Parlamentskorrespondenz Nr. 584 vom 24.05.2019

Neu im Verfassungsausschuss

Regierung schlägt Einrichtung einer zentralen Disziplinarbehörde für BundesbeamtInnen vor

Wien (PK) – Einer der letzten Gesetzentwürfe, die die türkis-blaue Regierung dem Nationalrat vorgelegt hat, hat Änderungen im Beamten-Dienstrechtsgesetz und in verwandten Gesetzen zum Inhalt (625 d.B.). Zentraler Punkt dieser Sammelnovelle ist eine Auflösung der Disziplinarkommissionen in den Ministerien und eine Übertragung der von ihnen wahrgenommenen Aufgaben an eine neue Bundesdisziplinarbehörde, die für alle BundesbeamtInnen zuständig sein soll. Außerdem werden Änderungen im Personalvertretungsgesetz vorgenommen.

Begründet wird die geplante Zentralisierung der Disziplinarverfahren von der Regierung damit, dass es in einzelnen Ressorts nur wenige Verfahren gibt und es durch die stetig abnehmende Zahl von BeamtInnen zunehmend schwieriger wird, die Disziplinarkommissionen zu besetzen. Zudem handle es sich meist um komplexe Dienstrechtsverfahren, die nicht selten vor den Verwaltungs- bzw. Höchstgerichten landen. Vor diesem Hintergrund könnte eine zentrale Behörde ihrer Meinung nach mehr Rechtssicherheit durch eine Professionalisierung der Entscheidungen sowie eine einheitlichere Spruchpraxis bringen. Zudem erwartet sich die Regierung eine Erhöhung der Kostentransparenz. Auch der Rechnungshof habe eine Konzentration der Disziplinarverfahren bei einer Stelle empfohlen, wird in den Erläuterungen hervorgehoben.

Angesiedelt werden soll die zentrale und unabhängige Bundesdisziplinarbehörde beim Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport. Ihr sollen den Erläuterungen zufolge neben der Leiterin bzw. dem Leiter weitere zwölf hauptberufliche MitarbeiterInnen in akademischer Verwendung sowie ein 13-köpfiges Unterstützungsteam angehören. Die Entscheidungen werden – wie auch in den derzeitigen Disziplinarkommissionen – in Disziplinarsenaten getroffen, die sich aus einem/einer hauptberuflich tätigen Senatsvorsitzenden sowie je einem dienstgeberseitig und einem dienstnehmerseitig nominierten Mitglied zusammensetzen. Diese beiden Mitglieder sollen grundsätzlich aus dem Ressort des/der Beschuldigten kommen (Nominierungsrecht durch die Ressortspitze bzw. den Zentralausschuss).

Aufnehmen soll die Bundesdisziplinarbehörde ihre Arbeit mit 1. Jänner 2020. Die jährlichen Kosten werden mit rund 3,3 Mio. € veranschlagt.

Darüber hinaus werden mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2019 Vorkehrungen für die im Spätherbst stattfindenden Personalvertretungswahlen getroffen. So soll etwa durch die Vorverlegung zahlreicher Fristen sichergestellt werden, dass per Briefwahl abgegebene Stimmen rechtzeitig beim zuständigen Wahlausschuss einlangen. Außerdem sollen den Dienststellenausschüssen auch bei der Gewährung von Sabbaticals und bei beantragten Arbeitszeitreduzierungen ohne gesetzlichen Anspruch  Mitwirkungsrechte eingeräumt werden. (Schluss) gs