Parlamentskorrespondenz Nr. 444 vom 26.04.2019

Neu im Landwirtschaftsausschuss

Regierung legt Novelle zum Weingesetz vor

Weingesetznovelle schränkt kleinere geografische Angaben bei der Vermarktung ein

Wien (PK) – Eine Novelle zum Weingesetz (593 d.B.) schafft für sämtliche bestehende und zukünftige DAC-Gebiete die Möglichkeit, bei Qualitätsweinen aus Trauben aus einem DAC-Gebiet, die nicht als DAC-Weine, sondern als Qualitätsweine Niederösterreich, Steiermark oder Burgenland vermarktet werden, die Angabe einer Großlage, eines Weinbauortes oder einer Ried durch Verordnung zu verbieten. (Schluss) hof