Parlamentskorrespondenz Nr. 442 vom 26.04.2019

Neu im Justizausschuss

SPÖ-Anträge auf Umsetzung der Anliegen des Frauen-Volksbegehrens

SPÖ greift Forderungen des Frauen-Volksbegehrens auf

Wien (PK) - Die Debatte vom 24. April im Nationalrat dürfe nicht der Schlusspunkt des Frauen-Volksbegehrens sein, mahnt SPÖ-Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek. Jetzt gehe es vielmehr darum, die Forderungen in die Umsetzung zu bringen. In einer Serie von Entschließungsanträgen greift die SPÖ-Frauensprecherin einzelne den Justizbereich betreffende Anliegen auf und fordert den Ausbau der Kooperation zwischen Behörden, Gerichten und Gewaltschutzzentren (749/A(E)) , den Ausbau von Beratungszentren für von Gewalt betroffene Mädchen, Frauen und Kinder (750/A(E)) , ein modernes Unterhaltssicherungsrecht (751/A(E)) , einen existenzsichernden Unterhaltsvorschuss (752/A(E)) sowie die Beauftragung einer Kinderkostenstudie (753/A(E)) . Ihr Fraktionskollege Mario Lindner wiederum verleiht in seinen Initiativen den Forderungen nach Weiterbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für die Polizei sowie MitarbeiterInnen des BFA und des BVwG (747/A(E)) , Geschlechtergerechtigkeit in Kapitalgesellschaften und Genossenschaften (748/A(E)) sowie Sensibilisierungsprogrammen zum Thema Gewaltschutz und Antigewalttrainings (754/A(E)) zusätzlichen Nachdruck. (Schluss) hof