Parlamentskorrespondenz Nr. 595 vom 29.05.2019

Neu im Verfassungsausschuss

Anträge von SPÖ, FPÖ, NEOS und JETZT zur Änderung des Parteiengesetzes

Wien (PK) – Nicht nur die bisherigen Oppositionsparteien SPÖ, NEOS und JETZT haben die sogenannte Ibiza-Affäre zum Anlass genommen, um eine Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen für Parteispenden und weitere Adaptierungen im Parteiengesetz zu fordern. Auch die FPÖ hat einen Antrag vorgelegt. Unter anderem schlagen die einzelnen Fraktionen härtere Sanktionen für Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben, Obergrenzen für Parteispenden und erweiterte Kontrollbefugnisse des Rechnungshofs vor. Mittels einer Novelle zum Medientransparenzgesetz wollen die NEOS der Regierung außerdem ausdrücklich verbieten, bis zur im September geplanten Nationalratswahl Inserate zu schalten.

Antragspaket "Saubere Politik" der NEOS

Ein Großteil der zum Parteiengesetz eingebrachten Anträge kommt von den NEOS. Unter dem Titel "Antragspaket 'Saubere Politik'" fordern NEOS-Parteichefin Beate Meinl-Reisinger und ihre FraktionskollegInnen unter anderem die Einführung eines Straftatbestands für illegale Parteienfinanzierung (828/A), eine Senkung der Wahlkampfkostenobergrenze (829/A), abschreckende Sanktionen im Falle einer Überschreitung des Wahlkampfkostendeckels (835/A) und eigene – zeitnahe – Rechenschaftsberichte der Parteien über Wahlwerbeausgaben (834/A). Zudem sollen eigenständige Teilorganisationen und parteinahe Organisationen wie Bünde in den jährlichen Finanzbericht der Parteien miteinbezogen werden sowie die Einnahmen und Ausgaben der einzelnen Bezirks- und Gemeindeorganisationen im Bericht gesondert auszuweisen sein (833/A).

Im Konkreten plädieren die NEOS für eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bzw. eine Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen für den Fall, dass illegale Parteispenden vorsätzlich angenommen oder legale Parteispenden nicht korrekt ausgewiesen bzw. gemeldet werden. Auch eine Zerlegung erhaltener Spenden in Teilbeträge zur Umgehung der gesetzlichen Transparenzbestimmungen soll demnach strafbar sein. Bei schweren Verstößen gegen das Parteiengesetz könnte damit die Staatsanwaltschaft als Ermittlungsbehörde tätig werden, argumentiert Meinl-Reisinger. Derzeit drohen ihr zufolge lediglich Verwaltungsstrafen, zudem hätten weder der Rechnungshof noch der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat die Kompetenz, Konten zu öffnen oder Dokumente einzusehen.

Die Wahlkampfkostenobergrenze soll nach Ansicht der NEOS – auch für Landtags- und Gemeinderatswahlen – mit maximal 1 € pro Wahlberechtigtem festgelegt werden. Bei den Nationalratswahlen 2017 wären das rund 6,4 Mio. € gewesen. Gleichzeitig soll die nicht in den Deckel einzurechnende "Freigrenze" für persönliche Werbung einzelner KandidatInnen von je 15.000 € auf 10.000 € gesenkt werden.

Für den Fall einer Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze treten die NEOS für eine Geldbuße in der Höhe des Eineinhalbfachen des Überschreitungsbetrags ein. Die derzeitigen Sanktionen – maximal 10% bzw. 20% des Überschreitungsbetrags – seien viel zu wenig abschreckend, argumentieren sie. Überdies sollen zeitnahe Berichte der Parteien über ihre Wahlkampfausgaben samt Aufschlüsselung der Ausgabenarten und die Erweiterung des jährlichen Finanzberichts für mehr Transparenz sorgen.

Abschaffung der jährlichen Valorisierung der Parteienförderung

Schließlich schlagen die NEOS vor, die jährliche Valorisierung der Parteienförderung – sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene – abzuschaffen und auch die Wahlkampfkostenobergrenze sowie weitere im Parteiengesetz und im Parteien-Förderungsgesetz verankerte Grenzwerte einzufrieren (831/A). Österreich leiste sich die höchste Parteienförderung in Europa, hebt Abgeordneter Nikolaus Scherak hervor. Seiner Meinung nach sind die ausgezahlten Summen überschießend und demokratiepolitisch in keiner Weise notwendig.

Ein Teil der Forderungen der NEOS könnte vom Nationalrat mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, für andere braucht es eine Zweidrittelmehrheit.

SPÖ fordert Obergrenzen für Parteispenden

Mit manchen Vorschlägen stoßen die NEOS bei der SPÖ auf offene Ohren. So sprechen sich auch die Abgeordneten Jörg Leichtfried und Thomas Drozda für eigene Berichte der Parteien über ihre Wahlkampfausgaben, zeitnah nach Nationalrats- bzw. Europawahlen, aus. Zudem wollen sie den Geltungsbereich einzelner Bestimmungen des Parteiengesetzes auf Teilorganisationen von Parteien ausdehnen.

Der Schwerpunkt der beiden von der SPÖ eingebrachten Anträge zur Änderung des Parteiengesetzes liegt allerdings bei der Begrenzung von Parteispenden. Natürliche Personen bzw. Unternehmen sollen demnach künftig maximal 10.000 € pro Jahr an eine Partei spenden dürfen (846/A). Damit wollen Leichtfried und Drozda sicherstellen, dass politische Parteien nur ihren WählerInnen verpflichtet sind und in ihren Entscheidungen nicht von Großspendern beeinflusst werden.

Um faire Wahlkampfbedingungen zu gewährleisten, plädiert die SPÖ außerdem dafür, Parteispenden im Umfeld von Wahlen – knapp drei Monate vor der Wahl bis sechs Monate nach der Wahl – auf insgesamt 200.000 € zu begrenzen (847/A). Darüber hinaus gehende Spenden sollen eingezogen werden. Überdies ist es der SPÖ ein Anliegen, auch Werbeausgaben von Personenkomitees in die Wahlkampfkostenobergrenze einzurechnen.

Auch FPÖ will Parteispenden deckeln

In eine ähnliche Stoßrichtung geht der von der FPÖ vorgelegte Gesetzesantrag (858/A). Allerdings wollen die beiden neuen FPÖ-Klubobmänner Norbert Hofer und Herbert Kickl Parteispenden von Einzelpersonen oder Unternehmen nicht mit 10.000 €, sondern mit 3.500 € jährlich deckeln. Darüber hinaus geht es auch ihnen darum, Personenkomitees beim Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat zu registrieren und Ausgaben von Personenkomitees bei der Wahlkampfkostenobergrenze zu berücksichtigen.

Seit mehreren Jahren steige die Bedeutung von Großspendern bei der Finanzierung politischer Parteien, macht die FPÖ in der Begründung des Antrags geltend. Ein Spendenlimit von 3.500 € würde verhindern, dass sich Parteien in die Abhängigkeit von Privatpersonen, Vereinen oder Unternehmen begeben. Im Übrigen sei das österreichische Parteienförderungssystem ausreichend dotiert. Auch brauche es keine intransparent agierenden Personenkomitees.

JETZT für Ausweitung der Prüfbefugnisse des Rechnungshofs

Der Parlamentsfraktion JETZT ist es unter anderem ein Anliegen, die Prüfbefugnisse des Rechnungshofs auszuweiten (849/A). Er soll nicht nur in die Belege der Parteien Einschau halten dürfen, sondern auch die Finanzen von parteinahen Vereinen und Organisationen prüfen können. Nur so sei es möglich, gesetzeswidrige Machenschaften im Bereich der Parteienfinanzierung und die Verschleierung von Spenden zu verhindern, macht Wolfgang Zinggl geltend. Seiner Ansicht nach ist es zudem notwendig, Zahlungen von Berufs- und Wirtschaftsverbänden sowie anderen Interessenvertretungen an Parteien und ihnen nahestehende Organisationen öffentlich nachvollziehbar zu machen.

Im Falle der Annahme illegaler Parteispenden und anderer Verstöße gegen die gesetzlichen Spendenregelungen sieht der von Zinggl eingebrachte Antrag Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren vor, abhängig von der Höhe der betroffenen Spende. Großzügiger als die SPÖ und die FPÖ wäre der JETZT-Abgeordnete hingegen, was Spendenobergrenzen betrifft: Er regt an, Spenden natürlicher oder juristischer Personen mit 100.000 € zu deckeln.

In einem zweiten Antrag fordert Zinggl eine Koppelung der Parteienförderung an die Wahlbeteiligung (848/A). Je niedriger die Wahlbeteiligung ist, desto niedriger soll die Parteienförderung ausfallen. Auf diese Weise werde ein Anreiz für Parteien gesetzt, die Menschen für ihr demokratisches Stimmrecht zu begeistern, anstatt sie "mit leeren Phrasen und schmutzigen Tricks" zu demobilisieren, hält er in den Erläuterungen der Initiative fest. Zinggl erwartet sich dadurch auch fairere Wahlkämpfe.

NEOS: Keine Regierungsinserate bis zur Nationalratswahl

Abseits der Anträge zum Parteiengesetz gehört ein Antrag auf Änderung des Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetzes zum von den NEOS eingebrachten "Antragspaket 'Saubere Politik'" (832/A). Im Sinne von Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Transparenz halten es Meinl-Reisinger und Scherak für geboten, dass die Regierung bis zu den Nationalratswahlen auf Inserate und Medienkooperationen verzichtet. Ausgenommen sein sollen lediglich Informationen des Innenministeriums in Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen sowie Fälle, in denen eine Informationsverpflichtung besteht. Es gebe keine Notwendigkeit, die Bevölkerung über von der Regierung umgesetzte Maßnahmen zu informieren. Vielmehr sei es Aufgabe einer Übergangsregierung, bis zu den kommenden Nationalratswahlen Stabilität nach innen und außen zu gewährleisten, argumentieren sie. (Schluss) gs