Parlamentskorrespondenz Nr. 404 vom 15.04.2019

Neu im Familienausschuss

Erasmus-Programm, Kinder- und Jugendhilfe, Papamonat, Kinderbetreuungsgeld, Familienbeihilfe

Wien (PK) – Die Weiterführung von Erasmus+ und des Europäischen Solidaritätskorps nach dem Brexit, die Einrichtung eines ExpertInnengremiums zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe, die Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen "Papamonat" inklusive Kündigungsschutz, der Vorschlag für eine längere Variante beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld, die Direktauszahlung der Familienbeihilfe an Volljährige, die Erhöhung der Zuverdienstgrenze für Studierende, Änderungen bei der Rückforderung von Kinderbetreuungsgeld sowie die Wiedereinführung der Handy-App "fem:Help" stehen im Mittelpunkt von Oppositionsanträgen, die dem Familienausschuss zugewiesen wurden.

SPÖ für Weiterführung von Erasmus+ und Solidaritätskorps nach dem Brexit

Laut einer Statistik des österreichischen Austauschdienstes gehört Großbritannien zu den beliebtesten Ländern für Aufenthalte im Rahmen des Erasmus-Programms, zeigt SPÖ-Abgeordnete Eva-Maria Holzleitner in einem Entschließungsantrag ihrer Fraktion auf (579/A(E )). Der bevorstehende Brexit habe nun aber zu einer großen Verunsicherung bei den Betroffenen geführt, zumal nur mehr jene Aufenthalte abgesichert sind, die bis Ende März abgeschlossen wurden. Die SPÖ-Fraktion ersucht daher die Familienministerin, sich in Absprache mit dem Bildungsminister für den Fortbestand von Austauschprogrammen wie Erasmus+ oder dem Europäischen Solidaritätskorps nach dem Brexit – ob mit oder ohne Austrittsabkommen – einzusetzen. Es müsse weiterhin eine unkomplizierte Möglichkeit des Austausches mit Großbritannien bestehen bleiben.

ExpertInnengremium zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe soll im Familienressort eingerichtet werden

Für die Einrichtung eines im Familienministerium angesiedelten Fachgremiums zur Weiterentwicklung und kontinuierlichen Evaluierung der Kinder- und Jugendhilfe in Österreich setzt sich SPÖ-Mandatarin Eva-Maria Holzleitner in einem weiteren Antrag ein (601/A(E )). Dafür habe sich auch das Kinderrechte-Board im Bundeskanzleramt in seiner letzten Sitzung ausgesprochen. Dieses Gremium sollte VertreterInnen aus folgenden Bereichen umfassen: ARGE Kinder- und Jugendhilfe, Volksanwaltschaft, Kinderrechte-Board, Kinder- und Jugendanwaltschaften, Trägerorganisationen, wissenschaftliche Forschung sowie betroffene Jugendliche über 18 Jahre (sogenannte "care leavers").

SPÖ für Rechtsanspruch auf einen "Papamonat" inklusive Kündigungsschutz

SPÖ-Familiensprecherin Birgit Sandler erneuert im Namen ihrer Fraktion die Forderung nach einem Rechtsanspruch auf einen "Papamonat" für alle Väter (635/A(E )). Außerdem brauche es einen effektiven Kündigungsschutz und begleitende Maßnahmen wie Kampagnen und Beratungsangebote für Unternehmen. Die Geburt eines Kindes sei für Eltern etwas ganz Besonderes, es sollten daher alle Väter die Möglichkeit haben, ihre Partnerin in den ersten Wochen zu unterstützen sowie die Bindung zum Kind zu stärken. Außerdem werde damit ein wichtiger Schritt in Richtung gleichmäßigere Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen den Geschlechtern gesetzt.

NEOS wollen längere Variante beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld

Für die E inführung einer weiteren, längeren Variante des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes tritt der Familiensprecher der NEOS Michael Bernhard ein (650/A(E)). Im konkreten schlägt er ein Modell mit einer E rsatzrate von 48% und einer maximalen Dauer von 24 Monaten vor. Als Argument für seine Forderung führt Bernhard ins Treffen, dass es nach wie vor keine Harmonisierung zwischen möglicher Karenzdauer und Länge des Anspruchs auf Kinderbetreuungsgeld gibt. So könne es vorkommen, dass Eltern, die das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld beziehen, sich aber die Karenz zu gleichen Teilen aufteilen wollen, zehn Monate lang kein Kinderbetreuungsgeld beziehen können. Diese Situation trage natürlich nicht dazu bei, die Väterbeteiligung zu erhöhen. 

Liste JETZT fordert Direktauszahlung der Familienbeihilfe für Volljährige

Im Sinne der Stärkung der finanziellen Autonomie und der Eigenverantwortung sollte volljährigen jungen Erwachsenen die Direktauszahlung der Familienbeihilfe ohne vorherige Zustimmung bzw. Widerrufsrecht der Eltern ermöglicht werden, fordert Daniela Holzinger-Vogtenhuber (JETZT) in einem Entschließungsantrag (654/A(E )). Gerade jene Kinder und junge Erwachsene, die sich in Unterhaltsstreitigkeiten mit ihren Eltern befinden, hätten in der Praxis oft Probleme, die für die Direktauszahlung notwendige Unterschrift der Eltern zu erhalten. Überdies werde durch die Widerrufsmöglichkeit den Eltern ein großes Druckmittel in die Hand gegeben, was die Selbstbestimmung der Jugendlichen erheblich einschränke. Eine entsprechende Änderung des Paragraphen 14 des Familienlastenausgleichsgesetzes sei daher dringend erforderlich. Nur bei Vorliegen bestimmter triftiger Gründe, bei welchen eine Direktauszahlung an das volljährige Kind nicht möglich oder sinnvoll erscheint (z.B. massive gesundheitliche Beeinträchtigungen oder beschränkte Geschäftsfähigkeit) sollte die Auszahlung jedenfalls an den anspruchsberechtigten Elternteil bzw. die anspruchsberechtigte Person erfolgen.

…und Erhöhung der Zuverdienstgrenze bei Bezug der Familienbeihilfe

Weiters setzt sich Daniela Holzinger-Vogtenhuber von der Liste JETZT dafür ein, dass bei Bezug der Familienbeihilfe die Zuverdienstgrenze erhöht wird (655/A(E )). Derzeit dürfen Studierende ab dem Kalenderjahr, in dem sie 20 Jahre alt werden,  höchstens 10.000 € brutto dazu verdienen. Diese Obergrenze wurde das letzte Mal vor über acht Jahren angepasst, zeigt die Antragstellerin auf, seitdem haben sich die Medianeinkommen aber deutlich erhöht. Besonders betroffen von der jahrelangen Stagnation seien jene Personen, die erst durch ein Nebeneinkommen die Möglichkeit erhalten, sich ein Studium zu finanzieren. Die Liste JETZT schlägt daher die Erhöhung der jährlichen Zuverdienstgrenze auf 12.000 brutto (ohne 13. und 14. Gehalt) vor. Außerdem sollte es zu einer jährlichen Valorisierung kommen.

SPÖ zeigt Schikanen in Bezug auf Rückforderungen von Kinderbetreuungsgeld auf

Grundsätzlich haben Selbständige zwei Jahre Zeit, um der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) ihre Einkünfte während des Kinderbetreuungsgeldbezugs nachzuweisen, erläutert Abgeordnete Birgit Sandler in einem Entschließungsantrag ihrer Fraktion (699/A(E)). Laut Medienberichten habe das Familienministerium vor einiger Zeit offenbar die SVA angewiesen, Selbständige nicht mehr über fehlende Unterlagen etc. zu informieren. Diese Vorgangsweise führte zu einem Ansteigen jener Fälle, bei denen die Betroffenen zwar während der Karenzmonate die Zuverdienstgrenze eingehalten hatten, es aber verabsäumten, eine monatsweise Aufschlüsselung an die Versicherung zu schicken. Da aufgrund der Fristüberschreitung auch ein nachträglicher Nachweis der Einkünfte nicht möglich war, seien zahlreiche Betroffene nun mit schwerwiegenden finanziellen Belastungen konfrontiert. Neben einer Beratungs- und Informationsoffensive brauche es daher eine rechtliche Lösung, die gewährleistet, dass BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, die vor Ablauf der zweijährigen Frist keine Aufforderung erhalten haben, die Möglichkeit bekommen, fehlende Unterlagen nachreichen zu können, lautet die Forderung an die Familienministerin.

SPÖ drängt auf Wiedereinführung der fem:Help-App

SPÖ-Abgeordnete Birgit Sandler stellt mit Bedauern fest, dass die von der früheren Ministerin Gabriele Heinisch-Hosek ins Leben gerufene Handy-App fem:Help seitens des zuständigen Ministeriums nicht mehr betreut wird (711/A(E )). Die Idee hinter diesem Service war, Frauen in Not- und Gewaltsituationen ein zusätzliches Hilfsinstrument anzubieten. Mit der App konnten auch die wichtigsten Frauenberatungseinrichtungen schnell gefunden und kontaktiert werden. Die Einstellung dieser App treffe vor allem Menschen mit Behinderung, da diese mit einer Gehörlosenfunktion ausgestattet war, zeigt Sandler auf. Die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend wird daher aufgefordert, die fem:Help-App wieder zu aktivieren und sicherzustellen, dass es auch das Angebot für gehörbehinderte Personen umfasst. (Schluss) sue