Debatte hob Bundesrätin Martina Ess (ÖVP/V) erfreut hervor, dass unter der österreichischen Ratspräsidentschaft wesentliche Fortschritte in dieser Frage erzielt wurden. Auch ihr Fraktionskollege Martin Preineder (ÖVP/N) begrüßte den neuen Sanktionsmechanismus, weil dadurch die Wahlen noch sicherer werden.

Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ/W) sprach die Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung in Bezug auf die Arbeit von politischen Parteien an, die in der Praxis oft schwer umsetzbar sei. Eine Evaluierung der Maßnahme nach einer bestimmten Zeit wäre aus ihrer Sicht daher sehr sinnvoll.

Auf eine Frage von Bundesrat Hubert Koller (SPÖ/St) führte Robert Stein aus, dass all jene britischen StaatsbürgerInnen in Österreich, die zum Zeitpunkt der Europawahlen im Wahlregister aufscheinen, wahlberechtigt sind. Der Zeitpunkt des Brexit habe auf diesen Umstand keinen Einfluss, wie auch vom Justizministerium bestätigt wurde. Insgesamt handle es sich dabei um etwa 1.000 Personen. (Fortsetzung EU-Ausschuss) sue


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