Parlamentskorrespondenz Nr. 486 vom 07.05.2019

Rechnungshofausschuss widmet sich Umweltverträglichkeitsprüfungen auf Bundesstraßen

Verkehrsminister Hofer will Vereinheitlichung von Nachkontrollen

Wien (PK) – Die Nachkontrollen gemäß Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) auf den österreichischen Bundesstraßen wurden vom Rechnungshof einer Prüfung unterzogen (III-265 d.B.) und heute von den Abgeordneten des Rechnungshofausschusses diskutiert. In der bisherigen Praxis der UVP-Nachkontrolle auf den Bundesstraßen wurde laut Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker nur ein geringer Mehrwert gegenüber der laufenden Auflagenkontrolle identifiziert.

Die Rechnungshofprüfung zur Einhaltung der UVP-Auflagen bei ausgewählten Bundesstraßen umfasste die Jahre 2009 bis 2016 und hatte zum Ziel, die rechtlichen Grundlagen für die Nachkontrollen darzulegen sowie die Annahmen und Prognosen der Umweltverträglichkeitsprüfung im Wirkungsbereich des Verkehrsministeriums, des Nachhaltigkeitsministeriums, des Umweltbundesamts sowie bei der ASFINAG zu überprüfen.

Die österreichischen Bundesstraßen - Autobahnen und Schnellstraßen – sind gemäß UVP-G 2000 einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen. Zum Zeitpunkt der Rechnungshofüberprüfung war drei bis fünf Jahre nach Verkehrsfreigabe eine Nachkontrolle durch das Verkehrsministerium und die entsprechenden Behörden durchzuführen. Inzwischen gab es einige Novellen im UVP-G. Bei den Nachkontrollen ist etwa zu überprüfen, ob Genehmigungsbescheide eingehalten werden und ob die Annahmen und Prognosen der Umweltverträglichkeitsprüfung mit den tatsächlichen Auswirkungen auf die Umwelt übereinstimmen. Der Rechnungshof stellte fest, dass die Bearbeitung dieser Nachkontrollen gegenüber laufenden UVP-Verfahren nachrangig ist und die ASFINAG etwa nicht vollständig über erforderliche Unterlagen verfügte, was zu Verzögerungen führte. Positiv wahrgenommen wurde hingegen die grundsätzlich zunehmende Strukturierung des Bearbeitungsprozesses. Dass das Verkehrsministerium nicht sämtliche Prognosen, sondern lediglich wesentliche Fachbereiche der Umweltverträglichkeitsprüfung kontrollierte, wird vom Rechnungshof zweckmäßig erachtet.

Seinen Berichtspflichten kamen die ASFINAG-Gesellschaften nicht vollständig und teilweise nicht fristgerecht nach. Auch die Abwicklung der Verfahren und die Kontrolle der Auflagen wiesen teilweise Mängel in Bezug auf Vollständigkeit und Beweissicherung auf, heißt es im Bericht. Ebenso bestand keine Gewähr, dass die Verantwortlichen einem im Zuge der Nachkontrolle aufgezeigten Handlungsbedarf nachgekommen wären. Empfohlen wird vom Rechnungshof daher, die Überwachungsmaßnahmen möglichst präzise vorzuschreiben, etwa durch Vorgabe von Art, Zeitpunkt und Umfang der Erhebungen. Die ASFINAG-Gesellschaften sollten ebenso wie die Behörden über praktikable Systeme zur Auflagen- und Fristverwaltung verfügen sowie entsprechende Vorkehrungen zur Einhaltung der Auflagen treffen und Berichte fristgerecht übermitteln. Bei Abweichungen oder Mängeln sollte außerdem umgehend deren Behebung veranlasst werden, meint der Rechnungshof.

Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker ortete demnach Optimierungsbedarf für eine wirksame Kontrolle zur Vermeidung von Mängeln. Gegenüber einer laufenden Auflagenkontrolle würde die bisherige Praxis der Nachkontrolle auf Bundesstraßen nur geringen Mehrwert darstellen, meinte sie, etwa weil der ASFINAG ohnehin laufend aktuelle Daten zur Verfügung stehen. Damit die Nachkontrolle künftig nicht nur als einmaliges Instrument, sondern den fachlichen Anforderungen zu jeweils projektspezifisch zweckmäßigen Zeitpunkten eingesetzt wird, regte sie eine dementsprechende Novellierung des UVP-G an.

Verkehrsminister Norbert Hofer ging auf diese unter anderem auch von Josef Lettenbichler (ÖVP) und Wolfgang Zinggl (JETZT) angesprochenen Schwächen im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz ein und sprach sich für eine Evaluierung der Nachkontrollen aus. Grundsätzlich habe man das Ziel der Kontrollen – die Veranlassung von Maßnahmen, sofern sich Veränderungen der Verkehrsströme ergeben - permanent im Blickfeld, versicherte er. Um die UVP-Verfahren zu verbessern und in Richtung einer Zentrallösung zu reformieren, wird der Minister laut seinen Angaben in konstruktive Verhandlungen mit den Bundesländern treten. Er sprach sich für eine Vollkonzentration beim Bund aus. Einheitliche Vorgaben für die Durchführung von UVP-Verfahren hatte auch Rudolf Plessl (SPÖ) im Zuge der Ausschussdiskussion gefordert. Allerdings sei der Bericht des Rechnungshofs aufgrund mehrerer Gesetzesänderungen, vieler mittlerweile abgeschlossener Prüfverfahren und eines neuen Bescheidverfahrens nicht ganz aktuell, betonte der Verkehrsminister. Somit sei auch die derzeitige Vorgehensweise bei Genehmigungsbescheiden nicht vergleichbar mit den Ergebnissen der Rechnungshofprüfung, antworte Hofer auf eine Nachfrage von FPÖ-Abgeordneter Jessi Lintl.

Diskutiert wurde auch über die Personalsituation innerhalb des zuständigen Ressorts. Aufgrund der langen Dauer der Kontrollverfahren stünden im Ministerium zu wenige Sachverständige zur Verfügung, meinte SPÖ-Abgeordneter Plessl. Die Durchführung von präziseren Kontrollen würde für sie noch mehr Aufwand bedeuten, betonte Zinggl (JETZT). Auch weil das UVP-Verfahren immer komplexer werde, gebe es einen Trend, ExpertInnen von außen hinzuzuziehen, sagte Lettenbichler (ÖVP). Irmgard Griss (NEOS) machte auf die hohen Kosten für diese externen Sachverständigen aufmerksam. Verkehrsminister Hofer entgegnete, dass es aufgrund des Personalabbaus im öffentlichen Dienst nicht immer genügend interne personelle Ressourcen gebe, und es daher in Zeiten der Spitzenbelastung notwendig sei, nicht-amtliche Sachverständige hinzuzuziehen.

Eine Verbesserung des Zusammenspiels der Behörden und Ämter schlug SPÖ-Abgeordneter Plessl vor. Die Zusammenarbeit zwischen dem Verkehrsministerium und der ASFINAG würde trotz einer kurzen Problemphase in der Unternehmensführung recht gut funktionieren, beantwortete Hofer in diesem Zusammenhang auch eine Frage von Ausschussvorsitzender Griss (NEOS). Er werde sich allerdings bemühen, dass die Übermittlung vollständiger Unterlagen künftig besser funktioniere. Eine weitere Datenbanklösung sei derzeit nicht vorgesehen, wenngleich die Möglichkeit nicht völlig auszuschließen sei, sagte Hofer zu SPÖ-Abgeordneter Doris Margreiter, die außerdem ihre Bedenken in Hinblick auf Lärmschutz und Luftschadstoffe äußerte. Dazu verwies Verkehrsminister Hofer auf die geplante Steuerreform, die auch eine ökologische Komponente enthalten werde.

Ein weiterer Punkt auf der heutigen Tagesordnung des Rechnungshofausschusses, ein Prüfbericht zum System der Bundessportförderung (III-271.d.B.), diente der Fristwahrung und wurde ohne Debatte vertagt. (Schluss Rechnungshofausschuss) fan