Parlamentskorrespondenz Nr. 582 vom 24.05.2019

Neu im Verfassungsausschuss

SPÖ-Antrag zum Interpellationsrecht, NEOS-Antrag zur Raumordnung

Unzureichende Anfragebeantwortungen: Auch SPÖ will Verfassungsgerichtshof einschalten

Wien (PK) – Die Opposition hat bereits mehrfach Kritik an unzureichenden schriftlichen Anfragebeantwortungen der Regierung geübt. Nun hat die SPÖ eine Änderung der Bundesverfassung beantragt. Sie schlägt vor, bei Streitfällen den Verfassungsgerichtshof einzuschalten (786/A).

Konkret sollen sich jene Abgeordneten oder BundesrätInnen, die eine schriftliche Anfrage eingebracht haben und mit der Antwort des zuständigen Regierungsmitglieds unzufrieden sind, an den VfGH wenden können. Allerdings nur dann, wenn es um die Klärung grundsätzlicher Fragen geht. Damit wollen Jörg Leichtfried und Peter Wittmann eine Lähmung des VfGH durch hunderte Beschwerden vermeiden. Auf Basis der an ihn herangetragenen Fälle könnte der Verfassungsgerichtshof ihrer Vorstellung nach Leitlinien festlegen, etwa welche Grenzen für die Beantwortung von Anfragen bestehen und wo Anfragen unbedingt beantwortet werden müssen.

Begründet wird der Antrag von Leichtfried und Wittmann damit, dass sich trotz mehrfacher Versuche, den Zustand zu verbessern, nichts an der "schlampigen" und "verfassungswidrigen" Praxis geändert habe. Vielmehr sei eine Verschlechterung der Anfragebeantwortungen festzustellen. An den Antrag angehängt ist ein Artikel des Informationsportals addendum.org, der sich ebenfalls kritisch mit diesem Thema auseinandersetzt. Auch der Parlamentsklub JETZT plädiert für eine Ausweitung der Kompetenzen des VfGH und hat dazu bereits im März einen Entschließungsantrag eingebracht.

Raumordnung: NEOS fordern Einschränkung von Gemeindekompetenzen

Die NEOS machen auf schwerwiegende Folgewirkungen durch die zunehmende Bodenversiegelung in Österreich aufmerksam und fordern in diesem Sinn eine grundlegende Reform der Raumordnungspolitik. Insbesondere geht es Michael Bernhard darum, Widmungskompetenzen der Gemeinden einzuschränken und Planungs- und Kontrollkompetenzen auf die Länderebene zu verlagern (800/A(E)).

In der Begründung des Antrags weist Bernhard darauf hin, dass Österreich mit knapp zwölf Hektar verbrauchter Fläche pro Tag nach wie vor an der Spitze der EU-Länder steht. Er macht dafür nicht zuletzt eine "disproportionale Kompetenzanhäufung" auf Gemeindeebene, mangelnde Kontrollen durch Bund und Länder sowie eine fehlende überregionale Planungs-, Verkehrs- und Widmungsstrategie verantwortlich. Folge des voranschreitenden Bodenverbrauchs sei nicht zuletzt der Verlust von Lebensräumen für Tiere und damit ein Vorantreiben des Artensterbens. Zudem bewirke die Zersiedelung steigende Emissionen, etwa durch das höhere Verkehrsaufkommen, und erschwere den Kampf gegen den Klimawandel. (Schluss) gs