Parlamentskorrespondenz Nr. 454 vom 29.04.2019

Neu im Unterrichtsausschuss

Regierungsvorlagen: Eingliederung BIFIE in Bildungsministerium, Herbstferien

Wien (PK) – Mit zwei Gesetzesentwürfen zum Schulrecht wollen ÖVP und FPÖ entsprechende Ankündigungen ihres Regierungsprogramms umsetzen. Zum einen geht es um die Auflösung des Bildungsinstituts für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens (BIFIE) bzw. die Überführung seiner MitarbeiterInnen und Agenden in das Bildungsministerium. Zum anderen strebt man bundeseinheitliche Herbstferien anstelle einzelner schulfreier Tage in diesem Zeitraum an. Dadurch soll unter anderem den Eltern schulpflichtiger Kinder bei der Betreuungsplanung in der unterrichtsfreien Zeit geholfen werden.

Institut des Bundes für Qualitätssicherung (IQS) soll Wissenschaft enger an Schulverwaltung binden

Zur Sicherung verlässlicher Evidenzen bei den Erhebungen zur Leistungsfähigkeit von Schulen und SchülerInnen schlägt die Regierung den Ersatz des ausgelagerten BIFIE durch ein neu zu schaffendes Qualitätssicherungsinstitut (IQS) vor, das im Bildungsministerium verankert sein soll (596 d.B. ). Die Infrastruktur für wissenschaftsbasierte Qualitätssicherung im Schulbereich, 2008 mit dem BIFIE geschaffen, sowie die Expertise der dortigen MitarbeiterInnen könnten dadurch von der Schulverwaltung wirkungsvoller genutzt werden. Dem IQS wird in der Erklärung zum Gesetzesentwurf die Rolle einer Datenerhebungs- und Dienstleistungseinrichtung für evidenzbasierte Qualitätsentwicklung zugeschrieben. Dienst- und Fachaufsicht liegen demnach beim Ressort. Im Vergleich zum BIFIE soll das neue Institut eine schlankere Aufbauorganisation haben, seine Aufgabenplanung würde im Rahmen der Budgetfestlegung des Ressorts erfolgen.

Wissenschaftliche und personelle Ressourcen des BIFIE sowie dessen Kompetenzen werden gemäß Regierungsplan zur Gänze auf das IQS als nachgeordnete Dienststelle des Ministeriums übertragen. Finanzielle Auswirkungen ergeben sich laut Entwurf dadurch keine, die Kosten würden lediglich vom Budgetposten "Transferaufwand" in den "Personal- und Sachaufwand" verschoben.

Eingerichtet werden soll das IQS am 1. Juli 2020, wobei Ausschreibung und Bestellung der Institutsleitung bereits davor erfolgen könnten. Aus den geplanten Übergangsbestimmungen erschließt sich, dass der Wissenschaftliche Beirat des BIFIE bis zum Ende seiner Funktionsperiode als Beirat des neuen Instituts vorgesehen ist.

Herbstferien und einheitliche "Fenstertage" sollen Schuljahr besser planbar machen

Einheitliche Herbstferien will die Regierung an Österreichs Schulen einführen. Konkret soll die Zeit vom 27. bis 31. Oktober ab dem Schuljahr 2020/21 schulfrei werden, bei Bedarf auch schon ein Jahr früher (595 d.B. ). Mit Bedacht auf berufsbildende Schulen bzw. deren Pflichtpraktika, etwa im Tourismus, wird den Schulbehörden allerdings die Möglichkeit eingeräumt, die Herbstferien in begründeten Fällen aufzuheben und auf die bisherigen Bestimmungen zurückzugreifen.

Ziel der Herbstferien ist, die Belastung von SchülerInnen und LehrerInnen in der langen Unterrichtsperiode vom Ende der Sommerferien bis zum Beginn der Weihnachtsferien zu verringern, heißt es im Vorschlag. Außerdem will man den Erziehungsberechtigten durch eine einheitliche Gestaltung der unterrichtsfreien Zeit im Herbst die Organisation der Kinderbetreuung erleichtern. In diesem Zusammenhang soll es künftig auch für jedes Bundesland die Möglichkeit geben, PflichtschülerInnen einheitlich bis zu zwei Tage, die zwischen schulfreien Tagen liegen, frei zu geben ("Zwickel- bzw. Fenstertage"). Weder die Anzahl der Schultage noch jene der schulfreien Tage ändere sich dadurch.

Wegfallen sollen zugunsten der Herbstferien nämlich die freien Dienstage nach Ostern und Pfingsten. Wie viele schulautonome Tage künftig erlaubt sind, hängt laut Regierungsplan davon ab, ob der Nationalfeiertag am 26. Oktober auf ein Wochenende oder einen Werktag fällt. Das Höchstmaß wird mit vier Tagen festgelegt. Zudem würden die je nach Bundesland vereinheitlichten Zwickel- bzw. Fenstertage die Zahl der vom Schulforum bzw. Schulgemeinschaftsausschuss als schulfrei zu erklärenden Tage verringern. In mittleren und höheren Schulen soll die Novelle zum Schulzeitgesetz ab 1. September 2020 greifen, für die Pflichtschulen könnten die Bundesländer ab dem Schuljahr 2019/20 die Neuregelung veranlassen.

Weitere Novellierungen im Entwurf betreffen die Pausen, für deren Dauer die Schulen mehr Spielraum erhalten sollen, und die Klarstellung, dass in der letzten Schulstufe das zweite Semester am Sonntag vor Beginn der Klausurprüfung endet. (Schluss) rei


Themen