Parlamentskorrespondenz Nr. 398 vom 11.04.2019

Justizausschuss: Oppositionsanträge zu Gewaltschutzthemen vertagt

Aus Task-Force-Bericht soll bis Juni Gesetzespaket in dem Bereich entstehen

Wien (PK) – Eine Reihe von Anträgen der Opposition beschäftigte den Justizausschuss heute am späteren Nachmittag. Die SPÖ tritt mit mehreren Entschließungsanträgen für die Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ein. Gemeinsam mit NEOS und JETZT wollen sie auch den Schutz vor sexuellen Belästigungen und Beschimpfungen im Netz ausbauen. Eine weitere SPÖ-Forderung ist, das Anfertigen von Nacktfotos ohne Einwilligung der Betroffenen unter Strafe zu stellen.

Darüber hinaus setzen sich die NEOS für Information über Opferrechte auch bei Verfahren gegen unbekannte Täter, für vollen Prozesskostenersatz nach Freispruch im Strafverfahren und für eine Änderung des Amtshaftungsgesetzes ein. JETZT will eine Beschleunigung von Gerichtsverfahren sowie die Digitalisierung der Gerichte forcieren. Die Anträge wurden mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ durchwegs vertagt, der NEOS-Antrag zum Amtshaftungsgesetz wurde abgelehnt. Für den Bereich Schutz vor Gewalt soll aus einem vorliegendem Bericht der entsprechenden Task Force bis Juni ein Gesetzespaket entstehen, begründeten Abgeordnete der ÖVP die Vertagungen in diesem Zusammenhang.

Anträge der SPÖ zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

Der GREVIO-Evaluierungsbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und von häuslicher Gewalt ist Auslöser einer Serie von Entschließungsanträgen der SPÖ. Gefordert werden in diesem Zusammenhang unter anderem eine entsprechende Sensibilisierung und Ausbildung von RichterInnen und StaatsanwältInnen (539/A(E )) für diese Thematik sowie eine kontinuierliche Finanzierung nachhaltiger und umfassender Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Schutz und Strafverfolgung (543/A(E)), dies insbesondere auch mit dem Fokus auf weibliche Genitalverstümmelung und Zwangsheirat (545/A(E )). Mit einer Forderung nach Anti-Gewalt-Trainings für Täter (581/A(E )) reagiert die SPÖ auf die Häufung der Zahl von Frauenmorden in Österreich.

Die Anträge wurden mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ vertagt. Während sich Irmgard Griss (NEOS) den Forderungen nach Sensibilisierung anschließen kann und sich wie alle RednerInnen für die hohe Bedeutung von Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt aussprach, verwiesen Johanna Jachs und Michaela Steinacker seitens der ÖVP auf die für den Themenbereich eigens eingerichtete Task Force, deren Ergebnisse in Form eines Berichts mit 50 Empfehlungen nunmehr vorliege. Während Selma Yildirim und Petra Wimmer (beide SPÖ) befürchten, dass die Regierung wiederum keine Maßnahmen setzen würde, kündigten die ÖVP-Abgeordneten in diesem Bereich ein Gesetzespaket für Juni an.

Justizminister Josef Moser unterstrich die bedeutende Rolle der Justiz in diesem gesellschaftlichen Problembereich. Er verwies auf zahlreiche bestehende Programme und Fortbildung hinsichtlich Sensibilisierung. Auch eine Richtlinie betreffend den sozialen Nahbereich sei herausgegeben worden. Hier würden Vorschläge gesammelt und Maßnahmen gesetzt, um den Bereich besser zu durchleuchten und Frauen Hilfestellung zu geben, so Moser.

Was die langfristige Planung betreffe, seien beim Frauenministerium zwei Koordinationsstellen eingerichtet worden, so der Justizminister. Das Thema Nachhaltigkeit in diesem Zusammenhang liege auch grundsätzlich dort und daher nicht in seiner Kompetenz.

In Bezug auf häusliche Gewalt verwies er auf die Arbeit der Task Force und eine Reihe von Maßnahmen. Auch verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings gebe es bereits in vielen Fällen. Es werde aber weiter an den Themen gearbeitet, so Moser.

SPÖ, NEOS und JETZT wollen Schutz vor sexuellen Belästigungen und Beschimpfungen im Netz ausbauen

Fälle der letzten Zeit hätten gezeigt, dass derzeit bei Weitem kein ausreichender rechtlicher Schutz vor sexuellen Belästigungen, Beschimpfungen, Beleidigungen und Drohungen im Netz besteht, stellen SPÖ-Mandatarin Gabriele Heinisch-Hosek, Irmgard Griss (NEOS) und  Stephanie Cox (JETZT) fest und geben dabei zu bedenken, dass die Opfer meist Frauen sind. So würden die StGB-Tatbestände der Beleidigung und der üblen Nachrede kein taugliches Mittel zur Abwehr derartiger Übergriffe darstellen. Beleidigungen seien nur dann zu ahnden, wenn sie öffentlich erfolgen, bei der üblen Nachrede wiederum sei es erforderlich, dass diese für einen Dritten wahrnehmbar ist. Die Antragstellerinnen appellieren in einem Entschließungsantrag (430/A(E) ) an Justizminister Josef Moser, gesetzliche Schritte zum besseren Schutz insbesondere von Frauen vor sexuellen Belästigungen und Beschimpfungen im Netz auszuarbeiten. Schwerpunktmäßig sollten die legistischen Maßnahmen dabei das Strafrecht betreffen, für gelindere Fälle wären ihrer Meinung nach auch Regelungen im Verwaltungsstrafrecht denkbar, diese allerdings mit spürbar hohen Höchststrafen.

Der Antrag wurde seitens ÖVP und FPÖ vertagt. Aus Sicht von Christian Ragger (FPÖ) braucht es zuvor eine diesbezügliche rechtliche Harmonisierung bei den Ländern. Justizminister Moser unterstrich, dass derzeit eine Arbeitsgruppe zu den verschiedenen rechtlichen Bestimmungen tage und hofft, bei der Landeshauptleute-Konferenz im Mai eine Regelung finden können, etwa was die Ahndung von Ehrenkränkung betrifft.

SPÖ will Anfertigen von Nacktfotos ohne Einwilligung der Betroffenen unter Strafe stellen

SPÖ-Abgeordneter Johannes Jarolim schlägt in einem Entschließungsantrag (709/A(E) ) die Einführung einer neuen Strafbestimmung im StGB vor, nach welcher das Anfertigen von Fotos oder Filmen ohne Einwilligung der Betroffenen in geeigneter Form verboten werden soll. Anlass ist für den Justizsprecher der SPÖ der Fall eines Fußballtrainers einer Frauenmannschaft, der seine Spielerinnen ohne deren Einwilligung nackt in der Umkleidekabine gefilmt hatte und dem mangels gesetzlicher Bestimmung keine Anzeige droht. Einen Menschen nackt ohne dessen Einwilligung zu filmen oder zu fotografieren sei ein massiver Eingriff in die Selbstbestimmung, so Jarolim, der in diesem Bereich eine Gesetzeslücke ortet, die es zu füllen gelte. Der Antrag wurde vertagt.

Alfred Noll (JETZT), Irmgard Griss (NEOS) und Friedrich Ofenauer (ÖVP) sprachen sich gegen den Antrag aus. So biete etwa das Urheber- oder Datenschutzrecht bereits Möglichkeiten, um solch unerwünschtes Verhalten zu sanktionieren. Das Strafrecht sollte nur die "Ultima Ratio" sein, sagte Ofenauer. Aus Sicht von Peter Wittmann (SPÖ) ist die rechtliche Situation dennoch unzureichend.

NEOS für vollen Prozesskostenersatz nach Freispruch im Strafverfahren

Für einen Ersatz der Prozesskosten nach der tatsächlichen Höhe des Aufwands im Fall eines Freispruchs im Strafverfahren tritt NEOS-Mandatarin Irmgard Griss in einem Entschließungsantrag (131/A(E) ) ein. Derzeit würden Angeklagte bei einem Freispruch einen Beitrag zu den Kosten der Verteidigung von maximal 1.000 € im bezirksgerichtlichen Verfahren und 10.000 € im Geschworenenprozess erhalten. Dies reiche bei weitem nicht aus, um die Kosten eines längeren Strafverfahrens auch nur annähernd zu decken, argumentiert Griss unter Hinweis auf den Tierschützerprozess aus dem Jahr 2011. Auch dieser Antrag wurde vertagt.

Gertraud Salzmann (ÖVP) erachtet die Grundintention für durchaus berechtigt. Sie und Hermann Brückl (FPÖ) verwiesen darauf, zu diesem Thema eine Vorlage aus dem Ministerium abwarten zu wollen.

NEOS: Information über Opferrechte auch bei Verfahren gegen unbekannte Täter

Die derzeitige Rechtslage in Sachen Opferschutz ist nach Einschätzung der NEOS ungenügend. So sei, wie Irmgard Griss zu bedenken gibt, das Opfer nur dann über seine wesentlichen Rechte zu informieren, wenn das Ermittlungsverfahren gegen bestimmte Beschuldigte geführt wird. Dies bedeute aber im Umkehrschluss, dass bei Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter das Opfer nicht informiert werden muss. Die Justizsprecherin der NEOS sieht darin einen Widerspruch zum Opferschutz und schlägt in einem Initiativantrag auf Änderung der Strafprozessordnung (351/A ) allgemein eine verpflichtende Information über die Opferrechte vor, unabhängig davon, ob das Verfahren gegen bestimmte Beschuldigte oder gegen unbekannte Täter geführt wird. Der Antrag wurde vertagt, wobei Alfred Noll zuvor auch einen Abänderungsantrag einbrachte. Justizminister Moser sagte dazu, er beabsichtige in einer Vorlage aus dem Entwurf der "Task Force Strafrecht" Klarstellungen durchzuführen.

NEOS wollen Rechtsschutzlücke bei der Amtshaftung schließen

Die im Amtshaftungsgesetz geregelte Haftung öffentlicher Rechtsträger bezieht sich derzeit nur auf in Geld messbare Schäden. Betroffene können hingegen nicht die Unterlassung kreditschädigender Behauptungen erwirken, wenn das Organ in Vollziehung der Gesetze gehandelt hat. NEOS-Abgeordnete Irmgard Griss sieht darin eine Rechtsschutzlücke, deren Schließung sie in einem entsprechenden Initiativantrag auf Änderung des Amtshaftungsgesetzes (463/A) fordert. Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Die Debatte drehte sich vor allem um die Frage, ob es um einen Anspruch gegen den Staat oder gegen das Organ gehe, wobei Griss Ersteres betonte.

JETZT für Beschleunigung von Gerichtsverfahren

Kritik übt Alfred Noll seitens JETZT an der seiner Meinung nach zu langen Dauer von erstinstanzlichen Gerichtsverfahren. Er drängt in einem Entschließungsantrag (392/A(E) ) auf gesetzliche Grundlagen für eine Verfahrensbeschleunigung und schlägt darin u.a. einen vollen Kostenersatz für die Verfahrensbeteiligten vor, wenn das erstinstanzliche Verfahren nicht binnen zwölf Monaten abgeschlossen ist. Dieser und der nachfolgende Antrag wurden noch vor der Umbenennung der Liste Pilz in JETZT eingebracht.

Der Antrag wurde vertagt. Während Irmgard Griss (NEOS) dem nichts abgewinnen kann, zeitlichen Druck auf das Verfahren auszuüben, glaubt Peter Wittmann (SPÖ), der Vorschlag würde genau in die gegenteilige Richtung führen. Andreas Kühberger (ÖVP) und Hermann Brückl (FPÖ) halten den Ansatz ebensowenig für zielführend.

JETZT will Digitalisierung der Gerichte forcieren

Alfred Noll weist auf den großen Anschaffungsaufwand im Zusammenhang mit e-Justice hin, den das von Justizminister Josef Moser angekündigte Projekt "Justiz 3.0" mit sich bringen wird. Zahlreiche Gerichte seien schon für die derzeitige Arbeit nicht ausreichend ausgestattet, gibt er zu bedenken. So würden etwa Computerbildschirme und Ähnliches fehlen, um papierloses Arbeiten überhaupt möglich zu machen. Noll drängt deshalb auf Berücksichtigung der entsprechenden Ressourcen bei den nächsten Budgetverhandlungen (418/A(E) ). Auch dieser Antrag wurde schließlich vertagt. Die ÖVP zeigte sich überzeugt, dass auch künftig ausreichend für die IT in der Justiz budgetiert werde. (Schluss Justizausschuss) mbu