Parlamentskorrespondenz Nr. 465 vom 02.05.2019

Neu im Innenausschuss

SPÖ-Anträge: Verbot von Symbolen der Identitären, Anliegen des Frauenvolksbegehrens

Wien (PK) – Das Symbole-Gesetz soll novelliert und um die Symbole der Identitären Bewegung ergänzt werden, meint die SPÖ. Mit mehreren Anträgen wollen die SPÖ-Abgeordneten außerdem die Forderungen des Frauenvolksbegehrens in Umsetzung bringen.

Aufnahme der Identitären in das Symbole-Gesetz

Die SPÖ fordert dazu auf, die Symbole der Identitären Bewegung in das Symbole-Gesetz aufzunehmen und somit das Verbot ihrer Verwendung zu regeln (772/A). Die gegenwärtigen Entwicklungen rund um die Identitären in Österreich sowie um ihre Verbindungen zu rechtsextremistischen Gruppierungen weltweit stelle eine latente Gefahr für den Verfassungsstaat Österreich und seine BürgerInnen dar, argumentiert Antragstellerin Angela Lueger. Die Aufnahme der Identitären in den Paragraph 1 des Symbole-Gesetzes, neben Gruppierungen wie dem IS, Al-Quaida oder sonstiger terroristischer Vereinigungen wird daher als notwendig erachtet.

Forderungen in Anlehnung an das Frauenvolksbegehren

Eine Reihe an SPÖ-Anträgen, mit denen sich künftig der Ausschuss für innere Angelegenheiten befassen wird, steht im Zusammenhang mit dem von fast 500.000 Personen unterstützten Frauenvolksbegehren. Mit den insgesamt 30 Anträgen unter der Bezeichnung "Frauen*Volksbegehren 2.0" will die SPÖ den Anliegen der InitiatorInnen des Volksbekehrens Rechnung tragen, 6 davon betreffen das Innenressort.

Gefordert wird etwa das Recht auf eine schnelle und sicherere Familienzusammenführung (741/A(E)) sowie eine gesetzliche Basis zur Information über mögliche Aufenthaltstitel (742/A(E)). EhepartnerInnen sollten über das Recht auf einen vom Partner/von der Partnerin unabhängigen Aufenhtaltsstatus informiert werden, meint Antragssteller Mario Lindner. Die SPÖ setzt sich auch für konkrete Weiterbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für MitarbeiterInnen der Polizei, des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl sowie des Bundesverwaltungsgerichts ein (743/A(E)). Themen der sexualisierten Gewalt gegen Flüchtlinge sowie der Situation von LGBTIQ-Flüchtlingen sollten dauerhaft in Fortbildungsprorammen verankert werden.

Des Weiteren wird der Innenminister von der SPÖ-Fraktion zur Ausarbeitung einer gesetzlichen Regelung aufgefordert, wonach LGBTIQ-Flüchtlinge als besonders vulnerable Gruppe im Asylrecht behandelt werden (744/A(E)). Diesen Personen, sowie Mädchen und Frauen auf der Flucht sollte außerdem der Zugang zu geschlechtergetrennter Unterbringung sowie staatlich finanzierter, geschlechtsspezifischer medizinischer und psychologischer Therapie ermöglicht werden (746/A(E)), fordern die SPÖ-Mandatarinnen Gabriele Heinisch-Hosek und Sabine Schatz. Ein weiterer Antrag betrifft die Forderung zur Umsetzung von Sensibilisierungsprogrammen zum Thema Gewaltschutz in Schulen, bei der Justiz und der Polizei sowie Präventionsprogramme und Antigewalttrainings für Gefährdende (745/A(E)). (Schluss) fan