Parlamentskorrespondenz Nr. 598 vom 29.05.2019

Neu im Verfassungsausschuss

NEOS wollen Nationalrat Mitspracherechte bei der Bestellung von MinisterInnen einräumen und Macht von GeneralsekretärInnen beschränken

Regierungsmitglieder sollen erst nach Anhörung im Nationalrat bestellt werden können

Wien (PK) – Die NEOS sprechen sich dafür aus, dem Nationalrat Mitspracherechte bei der Bestellung von Regierungsmitgliedern einzuräumen und haben eine entsprechende Änderung der Bundesverfassung beantragt (830/A). Konkret schlägt Nikolaus Scherak vor, vor der Bestellung der Regierungsspitze bzw. von MinisterInnen ein Hearing im Parlament abzuhalten, um die fachliche Kompetenz der vorgeschlagenen Personen zu überprüfen. Nur wenn der Nationalrat grünes Licht gibt, soll eine Ernennung zum Regierungsmitglied möglich sein. Das würde seiner Meinung nach nicht nur für mehr Transparenz sorgen, sondern auch die Glaubwürdigkeit der Politik erhöhen. Vorbild ist für Scherak die EU, wo sich die Mitglieder der Europäischen Kommission als Kollegium dem Zustimmungsvotum des Europäischen Parlaments stellen müssen.

GeneralsekretärInnen: NEOS wollen alte Gesetzeslage wieder herstellen

Ein weiterer Antrag der NEOS zielt darauf ab, die Macht der GeneralsekretärInnen in den Ministerien zu beschränken und die alte Gesetzeslage wieder herzustellen (827/A). Demnach soll GeneralsekretärInnen weder ein Weisungsrecht noch eine Vorgesetztenfunktion zukommen. Vielmehr sollen sie wie in der Vergangenheit ausschließlich koordinierende Aufgaben wahrnehmen dürfen. Außerdem spricht sich Gerald Loacker dafür aus, die geltende Ausnahmebestimmung im Ausschreibungsgesetz für entsprechende Postenausschreibungen zu streichen und den Anspruch von GeneralsekretärInnen auf einen Beamtenstatus zurückzunehmen.

Loacker begründet die Initiative damit, dass die Position eines Generalsekretärs bzw. einer Generalsekretärin in einem extremen Spannungsverhältnis zur Ministerverantwortlichkeit stehe. Zudem ergebe sich durch die herausragende Alleinstellung dieses Amtes eine hohe Missbrauchsanfälligkeit. Der Skandal rund um die BVT-Hausdurchsuchung habe gezeigt, wie problematisch die umfassende Macht, Vorgesetztenfunktion und Weisungsbefugnis sein könnten. (Schluss) gs