Parlamentskorrespondenz Nr. 417 vom 23.04.2019

Alle parlamentsrelevanten Rechtsgebiete in einem Nachschlagwerk

KODEX Parlamentsrecht herausgegeben

Wien (PK) – Mit dem KODEX Parlamentsrecht liegt ab heute ein umfassendes Nachschlagwerk vor, das alle parlamentsrelevanten Rechtsbereiche enthält. Herausgeber der Reihe ist der bekannte österreichische Finanzrechtler Werner Doralt. Erschienen ist die Publikation als "Sonderausgabe Parlament" in enger Abstimmung mit der Parlamentsdirektion, vor allem mit der Leiterin des Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftlichen Dienstes, Gerlinde Wagner, auf deren Initiative das Werk auch zurückgeht.

Erstmals vereint ein einziger Kodex alle für das parlamentarische Verfahren und die parlamentarische Praxis wesentlichen Rechtsnormen. Der Aufbau und die Struktur erlauben eine rasche Orientierung und Übersicht.

Der KODEX umfasst alle im parlamentarischen Kontext maßgeblichen Rechtsbereiche, wie beispielsweise die Geschäftsordnungen des Nationalrates und des Bundesrates, das Informations- und Geheimhaltungsrecht, das Bezüge- und Unvereinbarkeitsrecht, die Rechtsvorschriften zu Instrumenten der Direkten Demokratie und das Recht der Parteien- und Klubförderung. Ergänzend finden sich darin auch die Geschäftsordnungen der Landtage.

Darüber hinaus bietet die Publikation auch einen Überblick über die zahlreichen Bestimmungen in einzelnen Materiengesetzen, die Mitwirkungs- und/oder Kontrollrechte sowie Berichtspflichten festlegen. Die Gesetzesauszüge in Kapitel 20 zeigen, welch umfangreiche Berichtspflichten an den Nationalrat und vereinzelt an den Bundesrat bestehen. Ähnliches gilt für die Gesetzesauszüge im Kapitel 19, die darlegen, in welchen Fällen vor Verordnungserlassung das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates herzustellen ist.

Damit steht MandatarInnen, MitarbeiterInnen der parlamentarischen Klubs, parlamentarischen MitarbeiterInnen, öffentlichen Bediensteten, Lehrenden und Lernenden an Universitäten und Hochschulinstitutionen mit Bezug zum parlamentarischen Geschehen sowie natürlich auch der interessierten Öffentlichkeit eine praxisrelevante, übersichtliche Gesetzesausgabe zur Verfügung. (Schluss) red