Parlamentskorrespondenz Nr. 477 vom 06.05.2019

Verfassungsausschuss: Breite Mehrheit für Aufstockung des Privatrundfunkfonds

Fördermittel für private TV- und Radiosender werden um 5 Mio. € erhöht

Wien (PK) – Der Fördertopf für Privat-TV und Privatradio wird um 5 Mio. € aufgestockt. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat heute mit breiter Mehrheit eine entsprechende Novellierung des KommAustria-Gesetzes gebilligt. Neben den Koalitionsparteien stimmten auch SPÖ und NEOS für den von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf. Damit werden ab heuer jährlich 20 Mio. € zur Unterstützung des privaten Rundfunksektors zur Verfügung stehen. Es gebe eine steigende Zahl regionaler und bundesweiter Anbieter, wird dieser Schritt von den Koalitionsparteien begründet. Zudem weist die Regierung darauf hin, dass es seit 2013 keine Erhöhung der Fördermittel mehr gegeben hat. Abgelehnt wurde der Entwurf von der Parlamentsfraktion JETZT, sie hält die vorgesehene Erhöhung für viel zu niedrig.

Zur Diskussion im Ausschuss standen auch mehrere Oppositionsanträge: Die SPÖ fordert eine umfassende Reform der Medienförderung, die NEOS wollen das Medientransparenzgesetz gemäß den Empfehlungen des Rechnungshofs nachschärfen.

Breite Zustimmung für höhere Dotierung des Privatrundfunkfonds

Ziel der Förderung privater Radio- und TV-Sender ist es, Programmvielfalt sicherzustellen und hochwertigen Content, insbesondere im Informations-, Kultur- und Bildungsbereich, zu unterstützen. Zudem sollen künftig ausdrücklich auch TV-Formate, die Medienkompetenz fördern, in den Genuss von Fördermitteln kommen. Die zusätzlichen Mittel werden gemäß Gesetzentwurf (592 d.B. ) per 15. Juli an die Rundfunk- und Telekom-Regulierungs-GmbH (RTR) überwiesen, die den Privatrundfunkfonds verwaltet und für die Fördervergabe zuständig ist.

Unterstützt wurde das Vorhaben auch von der SPÖ und den NEOS. Es handle sich zwar um keinen großen Wurf, der Schritt gehe aber in die richtige Richtung, sagte NEOS-Verfassungssprecher Nikolaus Scherak (NEOS). Es sei wichtig, auch im privaten Sektor Public Value zu fördern. Seitens der SPÖ signalisierten Thomas Drozda, Selma Yildirim und Johannes Jarolim Zustimmung zum Gesetzentwurf, wiewohl sie ein Gesamtkonzept für die Medienförderung vermissen und hinterfragten, warum nicht auch nichtkommerzielle private Rundfunksender in den Genuss von mehr Fördermitteln kommen.

Blümel will Einnahmen aus "digitaler Konzernsteuer" für Medienförderung bereitstellen

Medienminister Gernot Blümel betonte, dass es Ziel der Regierung sei, langfristig eine pluralistische Medienberichterstattung sicherzustellen. Früher habe das Match Private gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gelautet, mittlerweile seien die Hauptgegner Google, Facebook und Co., wies er auf aktuelle Herausforderungen hin.

Konkret arbeitet die Regierung laut Blümel derzeit an vier Maßnahmenpaketen. So ist ihm zufolge neben der Aufstockung des Privatrundfunkfonds geplant, zusätzlich 15 Mio. € aus den Erlösen der "digitalen Konzernsteuer" für Medienförderung zur Verfügung zu stellen, wobei ein Fokus auf der Unterstützung digitaler Angebote liegen soll. Überdies verwies er auf die derzeit in Begutachtung befindliche Gesetzesnovelle, die Kabelnetzbetreiber verpflichten soll, österreichische Sender bzw. Sender mit österreichischem Inhalt unter die ersten zehn Plätze zu reihen. Zudem sei eine Novellierung des ORF-Gesetzes in Vorbereitung, die auf eine stärkere Kooperation zwischen dem ORF und privaten Anbietern abzielt.

Was die Förderkriterien für die fünf zusätzlichen Millionen Euro für den Privatrundfunkfonds betrifft, verwiesen sowohl ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl als auch FPÖ-Abgeordnete Susanne Fürst auf das geltende Privatrundfunkgesetz und die Richtlinien der RTR. Daran ändere sich grundsätzlich nichts, sagte Gerstl. Dass nur die Mittel für kommerzielle Sender, nicht aber jene für die freie Radio- und TV-Szene angehoben werden, begründete Blümel damit, dass vor allem bei den kommerziellen Sendern zuletzt ein hoher Anstieg der Förderwerber zu verzeichnen gewesen sei.

Abgelehnt wurde die Novelle zum KommAustria-Gesetz lediglich von der Parlamentsfraktion JETZT: Alfred Noll meinte, dass weit mehr als 5 Mio. € zusätzlich für den Privatrundfunk notwendig wären.

SPÖ drängt auf umfassende Reform der Medienförderung

Vom Verfassungsausschuss vertagt wurde ein Entschließungsantrag der SPÖ (414/A(E) ), der auf eine umfassende Reform der Medienförderung abzielt. Mediensprecher Thomas Drozda schlägt unter anderem ein modulares Fördersystem mit einem besonderen Förderfokus auf journalistische Qualität vor. Zudem drängt er auf Maßnahmen, die die Unabhängigkeit der Presse stärken und den Printmedien den Umstieg in die digitale Medienwelt erleichtern. Das derzeitige System der Medienförderung stamme aus dem Analogzeitalter und sei nicht mehr zeitgemäß, macht er geltend.

FPÖ-Abgeordnete Susanne Fürst begründete die Vertagung mit dem von der Regierung geplanten Medienpaket, mit dem ihr zufolge Förderungen in der Höhe von 32 Mio. € neu aufgestellt werden sollen. Grundsätzlich könne sie sich dem Titel der SPÖ-Initiative anschließen, sagte sie, auch ihr sei die Aufrechterhaltung journalistischer Qualität ein wesentliches Anliegen.

NEOS fordern Nachschärfungen im Medientransparenzgesetz

Ebenfalls vertagt haben ÖVP und FPÖ die Beratungen über zwei Anträge der NEOS zum Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (23/A(E) , 200/A(E) ), mit denen Claudia Gamon und Nikolaus Scherak in Anlehnung an Empfehlungen des Rechnungshofs gesetzliche Nachschärfungen fordern. Unter anderem geht es den beiden Abgeordneten darum, die für öffentliche Inserate und Medienkooperationen geltende Meldepflicht auf nicht-periodische Druckwerke auszuweiten, die Bagatellgrenze von 5.000 € pro Quartal abzuschaffen bzw. zu reduzieren und LokalpolitikerInnen in das sogenannte "Kopfverbot" einzubeziehen. Damit wollen die NEOS Lücken im Gesetz und Umgehungsmöglichkeiten schließen.

Für Nikolaus Scherak ist es etwa nicht einsichtig, dass das Abbildungsverbot in Inseraten für BürgermeisterInnen oder StadträtInnen nicht gilt. Er sieht in diesem Zusammenhang die Gefahr, dass mit öffentlichen Mitteln finanzierte Werbeeinschaltungen für persönliche Imagepflege oder parteipolitische Zwecke missbraucht werden. Darüber hinaus hält er die Einführung von Verwaltungsstrafen für notwendig, um einer immer wieder feststellbaren Missachtung des Kopfverbots wirksam entgegenzuwirken.

Klaus Fürlinger (ÖVP) machte darauf aufmerksam, dass der Rechnungshofbericht zu diesem Bereich aus dem Jahr 2015 stammt und damit möglicherweise nicht mehr aktuell ist. Zudem äußerte er die Befürchtung, dass eine Umsetzung der NEOS-Initiative zu einer kompletten Verbürokratisierung der Politik auf regionaler Ebene führen würde.

SPÖ-Abgeordneter Thomas Drozda nutzte die Debatte dazu, um auf Inserate des Sozialministeriums und des Verkehrsministeriums in einer neuen Ausgabe des Magazins "Zur Zeit" hinzuweisen. Offenbar habe die Feststellung von Bundeskanzler Sebastian Kurz, keine Inserate in rechten Medien zu wollen, zu keinen Konsequenzen geführt, kritisierte er. Medienminister Blümel nahm dazu allerdings nicht Stellung. (Fortsetzung Verfassungsausschuss) gs